Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)

Von dein Srarnpelwesen. 335 Die gestämpelten Parien des Contractes werden zurück behalten, und den Rechnungen beygelegt, die ungestämpelten aber den Contrahenten ausgehändiget. Von nun an ist jeder mit vorläufiger BewiMgung des Hofkriegsrathes zu Stande kommende Lieferungs-Contract vor der Hand auf umgestämpelte Papiere auszu­fertigen , und erst nach erfolgter fe.-mlicher Ratification das Original mit dem patentmäßigen Stämpel zu versehen. 23stens: In Fällen, wo die Subarrendirungs-Unternehmer den Contracts - Stämpel durchaus nicht bestreiten wollen, und bey Versagung dieser Bedingniß fcem ?(em-- riurn in der Behandlung des Subarrendirungs-Geschäftes und durch eine veran- laßte unverhältnißmäßige Erhöhung der Preise ein ungleich größerer Schaden zUgezogen, als von der anderen Seite hierdurch für das Stämpelgefäll ein Nu­tzen hervor gebracht würde, muß der Cvntracts-Stämpel von Seite des Aera- nums getragen und von dem Verpfiegs-Magazine bezahlt werden. 24stens: In Ungarn und Siebenbürgen ist in keinem Falle, mithin auch nicht bey Bescheiden, Conrracten, dieselben mögen von Seite des Hofkriegsrathes rati- ficirt werden, oder nicht, und so auch bey keinem Anbringen oder bey keiner an­deren dreßfallsigen Expedition der Gebrauch des Stämpels nothwendig. Ostens: Alle kreisämtlichen Verhandlungen und Berichte in Streitigkeiten zwischen den Unterthanen und Herrschaften; die weiteren Beschwerdeführungen darüber an die Landesstelle, überhaupt alle /n Unterrhanssachen ergehenden Expeditionen. sbsterrs: Obrigkeitliche Protokolle, Grundbücher, Vormerkbücher, in welche Jnventarien, Käufe und überhaupt alle zwischen Unterthanen vorfallenden Verträge und Handlungen eingetragen werden. «7stens: Me Criminal - Arten. 28stens: Legscheine über die zu Gerichtshanden abgegebenen Depositen. Ostens: Manch-, Zoll-Aufschlagsscheine (oder so genannte Bolleten) und Passier-Zettel. 3»stens: Meldzetrel, sowohl solche, welche das Werbbezirks-System, als auch das Pa­tent wegen der Aufhebung der Leibeigenschaft, oder die Polizey-Einrichtung fordert. Zrstens: Notionen der Gefälls-Administrationen über verwirkte Contreband- oder andere Strafen, sammt den über die richtige Bestellung auszufertigenden Scheinen. Jedo ch müssen Notionen, »yie Urtheile der ersten Instanz, gestämpelt seyn, wenn sie dem Rekurse darüber im Gerichts - oder Gnadenwege beygelegt werden. 3aftens: Quartier-Zettel der Soldaten. 33stens: Alle Quittungen, Gegenscheine, so genannte Bolleren, oder was sonst für Ur­kunden, welche die tandesfürstlichen oder ständischen Cassen, Aemter oder Gefälls- beamten für geleistete Zahlungen, entrichtete Gebühren, oder sonst von Amt- wegen ausstellen, wie auch die Quittungen, welche die Postämter für empfan­gene Ausgaben ausfertigen, oder die ihnen für die Abgabe ausgeftellet werden müssen. 34stens: Quittungen über die den Witwen und Kindern zufalUnden Dienst - Gratiale ihrer verstorbenen Gatten und Varer. 35stens: Quittungen, welche über eingehobene Schulden ausgestellet werden. 36stens: Qulttungen, welche von Personen, die in Staatsgeschästen reisen, für die von ihnen bestrittenen Auslagen ausgestellet werden. 37stens: Scheine und Certificate, welche Mauthämter über die wirkliche Ausfuhr inlän- ” bischer Erzeugnisse und Waaren ertheilen. 38siens: Scheine und Urkunden, welche den Cassen oder Aemtern nich." für eine wirklich empfangene Zahlung, sondern nur wegen der Ordnung ihrer eigenen Manipu­lation gegeben werden müssen. Die vorläufig zu Staude kommenden Lieferungs-Con- tracte werden erst nach erfolg­ter Ratification mit dem vor- schriftmäßigen Stämpel ver- sehen. Hkth.am >. März806. e 573. Wenn die Kontrahenten den kontráét-Stämpel nicht tragen wollen, so muß di-li- selben daS Aerarium überneh­men. Hkth.am >5. Dec.8,a. A 67,5. In Ungarn und Siebenbür­gen ist Dev Gebrauch dcsStäm- pels tu keinem Falle nothwen- oig. Hkth. am 21. Feb. 6o3.I 366­Alle kreisämtlichen Expeditio- nrn in Unrerchanssachen. AllerhochsteEntschließung vom 5, Qct. 3o2. Quittungen überDienst-Gra- tiale. Hkth. am 16. Fob. 8o3.1975.

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