Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)

Von ben Eingaben. >09­Verzeichniß A üb ex die von den untergeordneten Behörden an das General - ComMatwo, und von diesem an den Hofkriegsrath einzusendenden periodischen Eingaben. Zeit. Periode der Einsen. dun^ Behörden, von welchen die Ein­gaben einzusenöen sind. Regimenter, Corps! G»neral- und Branschen. ISonmtan, I den. Gattung der Eingaben. Wie viel­fach solche einzusen- den fine. Die Eingaben sind bestimmt zum Gebrauche Seym General- Eommando. mittelst Tota- le's beyM Höf- kriegsrat h«. ou Fall zu Salt 0 I 8 1 9 <- HO Wö­chent­lich. Zehn­tägig. Halb­nath­lich. Don fämmtlichen Regimentern, Ba­taillonen, Corps und Branchen. von sämmtlichen Invaliden - Hau­sern. Don sämmtti chen Ber- pflegs- MagaMen. Don sämmtlichen Gcänz - Truppen. Von sämmtlichen Verpflegs - Maga­zinen. Don sämmtlichen Regimentern, EocpS und Branschen. Fortifications - Di­strikts-Direction. c <3 £ E o u» rt © *Q~ & Aus weis über die bey den Landwehr-Ba­taillonen aus dem Pensions-Stande' oder mit Charakter quittirten oder aus dem Privat • Stande mit oder ohne Emolumente angestellren Officiere. Consignatlon über die Officiere, welche um die Nachsicht des Monturs-Geldes für ihre als k. k. ordinäre Eadettenoder Privat - Cadetten assennrten Söhrre bitten. Ei ngabe über die in den Invaliden - Häu­sern sich jeweilig «röffneten Stiftungs­plätze. Die Verzeichnisse mit jenen Accords-und Handeinkaufs - Consignationen, wor­in die einzeln bewilligten Accords- Kosten und die Haupt-Summa Vor­kommen müssen, und jenen, welche den Betrag von 1000 Gulden übersteigen, mithin der hofkriegsrächlichen Beur- theilung Vorbehalten sind, ist auch die Clauselirung des General - Comman- do's beyzurücken. Tägl icher Natural - Erfordernißentwurf. Einkaufs - Consignation. Verzerchniß über die angekommenen Frem­den und Reisenden. Marktpreis - Tabelle. Summarischer ärztlicher Rapport. Geld - Erfordernißaufsätze. Tassa-Extract über die bey dem Fortifi­cations - Bauamre empfangenen und verwendeten Gelder. B & b B ü Den 5ten ei­nes jeden fol­genden Mona- nathes. Im Laufe der nächstfolgen­den Woche. Den üten Tag darauf. Den -Tag dar­auf. Den StenMay. > » Nov Den üten eines reden Mona- - theS. Den 8. eines je­den darauf genden Mona- thes. 5 Tage darauf. Den 10. May. » ') Rov. Den 10. eines jeden Mona- thes. \

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