Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
senden Monath abgeschrieben, m^sonach um so viel weniger, als der Anticipations-Betrage ausmacht, aus der Cassa erhoben. tz. 13317. Nur dann soll eine Abfuhr Statt finden, wenn es eine solche Münzgattung betrifft, in welcher das Regiment keine Auslagen mehr bestreitet, oder, wenn die Abfuhr bey aufge- löseten Körpern ausdrücklich befohlen wird, daher die Feld -Kriegs - Commissariate beflissen seyn sollen, jede unnöthige Abfuhr hintan zu halten. h. 18218. Wenn von Seite der Hofkriegsbuchhaltung Geldempfä'nge vorgeschrieben werden, die ein anderes Regiment oder eine andere Bransche betreffen, so sind solche nicht in Empfang zu stellen, sondern nur am Ende des Empfangsverzeichniffes die Ursache, oder die geänder» te Lage anzuzeigen, aus welcher die eine oder die andere Empfangsvorschreibung einen anderen Militär-Körper betrifft. §. 18219. Da die Nachtrags-Journale bey allen Kriegs-, Invaliden - und Proventen-Cassen aufhören , so sind alle jene Geldbeträge, welche nicht bis 3i. October eines jeden Jahres bey den Militär-Cassen empfangen oder abgeführt worden sind, in die currente Rechnung vom November eines jeden Jahres zu übertragen, daher z. B. bey den Regimentern der erst im Laufe des Monathes November zu empfangende Ersatz der Auslagen für den Monath October in das für den Monath November zu verfassende GeldempfangS- Verzeichniß einzu- nehmen ist, auf welche Art zugleich das bisher so häufige ungleiche Benehmen mit den Kriegs - Cassen ganz beseitiget wird, weil der in dem Gegenscheine oder in der Abfuhrs - Quittung ausgedrückte Datum nun bestimmt anzeiget, in welchem Jahre die zu behandelnden Beträge bey den Militär-Lassen in Verrechnung erscheinen. §. 18220. In die Empfangsverzeichnisse dürfen vom 1. November eines jeden Jahres keine für das abgelaufene Militär-Jahr gehörigen Geldempfänge als Nachtrag eingestellt werden, sondern diese sind mittelst eines besonderen Nachtrags-Empfangs-Verzeichnisses auszuweisen. tz. 18221. Ein weiterer Empfang in der Haupt Gelder - Berechnung bestehet aus dem Natural- und Service-Empfänge (aut Naturalien - Empfangs - Verzeichnisses, welches statt des Natural-Journals aus eben jenen Ursachen eingesührt ist, die bey den Geldempfangs- Verzeichnissen berühret wurden. Die Rubriken hierzu sind folgende: Von der Rechnungsrich tigkeit der Gränztruppen. Band Xu. 26 wann eineJT&fuijr titttrittn fann; JöehanM ung ter i>offrieg$» tuchhatterifch. S5orfchrei6ung5s pofim; SSehanbfttng ©ei&em» pfánge irs !Ser4eid?nii7e; @ef&emp&E3e tont ci>ge» lattfenen Sftilitärj 3a0re fint in Stüdjtragöempfangöj !Uev jeichniffcn einauDringen;