Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 13. (Wien, 1822)

- §. i3453. UeLer die vierteljährig empfangenen und verwendeten Schrei b- Materialien sind der Ausweis und das Certificat Nr. 18 und 19 einzureichen. §. 18454. So ist auch über die empfangenen und verwendeten Betc-Fournituren und Zimmergeräthschaften der Ausweis Nr. 20 jährlich einzureichen. Von der Rechnungsrichtigkeit der Beschäl- und Remontirungs-Commanden. §9 Schreib - Materialien; Bett-Fournituren und Zirn- Mcrgerüthschaften. Hkth. am 10. Der- 790, §. 18455» Der jährliche Total-?lusweis ist ganz gleich wie bey den Regimentern zu verfassen. §. i3456. Was endlich diejährlichen Wirrh schafts rechnungen von jenen Beschäl - und Remontirungs-Departements betrifft, die sich nicht an die Camera!«, sondern an die Hof­kriegsbuchhaltung verrechnen, so gibt das Formular Nr. 21 zu entnehmen, wie die Geldrechnung zu verfassen ist. §. 18457. Wie die Hanf-und Flachs-Requisiten, R0 b ath- A m t sg e b äu d e - und Naturalien-Berechnung, dann das Urbarial-Schuldigkeits-Summa- rium zu legen ist, dieses enthalten bie Fo rmul are von Nr. 22 bis 25. tz. i3458. Endlich ist die Getrei d e-und Rauchfutter-Rechnung nach dem Formulare Nr. 26 zu stellen, und alle Jahre documentirt einzusenden. Wirthschaftsgelder - Rech­nung; Hanf-Flachs»Requisiten-, Robath - Anitsgebäude - und Naturalien-Rechnung, Vaun Urdarial -SchuldlgkcitS-Sum- martum; Getreide- und Rsuchfutter- Rechnunq. Hkth. am 11. Oct. 801. Band xm. t> * Sofalí2fuáwetá;

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