Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 13. (Wien, 1822)
- §. i3453. UeLer die vierteljährig empfangenen und verwendeten Schrei b- Materialien sind der Ausweis und das Certificat Nr. 18 und 19 einzureichen. §. 18454. So ist auch über die empfangenen und verwendeten Betc-Fournituren und Zimmergeräthschaften der Ausweis Nr. 20 jährlich einzureichen. Von der Rechnungsrichtigkeit der Beschäl- und Remontirungs-Commanden. §9 Schreib - Materialien; Bett-Fournituren und Zirn- Mcrgerüthschaften. Hkth. am 10. Der- 790, §. 18455» Der jährliche Total-?lusweis ist ganz gleich wie bey den Regimentern zu verfassen. §. i3456. Was endlich diejährlichen Wirrh schafts rechnungen von jenen Beschäl - und Remontirungs-Departements betrifft, die sich nicht an die Camera!«, sondern an die Hofkriegsbuchhaltung verrechnen, so gibt das Formular Nr. 21 zu entnehmen, wie die Geldrechnung zu verfassen ist. §. 18457. Wie die Hanf-und Flachs-Requisiten, R0 b ath- A m t sg e b äu d e - und Naturalien-Berechnung, dann das Urbarial-Schuldigkeits-Summa- rium zu legen ist, dieses enthalten bie Fo rmul are von Nr. 22 bis 25. tz. i3458. Endlich ist die Getrei d e-und Rauchfutter-Rechnung nach dem Formulare Nr. 26 zu stellen, und alle Jahre documentirt einzusenden. Wirthschaftsgelder - Rechnung; Hanf-Flachs»Requisiten-, Robath - Anitsgebäude - und Naturalien-Rechnung, Vaun Urdarial -SchuldlgkcitS-Sum- martum; Getreide- und Rsuchfutter- Rechnunq. Hkth. am 11. Oct. 801. Band xm. t> * Sofalí2fuáwetá;