Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
Von der Rechnungsrichtigkeit des Militär-Fuhrwesens-Corps. Der Schlafkreuzer wird zwar bey jedem Manne, in so weit er hiernach bequ artiert ist, entworfen, um hiervon die Gebühr zu erweisen. Der entfallene Betrag kann jedoch nicht in Verwendung gebracht werden, worüber bey der Hauprberechnung das Nähere erklärt werden wird. Die im Stande starken Errichtungs-Divisionen legen drey Ver pflegs-Listen, und zwar: eineüberdie Mannschaft; eine über die schweren und leichten und die dritte über die Packpferde. Aus der Docirung der Monath »Tabelle wird (nach dem Formulare E) das auswärtige Protokoll bearbeitet. lieber die Zugetheilten von anderen Regimentern und Corps, dann von solchen Divi sionen, welche zu fremden Posto-Commanden gehören, verfassen bloß die Rechnungs-Kan. zelleyen jene Verpflcgs - Standesausweise, welche bisher eingeführt sind (nach dem Formulare F); diese Standesausweise aber sind nicht an die fremden Militär- Abtheilungen zu senden, sondern dem weiter unten erwähnten Summarium zuzulegen. Ueber bie durch Verstorbene, Deserteure und Entlassene außer Rechnung kommenden Monturs-Sorten haben die Divisionen (nach dem Formulare G) monathlich eine Consignation zu verfassen, und der Monath-Tabelle anzuschließen. §. 18246. Das Cassa-Journal ist die Grundlage zur Hiupt - Gelder -, Natural - und Service- Berechnung. Dasselbe wird nach dem Formulare H verfaßt. Der im vorigen Monathe etwa verbliebene Geldrest oder die Forderung aller wie immer Nahmen haben mögenden Geldempfänge und Ausgaben müssen in das Cassa-Journal kurz, jedoch deutlich in Empfang und Ausgabe gebracht werden. Das Cassa-Journal verläßlich zu unterhalten ist eines jeden Divisions-Commandanten heilige Pflicht. Er darf ohne das rechnungsführende Individuum weder etwas in Empfang, noch in Ausgabe stellen. a. Empfang. Das Formular I gibt zu entnehmen, auf welche Art die Haupt-Gelder-, Natural- und Service-"Berechn ung zu verfassen ist. In diese Berechnung muß nicht nur der unmittelbar aus der Kriegs-Cassa, oder von anderen Divisionen, Regimentern und Corps bewirkte Empfang, sondern auch die für veräußerte Pferde, Pferdehäute, und von den Entlassenen und sonst bey der Divisions-Casss eingegangenen Gelder zum Empfange ausgenommen werden. lieber die den Meistbiethenden veräußerten Pferde ist das vorgeschriebene, den Divi» fionen wohlbekannte Licitations-Protocoll der Monath-Tabelle wegen des Ab- ganges der Pferde zuzulegen, über die veräußerten Pferdehäute hingegen muß ebenfalls, besonders bey einer größeren Quantität, das Licitations-Protocoll verfaßt, bey einzelnen Stücken hingegen die obrigkeitliche Bestätigung beygebracht, und der Hauptberechnung zum Belege des Empfanges zugelegt werden. Die jeweilig zu viel-berechnete Gebühr auf Verpflegung, Vorspann, Reerutirung rc. ist ebenfalls nicht in der Hauptberechnung in Empfang zu nehmen, sondern bey allen Rechnungen in den künftigen Monathen in Abzug oder Nachtrag zu bringen, bey welchen sich eine Ungebühr ergeben hat. Das Formular erweiset, wie das N a tu r al-, Servi ce- und Victualien- Journal monathlich zu verfassen ist. Alle sowohl von den Divisions- oder den etwa auswärtigen Abtherlungs-Commandanten und Individuen, welche sich zur Division in loco verrechnen, gefaßten Natural-, Victualien- und Service-Portionen werden vermöge der vorhanden seyn müssenden Gegen- Band xii. 3o * p. Haupt - Gelder -, Natural- und Service-Berechnung.