Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

13é XLiX. Hauptstück. III. Abschnitt. E c. Die Empfänge und Abgaben von diesen Branschen haben, wie es bisher geschehen ist, zu verbleiben, nähmlich es wird ihnen das Verlangte gegen Quittung des im Lande ausge­stellten Remontirungs-Departements-Commandanten erfolgt; fassen aber detaschirte Com- m cinben aus den Depots, so muß die Quittung von dem Länder-Departements-Comman­danten mitgefertiget werden; im widrigen Falle ist nichts zu erfolgen, weil von allen Em­pfängen und Abgaben die Länder-Beschäl-und Remontirungs-Commandanten Kenntniß Haben, und für die fernere Verrechnung haften müssen. Gewöhnlich werden mit den Remonte-Pferden, welche an die Divisionen abgegeben werden, auch einige Requisiten mir abgegeben; diese sind in den Transferirungs - Listen mit angesetzr, und die meisten diesseitigen Divisions-Commandanten berufen sich daher in ihrer Material-Rechnung aus diese dem Monarh - Acte zuliegendenTransferirungs- und Revisions- Listen, anstatt daß sie aus diesen Listen einen Eltract über die darin enthaltenen Requisiten verfassen, kriegscommiffariatisch ausfertigen und denselben der Vorschrift gemäß der Material- Rechnung zulegen. Es muß Em für alle Mahl in Zukunft unabweichlich beobachtet und zur allgemeinen Richtschnur angenommen werden, daß ohne Zulegung eines DocumentS in der Material- Rechnung weder ein Empfang , noch weniger eine Ausgabe geschehen darf. Die Quittung e n und G eg en sch ei ne sind, wiedas Formulars oandieHand gibt, zu verfassen. 7. Empfang von den Depots und Divisionen. Bey diesem Empfange und bey dieser Ausgabe an und von den Fuhrwe­sens-Divisionen und Depositorien muß, weil die Material-und Requisiten- Berechnung mit jedem halben Jahre dergestalt früher abgeschlossen werden soll, damit sie mit 20. Aprill und 20. October eines jeden halben Jahres sicher, und unter Verantwortung in Wien beym Corps - Commando eintreffen, in den letzten Monathen auf den Gegenscheinen und Quittungen unten angesetzt werden (wird in der Material - Berechnung N. N. in Empfang genommen, oder verausgabet); dieses hat aus dem Grunde zu geschehen, damit die Verrechnung von den Divisionen mit den Depositorien in gleicher Zeit geschieht, weil im widrigen Falle sonst in der Zusammensetzung der Hauptrechnung Unordnungen entstehen, die mit vielen Schreibereyen erst in's Reine gebracht werden können; daher wurde nachdrücklichst anbe- fohlen, auf diesen Gegenstand aufmerksam zu seyn. Auf welche Art die Empfangs-und A u s g a b s- D 0 c u m e n t e verfaßt werden müssen, hierüber wird das Formular E e bey- gelegt, nach welchem sich püncrlich gehalten werden muß; auch wird zugleich mitgegeben, daß Documente, die nicht nach obigem Formulare verfaßt worden, oder wo in denselben ganze Abänderungen vorgenommen werden, oder in welchen am Ende des Documcnts noch Beysetzungen geschehen sind, oder wenn wo Quittungen mit den Gegenscheinen nicht gleichlautend abgefaßt wurden, nicht angenommen, sondern als ungültig erklärt, und-den Betreffenden zur Lastgel gt werden sollen. Wenn aus Mangel einer Sorte die erforderliche Anzahl nicht abgegeben werden kann, so besteht die Vorschrift, daß unter der Quittung das nicht Erfolgte bestimmt angesetzt, nicht aber in der Quittung ausgestrichen, darüber geschrieben, und im Gegenscheine gelassen werde; ferner muß jeder Rechnungsleger vorzüglich sich zum Grundsätze machen, daß, wenn er wo immer her Handwerkszeug, Wagen, Geschirre und MunirionS - Packsärtel empfangt, oder abgibt, und im Documente als complett, mit allen vorgeschriebenen Theilen versehen, aus- gedrückt ist, auch so der Empfang oder die Ausgabe geschehe und in Rechnung genommen werde. Alles, was nicht complett ist, muß auch m den Dokumenten nicht complett, son­dern nur in Theilen angesetzt und verrechnet werden. In den Material - Ternionen finden die Rechnungsleger von einem eompletren Vorder­oder Hintergeschirre, oder eingezogenenVorreit- oder Stangensattel keine Rubrik, folglich sind auch keine derley komplette Benennungen in den Documenten anzusetzen; denn die erste

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