Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 13. (Wien, 1822)
XLIX, Hauptstück. XI. Abschnitt. Von der Rechnungsrichtigkeit des Pioniers-Corps. , 21 XI. A b sch n i t t. Von der Rechnungsrichtigkeit des Pioniers.Corps. §. 18391. Das Pioniers-Corps stellt die Monath-Acten, die Haupt-Gelder-Be- rechnung- den Total-Ausweis, die Monturs-Ausweis-Tabelle, die Ar- maturs-, die Munitions- und die M ed ic a me nte n-R e chn ung ganz nach der Vorschrift für die Regimenter und Corps. § 18892. Nebst dem hat dieses Corps auch noch halbjährig die Geld- und Mate.rial-B e- rechnung über die Lauf brücken und Be stand th eile nach dem Formular Á $u verfassen. §. 18898. Wie die halbjährige Geld-und Material-Berechnung über die beym Corps befindlichen Handwerkszeugs einzureichen ist, dieses gibt das Formular B zu entnehmen. §. 18894. ! In Ansehung der bey diesem Corps befindlichen Schul - Requisiten ist die Geld - und Material - Berechnung nach dem Formular C halbjährig zu stellen. §- 18895. Sämmtliche Berechnungen sind gehörig documentirt und kriegscommissariatisch revi' dirt an die Hofkriegsbuchhalrung einzubesordern. Ausweisung des Standes und der Derrechnungsar» der Derpflegsgelder, Montur, Armatur, Munition und Medikamente. Hkth. am.»2. Ort. 801. Geld - und Material - Berechnung über die Laufbrükken und Bestandtheile; A. dann über die handwerkS- zeuge und B. über die Schul-Requisiten, c.