Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
Von der Baugelder-Rechnungsrichtigkeit. Ausgaben auf sonstige Auslagen. Wenn noch Ausgaben Vorkommen sollten, die nicht in eine der vorigen Hauptunter- theilmngen gehören, so sind sie unter gegenwärtige Hauptuntertheilung aufzunehmen. AlS Hauptuntertheilung folget endlich: Abstattung'der Ueberschußgelder zur eigenen Proventen-Casse. Hierher gehören jene Beträge, welche von den aus der Proventen-Casse empfangenen oder sonst eingegangenen Baugeldern, mit Ende deS Jahres vermöge deS Abfuhrsentwurfes dessen oben und in dem §. i33i7 erwähnt worden ist, an die Proventen- Cassa wieder zurück erleget werden, endlich folget > ^Summ arische Rekapitulation. Die Rubriken sind: a) Pagina Nr.... — b) Benanutlich. — Hier sind die vorher gegangenen Hauptuntertheilungen der Verwendungen unter einander zu setzen. — c) Monathe; jedes erhält seine eigene Rubrik, d) Summa. Hiernach sind i3 Rubriken, mit Einschluß der Summa, neben einander zu ziehen, wie dieses aus den seither geführten Cassa-Protocollen hinlänglich bekannt ist. Für die angeschafften Materialien und Utensilien ist keine Recapitulation nothwendig. Diese können gleich da, .wo sie aufgeführt sind, von Sette zu Seite laterirt, und bey dem Hauptabschlusse des ganzen Jahres in Eine Summe gebracht werden, wo auch am Schluffe angemerkt werden kann, auf welche Pagina solche in dem zur jährlichen Baurechnung gelegten Materialien oder Requisiten- Ausweise in Empfang genommen worden sind. Was die Geld-Rubriken betnffr, so sind diese monathlich in allen Unrertheilungen vollständig übzuschließen, um die Summe für die Recapitulation zu erlangen. §. i3318. Nach der abgeschlossenen Verwendung folgen im Bau-Caffa- Prorocolle die Depositar wozu unter Nr. 2 das Formular beyliegt. Bey der Bau-Cassa können diese nur äußerst selten und beynahe gar nicht Vorkommen. Sollte aber doch der Fall eintreten, so sind die- felben nach der bekannten Vorschrift a) mittelst des vom vorigen Monathe verbliebenen Restes; b) des neuen Empfanges; . ' c) Summa sammt neuem Empfange; d) Ausgabe und e) des am Ende des Monathes verbleibenden Restes, dann f) mit dem Benanntlich auszuweisen. §. 13319. Zu den Activls gehören jene Gelder, welche als ein Verrechnungsvorschuß dem Bau» Officiere und der auswärtigen Compagnie aus der Bau-Cassa erfolgt werden, und worüber sowohl die Compagnien, als auch der Bau - Officier beym Stabe, mit Ausgang eines jeden Monarhes die ordentlich documentirte Rechnung zu legen haben. Als Hauptgrundsatz bey Stellung der Aeranal-Verwendung ist anzunehmen, daß keine Post daselbst in Ausgabe kommen könne, welche nicht durch einen approbirten Ueberschlag, oder durch eine hierzu bestehende Anschaffungsbewilligung gedeckt ist. Wenn daher im Bau-Cassa-Protocolle die Verwendungen in den voraeschriebenen Rubriken richtig dociret, und mit dem approbirten Ue- berschlägen gehörig verglichen werden, so müssen die sich *etwa unwillkührlich ergebenden Supererrogate von selbst in die Evidenz fallen. Es sind sonach alle jene Auslagen, durch welche ein approbirter Ueberschlag oder eine sonstige Bewilligung unwillkührlich überschritten werden mußte, als Aerarial - Acrivum zu behandeln, well vor erlangter Liquidation oder Ausgabe-Begnehmlgung derley Ueberschreitungen, bezugsweise Supererrogateweder im CassaSDepofifa im Bau * Safia» ■profocoHe; Jfcfiwa. $ft&. am *8,2ipi:. 807. b i3*4.