Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 14. (Wien, 1822)

Von der Rechnung srichtigkeitder Monturs-Commission n. Eintragung der Documente in das Äormerkmigs - Proro- coll; Nr. 72. Bey denjenigen Sorten, welche im Caffa - Extrakte unter der Abtheilung Färber- oder Macherlohn überhaupt erscheinen, und im Material - Hauptbuchs in Empfang jir nehmen sind, kommen die hierzu verwendeten, vom Commissions-Vorrathe beygegeöenen Materialien und Bestandtheile vermöge eben dieses Cassa - Extraktes unter Einem zu veraus­gaben. Wenn an die Garnisonen Wachmäntel erfolgt werden, so dürfen solche in dem Mate­rial-Hauptbuche nie verausgabt werden, sondern sie bleiben so lange vorgemerkt, bis sie wie­der abgegeben werden. Es findet hier bloß eine Transferirurig Statt, und zwar zwischen den beyden Rubriken: in Magazinen vorhanden und in Garnison und sonst. h. i385i. Im Vormerkungs-Protocolle (nach dem Formulare Nr. 72) muß aber dennoch beson­ders ausgewiesen werden, wo sich die in der Rubrik in Garnrs0 n und sonst erhalte­nen Wachmäntel befinden. Werden die Wachmäntsl in einer schlechteren Eigenschaft wieder zur Commission abge- sührr, so muß in diesem Falle ein UebersetzungS - Certificat gemacht werden. Jene Monturs-Sorten, welche sich bey Depots oder Sammelhäusern befinden, und unter Verrechnung der Commission sind, müssen in dem Vormerkungs-Protokolle aufgeführt werden, welche sodann monathlich oder vierteljährig, je nachdem die Depots oder Sammel­häuser ihre Rechnungen einsenden, abgeschlagen werden. §. i3852. Mit Ende eines jeden Monathes muß das M a t e r i a l - Hau p t b u ch abgeschlos­sen, und der Rest mit den Departements- und Control!-Büchern collationirt werden. Diese Collarronirung oder Abrechnung wird von einem Rechnungsführer besorgt. Bey der Abrechnung darf nie der dieses Geschäft Besorgende die Posten ansagen, sondern sie müssen von den Departements-Officieren gelesen werden, und zwar nicht nur allein die Anzahl des Restes, sondern auch die Rubrik selbst, weil sonst der Fall sehr leicht eintreten könnte, daß durch eine Versetzung des Uebertrages rc. zwar die Summe des Restes richtig, die ausgewiesenen Sorten aber falsch wären. Wird es nothrvendig, daß neue Rubriken in die Departements-Bücher eingezogen wer­den müssen, so ist darauf zu sehen, daß die Rubriken immer im Hauptbuchs dem Departe­ments- und Contrell - Buche auf einem und demselben Platze eingezogen werden. tz. i3053. Mit Ende eines jeden MonatheS muß ein Vorraths-Rapport nach dem For­mulare Nr. 78 an den Hofkriegsrath und an die Monturs - Inspektion eingesendet werden. Dieser Vorraths-Rapport wird aus den wöchentlichen Vorraths-Rapporten der Magazine zusammen gesetzt, und darf nur den im Magazine wirklichen Vorrath enthalten. Diesem Vorraths - Rapporte wird ein Verzeichn iß Nr. 74 oder Farbenver- zeichniß beygelegt; denn aus dem Vorrarhs-Rapporte ist nur die Anzahl der fertigen Infan­terie- und Cavallerie-Rockel, dann Pelze, Dolmans und Hosen für Husaren ersichtlich, aus dem Farbenverzeichnisse aber werden die verschiedenen Egalisirungs - Farben ersehen. §. »3654. Ferner wird mit Ende eines jeden Monathes über die bey Transports-Häusern und sonst aus Verrechnung sich befindenden Monturs-Sorten ein Verzeichniß nach dem For­mulare Nr. 75 an den Hofkrieasrarh eingesendet. h. i3855* lieber die für Cavallerie - Regimenter devositirten Vorräthe muß ebenfalls alle Mona­the ein A us weis Nr. 76 verfaßt und eingesendet werden. Vanv xiv. 7 Dorraths- Rapport Nr. 73. Rr. 74. »011 i»em menatfilicfcen fdjlufle feá 2Jíatcri«ííi6flUít» fmd?eé; am n.2íug. 780. E 1873 , UH© 2497*; ®ír4eid)Mifr über fcie auf Cerrecferiung befiniDIj<®enWt'm furá = <2>srten. £fti).<uu i3. 2íug. -80.E 147.3 uuö *497^ 9Tr. 75. 3íué»eié ü&er tepcfifíríc 53o‘'ratI)e für (iat'aßeric. iá- €>ct. 817. E 3395. 9ír. 76.

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