Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)

lirär-Jahr zu unterlegen. Die General-Commanden haben solche zu sammeln, und längstens bis i5, September eines jeden Jahres an den k. k. Hofkriegsrath einzusenden. §. 12890. In diesen jährlichen Erforderniß- und Bedeckungsausweisen ist das firirte Ersorder- niß an Gagen für das Oekonomie - Venvaltirngs-Personal, so wie die Löhnung und das Dienst - Constitutivum für die Oekonomie-Chargen vom Feldwebel abwärts, dann die Gagen für die Geistlichkeit, in so weit deren Gehalt auf den Proventen-Fond radicirt ist; ferner die Gagen für das Bau-, Schul-, Forst-, Seidenbau-, Straßenbau-, P 0 st­und C a m b i a t u r s -, Brücken- und U e b e r f u h r s -, Mauths-, W e i n t a tz -, C 0 n t u m a z- und R a ste l l - A m t s -, Saniräts -, H 0 l z v e r s ch l e i ß -, P 0 l i z.e st­und sonst angestelltes Personal; weiter die Gagen und Löhnungen; dann das Dienst-Constitutivum für den kompletten Stand der Grä'nztruppen, Alles nach den hier aus­gestellten Grundsätzen branschen weise, und u n v e r m i s ch t mit anderen Ausla­gen, so wie solche in den Gränz- Proventen - Cassa - Journalen erscheinen; endlich das Pausch- Quantum von dem zufälligen und veränderlichen Bedarfs auszuweisen. Was ferner zum Behufe des Bauwesens, dann für sonstige zufällige und veränderliche Objecte erforderlich wird, ist sofort specificirt durch alle Theile der Erforderniß-Rubriken und unter derjenigen einzelnen H au p t b en e n nu ng, wie solche in den Proventen-Cassa- Journalen und Protokollen behandelt werden, darzustellen, sich hierbey lediglich auf da§ höchst dringende und erweislich ganz unumgängliche Erforderniß zu beschränken, die best­möglichste Wirthschaft einzuhalten, überhaupt aber sind diese Ausweise mit der möglichsten Akkuratesse und Richtigkeit zu verfassen. Bey Ausweisung der Bedeckung soll die Grund-, Handels-, Erwerb-, Schutz- und Mühlen­steuer, die Arbeits-Reluition im Gelde; ferner die Pachtbeträge für Prädien, Ausschanks-, Fleisch - Ausschrotungsrechts und überhaupt alle bestimmten Schuldigkeiten nach den für bic Steuer - Schuldigkeitsentwürfe vorgeschriebenen Rubriken specisicirt ausgewiesen werden; je­doch können die unter EineHauptabtHeilung gehörigen einzelnen Beträge, z. B. die Steuer für Aecker und W.esen, dann für Wein-, Obst- und andere Gärten einwärts specificirt, und unter der Hauptbenennung an Grundsteuer überhaupt in ganzer Summa hinaus gesetzet werden. §. 12891. Die Pausch-Quanten, welche aus Cameral-, Provincial- oder Kriegs-Cassen be­zogen werden, so wie die Conrributional-Schuldigkeit der Militär - Communitäten, sind zedes für sich unter dem eigentlichen Nahmen auszusetzen, die unbestimmten oder zu­fälligen Einkünfte aber unter der nahmlichen einzelnen Hauptbenennung in Antrag zu bringen, unter welchen sie in den Proventen-Journalen in Empfang erscheinen, und in die Cassa - Protokolle übertragen werden. tz. 12892. Da unter die letzteren auch die Ueberschußgelder der Conttrmaz- und Rastell-Aemter gehören, so sind solche hierin nach dem vorjährigen Erträgnisse und in runder Zahl einzuneh­men , und es wird in Absicht derselben bemerket, daß die Einnahme dieser Aemter nach dem §. 12878. als Gränzeinkünfte zu behandeln sind, und um so weniger als Cameral-Gefälle angesehen werden können, als zu Folge der eingeführten Ordnung der Militär-Fond, mit Ausnahme Siebenbürgens, alle Auslagen auf Eontumaz - und Rastell-Aemter, dann Sa­nitäts-Anstalten bestreitet. Es haben daher sämmtliche in der kroatischen, slavonischen und Banat-Gränze aufgestellte Contumaz- undRastell-Aemter ihre Gelbverläge aus dem Pro­venten - Fonde jener Gränz - Regimenter zu erhalten, in dessen Bezirks-Nummer solche aufgestellt sind. Wie und wann die bey diesen Aemtern eingehenden Beträge zu den betreffenden Gränz - Regiments - Proventen - Cassen dagegen wieder abzuführen sind, ift in der weiteren Belehrung der Rechnungsrichtigkeit von den C 0 y t u m a z u n d R a st e l l - A e m t e r n enthalten. Band xi. 79 Von der Grä nz - Pro ve n t en - Ca fsa - I o u rn ali si r ung. 3i 3 Vorschrift zur Verfassung tiefer Präliminar - Geldersor- derniß, und Bedeckurrgsaus- tvcise; Behandlung der Pausch- Quanten in den Erfordemist, und Bedeckungsausweisen. Hkth. am 5. Srp. 804. B 4155. Die Einnahmen der Eon- tumaz- und Rastell - Aemter sind alv Militär-Gränz-Ae- rarial-Gefälle zu behandeln. Hkty. am 18. 2et. 8o3. B3i5g.

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