Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
den, gleich auf der Stelle, ohne viele Mühe, und ohne erst die oft sehr starken Journale Post für Post durchgeh n zu müssen, das gehörige R e su l t a t geben zu können, seist über einen jeden Jahrgang, zu ihrer eigenen Erleichterung und zum Gebrauche ein o r- dentlicherJnde.r (nach dem beygedruckter-Formulare!).) zu führen erforderlich. Derselbe hat z we y Geg e n st ä n d e, nahmlich alle v o r k o in m e n d e n M a t e ri e n, und die eigenen Nahmen, mit Beysetzung der Journ als- Artikel, unter welchem solche Vorkommen, zu enthalten. §• *2924.^ Mit jedem hergestellten Monathe der Proventen-Journale sollen zugleich von Monath zu Monath die activ oder passiv ausfallenden Betrage von der schuldenden Partey zuverlässig herein gebracht werden. Dieses soll nicht nur von den Proventeu- Cassen, sondern auch von den Cassen der Bau-Aemtdr und von jenen der Feld-Bataillone niemahls unterlassen bleiben. Zu diesem Ende haben daher die Verrechnungskörper und Cassen gleich nach Abschluß einer jeden monathlichen Richtigkeit die zu denselben gehörigen, leicht zu verfassenden Abrechnungen zu pflegen, wodurch weder Forderungen, noch Schulden sich anhäufen, und am Ende des Militär-Jahres keine oder nur wenige Posten unberichriget verbleiben können. 12925. Um die Ueberzeugung vom „Befolge zu erlangen, har die Hofkriegsbuchhalcung die Weisung erhalten, jene Gränz- Regimenter dem k. k. Hofkriegsrathe von Fall zu Fall anzuzeigen, bey welchen eine Unterlassung dieser monathlichen Richtigkeitspflege bemerkbar wird, in welchem Falle die unberichtiget gebliebenen Schuldbeträge dem Regiments - Com- niandanten, als schuldtragenden Theile, zum Ersätze vorgeschrieben werden. Diese Vorschrei- bung und Ersatzleistung wird um so nothwendiger, als kein Gegenstand in dem militärischen Verrechnungs - Systeme mehrere Aufmerksamkeit verdient, als die Hereinbringung der Aktiva, so wie die Beseitigung derselben. Nicht nur, daß bey der Menge der Verrechnungskörper sich die Schuldposten vermehren, sondern sie wachsen auch durch unwillkührliche Zufälle zu ungeheueren Summen, besonders bey nicht gehöriger Pflichterfüllung, an; diese ausständigen Gelder entgehen über dieß dem Bedürfnisse des Staates aus längere Zeit; vermehren ebenfalls die Zuschußgelder, und sind auch den Nestantiarien gleich drückend und in fühlbarem Grade lästig. Da die Steuern und sonstigen Schuldigkeitsgefälle zur Bedeckung der Auslagen bestimmt sind, somit die prompte Hereinbringung und Abstattung derselben zu den ersten Pflichten der Verwaltungs-Behörden gezahlet werden muß, so verdient dieser Gegenstand in der Militär -Granze eine ganz vorzügliche Würdigung. Die Regiments - Commandcn und Feld-Kriegs - Commissariate haben daher keinem Rechnungsleger, eö sey auf Bauauslagen, Verpflegung, Hand-Cassa-Zahlungen und Verrechnungs-Transports-Auslagen rc. mehrere Gelder zu erfolgen, als der Rechnungsleger erweislicher Maßen nach Maßgabe der Entfernung vom Stabe erforderlich hat; die Reiseverschüsse lediglich bis zur nächsten Proventen- oder Kriegs-Cassa nothdürftlg zu berechnen, und sich von jedem Rechnungsleger von den auf Verrechnung erhaltenen Geldern die Verwendung rechnungsbeständig und in dem bestimmten Termine ausweisen zu lassen; auch sind die Geldreste, so wie die Steuern und sonstigen Gränz - Schuldigkeitsgefälle in dem bestimmten und kürzesten Termine herein zu bringen, und gegen die Gränz - Contribuenren jene Maßregeln zu gebrauchen, welche die Vorschrift zur Einhebung der Steuerschuldigkeiten an Händen geben. Die Feld- Kriegs-Commissariate, welche für die innerliche Rechnungsrichtigkeit der Gränz-Regimentcr besonders zu wachen haben, sollen daher ununterbrochen auf eine so geartete Behandlung der Deposita und Aktiva sehen, damit alle Gelder, welche in die Proventen- oder Gränz- rruppen-Cassen zurück zu fließen haben, sich nicht in den Händen der Rechnungsleger verweilen. Damit aber die Feld-Kriegs-Commissariate in der Ausführung nicht gehindert XLYIII. Hauptftück. XIV. Abschnitt. SRonatfcliche «Richtig eit un6 ^ereinbringung 6er 2ícfi»a; ©entrolle bee fcotfricgsbuch» hctltwng refpectire 6iefer »no* natbiichen 'Ubrcchnwngápflege;