Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)

Von den Ex érc ier-Rela: ionén. 58 §. XVI. Quantität und Zusiand der darin Vorgefundenen Montur, Rüstung unt Waffen. Was sich an Montur, Rüstung , Waffen, scharfer Munition und an Feld-Requi fiten in den gedachten Magazinen aufbewahrt befindet, ist nach dem beygedruckren Formu­lare ersichtlich zu machen, und beyzulegen. Diesen Ausweis har das Regiments-Com­mando zu verschaffen, und der Brigadier den richtigen Befund davon zu bestätigen. Uebrigens ist in diesen Ausweis der ganze Vorrath an Montur, Rüstung und Waf­fen aufzunehmen, der sich über den gewöhnlichen Loco-Stand in den Maga­zinen aufbewahrt befindet, folglich muß die Aufnahme davon vor der Einrückung der Be­urlaubten, oder nach deren Wiederabgehen geschehen. Endlich ist auch hier keine Rede von den kleinen Sorten und Bestandtheilen, noch weniger aber von unbrauchbaren Stücken, sondern bloß von den wesentlichsten Theilen der Montur, Rüstung und Waffen, und btc noch ganz brauchbar sind. Was nun deren Zustand und sorgsame Conservation anbelangr, so hat der Brigadier in diesem Paragraphe hierüber in der Kürze nach dem Befunde zu re- lationiren. — §. XVII. Regiments-Spital. Ob das Regiment ein eigenes Spital hat; — wo —und wie viel Kranke; — ob das Gebäude und die Gerathschaften in gutem Stande; — die Lagerstätten rein, und überhaupt die Kranken gut untergebracht find; — wie stark der Krankenstand am Tage der Musterung war; — ob die Kranken gut gepflegt und beköstiget wurden. §. XVIII. ErziehungShauS. Wo es sich befindet; — wie die Unterkunft beschaffen ist; — wie das Aussehen der Knaben und ihr Anzug ist; — ob sie gut genährt, und in Ordnung und Sittlichkeit gehalten werden; — ob der Unterricht vorschrifrmaßig ist, und Fleiß darin herrschet; -— ob der Commandant des Erziehungshauses seiner Anstellung vollkommen entspricht;—- wie viele Zöglinge mit letzterer Musterung ausgetreten, und wie viel davon zu Unter- Officieren vollkommen ausgebildet find. Formular Nr. i, Standes - und Dislocations - Ausweis des N. N. Regiments oder Bataillons während der Waffenübung im Jahre 18 ä. § Darun t er bef inden sich Bataillon oder D i v i s iw n e n. 2 o o nicht ausrückende ausruckende streit­bare Concentrirungs« Stationen. (E ß l = s & fr e­fr Ú a . 3 3 Ew « s s st & iE Q iE Q iE Q 1 ix? 2 1 ® E E £ g c 8 fr § fr 1 /Zt G iw iS C §| E *" ü g \/£ 8'S 0 u C ® 8 iC Regiments-Stab. imr i Bataillon, s(Bey der Cavalle ^ emei. icdasklich zu sJt N . 2. » j ne |tno aus Dtc|t in der Caser e zu N. N . . .. g tirt Die Dlv'sio­* j tun ausjuiveisen. gemeinschaftlich 4 Compagnien zu N. und 2 zu N. N. ­S u in m a des g euren Regiments...................... i — —

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