Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
66 XLY. Hauptstück. I. Abschnitt. Atens: Contrahent für jede aus seiner oder seiner Leute Schuld entstehende feuergefährliche Nachlässigkeit nicht allein verantwortlich zu seyn, sondern auch für jedes aus einer solchen Folge entstehende Feuerunglück mit seinem ganzen Vermögen zu haften verspricht; daher der Contrahent auch verpflichtet ist, jede in den Beheitzun- gen, Kaminen, Rauchfängen und Küchen sich zeigende Feuersgefahr auf der Stelle (der Monturs - Haupt - Commission) anzuzeigen, batrit auf bas schleunigste die nöthige Abhülfe getroffen werde. 4tens: Soll der Contrahent zur Besorgung und Abwendung bey einem wie immer entstehenden Feuerunglücke für die Gebäude (der Monturs - Haupt - Commission) wenigstens . . (wo nicht mehrere) Gesellen zu Hause stets in Bereitschaft halten. Stens: Vor Verlauf der Eingangs bemerkten Zeit soll weder eine Aufkündtgung, noch eine Preiserhöhung Statt haben. 6tens: Ist ln der Textirung ganz dem gleichnahmigen Absätze bey A. gleichlautend. F. §• 124,4. J Für Contracts-Abschlüsse aus Lieferung vonPferden haben folgende Grundsätze zu gelten: g »stens: Soll der Bestbiether durch die Unterfertigung des gegenwärtigen Protokolls verpflichtet seyn, . . . Stück schwere und .... * leichte Fuhrwesenspferde, dann .... » Kürassier -, Dragoner, und Husaren-Nemonten zu liefern. 2tens: Die Ablieferung muß binnen . . . Tagen, und wo möglich früher, vom Tage der Ratification beginnen., und von . . . zu . . . Tagen in gleichen Quantitäten von wenigstens . . . Stück dergestalt fortgesetzet werden, daß binnen . . . Monathen die ganze Lieferung beendiget sey. 3tens: Die Ablieferung der ganzen Zahl von Pferden hat in dem Orte . . . zu geschehen, überhaupt aber müssen die Cavallerie-Remonten durchaus gut fundamentirte fehlerfreye Kriegspferde, und die Fuhrwesenspferde nicht über neunZahre alt seyn. 4tens: Das Maß der Kürassier- Remonten besteht in »5 Faust 2 Zoll bis 16 Faust 1 Zoll; — jenes der Dragoncr-Remonten in »5 Faust bis »5 Faust 2 Zoll, und der leichten nicht unter »4 Faust 3 Zoll. — Das Alter ist von 4 bis einschlüssig 7 Jahren. Das Maß der Fuhrwesenspferde besteht, und zwar von den schweren in wenigstens »5 Faust 2 Zoll, und von den leichten nicht unter 14 Faust 2 Zoll. Atens: Bey den schweren und leichten Pferden für das Militär - Fuhrwesen können im Kriege Stutzschweife und auch solche Pferde angenommen werden, welche einen Fehler auf demAuge haben, ja selbst auf einem?luge blind sind, übrigens aber müssen sie so, wie die Cavallerie-Remonten, ebenfalls gut fundamentirte und fehlerfreye Kriegspferde seyn. 6tens: Die Beurtheilung der Diensttauglichkeit der Pferde steht lediglich derUebernahmsCommisson zu. Was diese als untauglich ausstoßen wird, bleibt dem Lieferanten zur Last. 7tens: Verbindet sich dagegen das Aerarium den Lieferanten gleich nach jedesmahliger Ablieferung der Pferde, gegen Abgabe der Uebernahms - Recepisse, bar zu bezahlen. 8tens: Ist mit dem bey A. bemerkten vierten; ytens: mit dem fünften, und i otens: mit dem sechsten Absätze ganz gleichlautend. iöei) Xnfaufé’Sici* íatiMwn.