Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)

§. 12403. Commissionare oder Bevollmächtigte können nur dann zu Licitationen zugelassen wer­den, wenn sie mit speciell auf das Licitattons-Geschäft lautenden und gehörig legalisirten Vollmachten versehen sind. Damit das Aerarium gegen alle Einstreuungen der Contrahenten gegen die von ihren Bevoll­mächtigten eingegangenen Bedingniffe gesichert seyn möge, so wird festgesetzt, daß nur gegen Ein­legung specieller, auf das Geschäft lautender und gehörig legalisirter bündiger Vollmachten Aera- rial - Contracre abzuschließen seyen, und daß sich des Beystandes eines rechtskundigen Mitgliedes derKammer - Procuratur, oder, in dessen Ermangelung, eines beeidigten öffentlichen Sachwal­ters, oder auch eines Rathes einer Civil - oder Militär - Justiz-Behörde zu bedienen sey, daß diese Geschäfte deutlich und bestimmt zu Stande gebracht werden, wobey vorzüglich aufdieNoth- wendrgkeit oder Thunlichkeit einer angemessenen' Erfüllungs-Caution in Folge der bereits be­stehenden Vorschriften Bedacht zu nehmen ist, ohne dadurch verläßlichen und sicheren Offeren­ten übertriebene Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Wenn Conrracte mit Bevollmächtigten abgeschlossen werden, so muß die das Geschäft, über welches dieselben ertheilt werden, deutlich und ausdrücklich cerciorirte und legalisirte Vollmacht alle Mahl dem der Rechnung zuzulegenden Contracte angeschlossen, den übrigen Contracts - Parién aber müssen vidimirte Abschriften beygelegt, und so auch eine vidimirte Abschrift in den Acten zurück behalten werden, damit man von deren Inhalt in der Kennt- niß stehe. < §. 12404. In jenen Fällen, wo die bey Versteigerungen angebothenen Pachtbeträge aus rückfichts. würdigen Gründen unannehmbar befunden werden, darf eine willkührlich erhöhte Bemes­sung der Pacht-Summa nicht vorgeschrieben werden, und es hat bey ähnlichen Anständen die im §. 12898 angezogene hofkriegsrathliche Verordnung vom i4« November 1O10 B 5082 in Wirksamkeit zu treten. Sollte zur Abhaltung einer nochmahligen Versteigerung die Zeit zu kurz seyn, so ist wegen einstweiliger Verwaltung der Pachtgefälle eine anderweitige, den Local- und Zeit­verhaltnissen angemessene Einleitung zu treffen, und dem k. k. Hofkriegsrarhe die Anzeige zu erstatten. §. 124öS. Zu jeder Versteigerung ist zwar in Orten, wo Fiscal-Aemter bestehen, ein Indivi­duum desselben , in deren Ermangelung aber ein Auditor beyzuziehen. Den Conrrahlrungen der Materialien, welche für die Monturs -Oekonomie- Commis­sionen jeweilig nörhlg werden, soll jedes Mahl, nebst den übrigen Mitgliedern der Licita- tions-Commission, auch der L a n des-Ob e r-K r ieg s-C 0 m mi ssä r beywohnen. §. 12406. . Die Ankündigungen zu Licitationen von uichrauchbarem Bettzeuge, welche im Belage eines Spirales waren, müssen jedes Mahl von Serte des im Orte befindlichen Militär - Chef- Arztes , und in dessen Ermangelung von dem Kreis- oder Comitats - Arzte, oder von der Ortsobrigkeit mit dem Zusatze gefertiget werden, daß die zum Verkaufe angebothenen Sor­ten und die Wolle durch die in ihrer Gegenwart vorgenommene Räucherung schon in dem Spirale gereimget worden seyen. §. 12407. Bey Verfassung der Licitations-Protocolle muß im Eingänge der Ge­genstand der Licitation enthalten seyn; dann angeführet werden, unter wessen Vorsitze die Licitation abgehalten wird, wornach j.uf der einen Seite jene Individuen, welche von Amts wegen bey der Licitation interveniren (mit Ausnahme des Präses der Commission), und auf der anderen Seile die vorhandenen Licitanten nahmentlich aufgeführt werden; unmittelbar darauf müssen die Bedmgnisse in extenso in dem Licitations-Pretocolle aufgeführet werden. Bon den L ic itat ionén. 61 Womit F* bey Licitationen ausgewiesen werden muß. Hkth. ««1*6, 3ct.8i5.A 5 = 94. Was *u geschehen hat, wen» Pachtbeträge aus rücküchks- würdigen Gründen nicht an­nehmbar befunden werden. Hkth. am »3. @ep. 812, ti 2963 Bei? Versteigerungen hat ein Mitglied eines FiScal-Amtes, und in dessen Ermangelung ein Auditor, bey Moncur» Commissionen aber der Ober- Kriegs - Commiffär beyzuwoh- nen. Hkth. am 16.3un. 8i5. L1732. » » i7.íJíoy 8i5. k 5467. » » 28. i$tlp.8i6. E 162 j. Eige nschaften der Licitati- ons-Ankündigungen von um brauchbarem Bettzeuge. Hkth. am 6. Sep. 816. Verfassung desLicUallons- Protocolles. Hkth.am 5. 3än. 8i3. B 26.

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