Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)

Von dem Stämpelwese 3 j 3 r) Kauf- und Verkaufsbriefe. s) Contracte aller Arten, welche in verschiedenen Vorfällen errichtet werden; darunter gehören auch diejenigen Contracte, welche von Seite eines Regiments, eines Corps odereiner anderen Militär-Behörde mit Handwerksleuten, Fabrikanten, Handwerkern oder anderen Entrepreneurs abgeschlossen werden. In den zur Begnehmigung einzu- sendenden Contracts-Abschriften der Monturs-Commifflonen ist jedes Mahl die nach dem Lieferungswerthe gebührende Stämpel-Classe anzumerken. 3m Allgemeinen ist zu bemerken, daß bey allen Contracten, welche auf mehrere Jahre errichtet werden, der Betrag für die ganze Dauerzeit des Contractes zusammen gerechnet, und nach der dadurch ausfallenden Summe die Classe des Stämpels be­stimmt werden muß. t) Notariats-Urkunden, die über Geld und Geldeswerth ausgefertiget werden. u) Pfandverschreibungen. w) Quittungen aller Arten, auch diejenigen, welche für erhobene Interessen, für erhaltene Taglia, für eingelieferte Deserteure oder Räuber, für die von den Unterthanen bey dem Verkaufe ihrer unterthanigen Gründe ausbedungenen Wohnungen, für die ei­nem E^ecutions - Führer überantworteten Gelder des Schuldners, oder für die ohne die Verbindlichkeit des Rückerlages erhobenen Depositen ausgestellet werden. Auch alle übrigen Interesse-Quittungen von Capitalien, die in Aerarial-Fonds (ausschließlich des Banco-, Lotto-, oder des niederösterreichischen ständischen Lotto-Fondes), oder bey Privaten, oder sonst wo immer anliegen, auch dann, wenn sie Militär-Heiraths- Cautionen betreffen. x) Quittungen der Militär - Lieferanten und Contrahenten über Beträge, welche in Ungarn und im Auslande zwar zu bezahlen wären , jedoch hier oder überhaupt in einer dem Stämpelgefälle unterworfenen Provinz aus einer Cassa erhoben werden. Auch alle bey der Armee commandirten hofkriegsrälhlichen Beamten, welche ihre Cameral-Gebühren aus den Feld-Operations-Cassen im Auslande empfangen, müssen dennoch die Stämpelgebühr für die darüber auf das Universal-Cameral- Zahlamt separirr auszustellenden, folglich für Wien geltenden Quittungen ent­richten. y) Quittungen über Diäten, Zulagen, Zehrungs-Spesen oder sonstige Entschädigun­gen, so weit solche in den Reise - Particularien aufzurechnen bewilliget sind, und zwar: auf einem besonderen klassenmäßigen Stämpelbogen, worauf von Seite des Ober - Kriegs - Commissariats bey der Liquidirungs-Anweisung solcher Rechnungen immer strenge gesehen und gehalten werden muß. Dabey ist jedoch die Vorsicht nicht außer Acht zu lassen, damit aus diesem Anlasse für die Rechnungsleger, welche entweder den empfangenen Geldvorschuß, widrigen Falls aber den Total-Betrag ihrer aus mehreren Posten entstehenden Rechnungsfor­derung quittiren müssen, durch diese gestämpelte Quittung in der Folge keine doppelte Quittirung, und dadurch aus Jrrthum kein persönlicher Nachtheil erwachsen möge. z) Gerichtlich ausgefertigte 'Raitbriefe. aa) Majorats- oder Fideicommiß - Errichtungen, in sofern sie einen bestimmten Capitals- Betrag enthalten. bb) Reverse und Renuntiationen, wenn sie bestimmte Summen enthalten, cc) Schenkungsurkunden unter Lebenden, oder mit Beziehung auf den Fall des Absterbens, dd) Schätzungen oder Schatz-Noten, mit Ausnahme derjenigen, welche bey den unter der öffentlichen Leitung stehenden Pfand- oder Leihhäusern (Versatzämtern) gewöhn­lich sind. r Eontracte, die von Seite des Militärs mit Handelsleu­ten oder fltlDerenEntreprencufS abgeschlossen werden, unterlie­gen au* der Stängel-Taxe. AllerhöchsteEnlschliesiung vom 6. í)Ct. 8oi. 3« den Contracts - Abschrif­ten der Monturs - Commis­sion ist die Stämpel - Classe nach dem Lieferungswerthe an- zumerken. Hkth. am 11. Jul. 8o6. E im, Bey Eontracten auf meh­rere Jahre muß der Betrag der ganzen Dauerjeit des Con- tractes zusammen genommen, und nach der ausfallenden Summa die Stämpel - Classe bestimmt werden; Quittungen aller Arten. Allerhöchste Entschließung vom 6. Oct. 8oi. Hkth-am íz. März 8--3. G , 164. Auch alle Interessen-Quit­tungen von angelegten Capi- talien. Hkth.am >y. März 8o3. f 3,5 uns 685. Quittungen der Militär-Lie­feranten und Conrrahenten, worauf ebne Unterschied in ei­ner dem Stämpelgefälle unter­worfenen Provinz die Beträge aus einerCassa erhoben werden. Hkth.am i5. Feb. 81*. I 821. Gehalts - Quittungen der bey den Armeen commandir- ten hofkriezsräthlichen Beam­ten. Hkth. am3.Dee. 3-4. 0 6295. Quittungen über Gebühren, Diäten, Zulagen, Zehrungs- Spesen oder sonstige Entschä­digungen. Hkth. am 3o. Jul. 8,8. ! 4717.

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