Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 13. (Wien, 1822)

2SL XLIX. Hauptftück. XX1I1. A bschnitt. 3ten s: Beym Schluffe der Rechnung ist der Empfang mit der Ausgabe tmb Gebühr zu vergleichen, wo sich fotonn der Rest oder die Forderung zeigt, gtens: Von dem Geldbeträge, welcher anticipando empfangen wird, darf der Jnvaliden- Kreuzer Nicht abgezogen werden. Der eingeführte Abzug kann erst in der Rechnung am Ende des Monathes geschehen. Der ganze Abzug ist sodann an die Marine-Cassa zu übergeben, und in der Rechnung mit Beyschließung einer Copia des Abgabscheines an die Haupt-Cassa in Ausgabe zu bringen. Dieser Invaliden - Kreuzer muß von jeder Gebühr der eingeschifften Individuen bezahlt werden, weßwegen es auch überflüssig wäre, wenn derselbe bey den einzelnen Gagen selbst aufgeführt würde, und es können daher die zwey Rubriken Abzug für den Invalide n- Fond und wahre Gebühr ausgelassen werden. E s ist genug, wenn dieser Invaliden - Kreuzer in der Haupt-Summa abgezogen, und nach den oben aufgestellten Grundsätzen in Ausgabe gebracht wird. In Bezug der Officiere, Capelläne, Schreiber und Aerzte der Marine ist zu beobach­ten, daß ihre ordinären Gagen, in so weit sie aus der Schiffs-Cafla bezahlt werden, in der Rechnung nicht specificirt werden müssen, sondern nur das Kostgeld und die mit denselben während ihrer Einschiffung accordirten erhöhten Gagen. Die ordinären Gagen der Officiere, Capelläne, Schreiber und Aerzte sind in einem E.rtra-Bogen zu verrechnen, welche sodann in den monathlichen Rechnungen als eine gor* derung gegen die Marine-Cassa erscheinen, an welche Cassa die obige Haupt-Quittung über die von dem Schiffe bezahlten Gagen von dem Ausrüstungs - Commiffariate gleich beym Ein- langen der monathlichen Rechnungen als bares Geld abgeführt werden, und das Schiff die ausfallende Summa von den Aerarial-Forderungen abfchlagen muß. Weiters hat die Haupt-Cassa die obige Summa in Empfang gleichsam als Ver- pflegsersatz zu nehmen, und separirt in Ausgabe nach dem eigenen Zahlungsbogen zu bringen, jedoch ohne Abzug des Invaliden-Kreuzers vom Gulden, welcher im Cassa-Jour­nale als Empfang ausgewiesen ist, rote zum Beyspiel: An die Offtctere und andere einge schiffte Parteyen des Schiffers Nr. 1 kommt hier in Empfang als Verpflegs- ersatz nach Abzug des Jnvaliden-Kreu- zers mit.............................. . Im Entgegensatze wird die Gage des Schiffs-Lieutenants N. N. für May »8 . . in Ausgabe gebracht mit . Im Entgegensatze wird die Gage des Fregatten - Lieutenants N- N. für May 18 . . mit ....... Die Gage des Schiffs-Lieurenants N. N. für die Monathe N. N. mit Summa Empfang Ausgabe fl. kr. fl. kr. Abzug an Jnvaliden-Kreu »er fl. kr. Auch muß immer der ersten Rechnung ein von dem Commissariate bestätigter Aus­weis beygelegt werden, was die Offiziere und Parteyen für ihre Familien an Sustenta- risn zurück lassen.

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