Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Von der Rechnungsrichtigkeit des Militär-Fuhrwesens-Corps. "7 27. In die Feld - Requisiten- oder Monturs-Berechnung wird übertragen. Darüber ist beym Empfange im vierten Absätze schon erklärt worden, daß nur die neu angekauften Theile in der Material-Rechnung in Empfang, und mittelst dieses Absa­tzes auch gleich wieder in Ausgabe zu kommen haben, so daß nichts im Reste verbleiben darf. 28. Von der Material- und Requisiten - Berechnung überhaupt. Wenn nun Alles von Verfassung der Beylagen zur Material- und Requisiten-Berechnung genau beobachtet wird, so ist die Zusammensetzung der Rechnung selbst sehr leicht, und es ist darüber nur noch zu bemerken, daß die Nummern der Beylagen nicht nur auf der ersten Seite, sondern auch auf allen Seiten im ganzen Material-Ternione, nähmlich, wo etwas eingetragen worden ist, auch richtig angesetzt wer­den; deßwegen steht auch auf jeder Seite des gedruckten Material-Ternions die erste Ru­brik Nr. der Beylagen, welche anzusetzen in keiner Rechnung außer Acht zu lassen ist. Es ist zwar auf den Material-Ternionen auf der äußeren Seile schon zu entnehmen, daß keine Rubrik ausgestnchen, und hinein geschrieben werden darf, und daß, wenn noch andere Rubriken vorfallen, die nicht gedruckt vorhanden seyn sollen, dieselben am Ende der Ternione eingezogen werden müssen; es wird dieses jedoch wiederhohlt noch in Erinnerung gebracht, damit sich pünktlich darnach benommen werden möge; die Rechnungsleger haben aber auch darauf zu sehen, daß deutlich lesbare Ziffern gemacht, und die Zeilen nicht gar so nahe an einander gezogen werden, um bey der Revision dieser Rechnungen die allen­falls dennoch vorfindigen Mängelsposten ordentlich verbessern zu können. Damit nun aber auch bey allen Divisionen und Depositorien die allseitigen Gebahrun- geu sowohl, als die sonstigen Empfange und Ausgaben stündlich geprüft, und zugleich die im Gebrauche des Dienstes und im Vorralhe auf den Deckelwagen, oder bey denProfessio- nisten befindlichen VerrechnungS-Reste, sobald als sich der Rittmeister davon überzeugen will, oder eine Uebergabe der Division von einem an den anderen Officier zu geschehen hat, täglich dergestalt und mit Ueberzeugung untersucht, ins Besondere aber auch von dem respl- cirenden Feld-Kriegs-Commissariate bey Revidirung der Rechnungen und Bestätigung des vorschriftsmäßigen Erzeugungs- und Verwendungsscheines die Manipulirung im Einzelnen, wie sie sich ergeben hat, und im Ganzen, wie sie mittelst des besagten Scheines in Rech­nung kommt, ergründet werden könne; so haben die Divisionen dieses Journal nach vem beygedruckten Formulare O o im Ganzen zu führen; so oft eine Untersuchung, oder eine Uebergabe der Division geschiehet, oder Rechnung gelegt wird, solches abzuschließen, wie es das Formular zeiget, durch die Unterschrift des Divisions-Commandanten, Wachtmeisters und Fouriers gehörig zu legalisiren, bey Uebergabe der Rechnung aber dem Respicirenden vorzulegen, und wenn es von letzterem für richtig anerkannt worden ist, zur weiteren Fort­setzung zurück zu erhalten. Dieses Formular zeigt die verschiedenen Gattungen der Empfänge und Ausgaben, dann ob sie in der Rechnung selbst, oder in dem Erzeugungs- und Ver­wendungsscheine zur Berichtigung zu bringen, oder welche zu oder nicht zu documen- tiren sind; es zeigt zugleich Beyspiele, wie dasjenige, was ein Professionist zur Verar­beitung, oder ein Unter - Officier für die Stangenreiter zum Ersätze des Unbrauchbaren er­hält, zu verausgaben, und wie dagegen das aus der Verarbeitung Erzeugte unter Bezie­hung auf die Aufgabspost zu empfangen, und daß, wie hieraus von selbst erfolget, einem Professionisten eher nichts wieder zu verabreichen sey, bis er sich nicht in Beyseyn des die Aufsicht über die Professioniften führenden Unter-Officiers über das vorhinein Erhaltene berechnet hat, wornach dieses Journal oder Tagebuch auf eine einfache und ungekünstelte Art Alles das in sich enthält, was in der Rechnung bewirket wird, wodurch dem Rech­nungsleger Sicherheit, dem Rechnungsverfasser Erleichterung / und dem Respicirenden die volle Uebersicht und Ueberzeugung verschaffet wird. Nur muß aber der Fourier Ley Verant­wortung des Divisions - Commandanten alle Vorfälle von Tag zu Tag unausbleiblich in dieses Journal eintragen, und die dazu gehörigen Dokumente auf ihrer Außenseite mit den Sflnö xii. 35

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