Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 10. (Wien, 1821)

XXXVII. Hau pt stück. V. Abschnitt. Holzergiebigkoit und Kennt- r.iß der Erdbescvaffenheit zum Wachstbume der Holzarten. Hkrh.am >9. Auq. S07. b 2364. Unterricht der Wald-Indi­viduen. Hkth. NM 26.3uf, 810. B 3556. Welche Gegenstände ben den Holzschleifen zur Scheidungs- Zinie zu dienen haben; Es sind daher besonders jene, welche Holzdiebereyen begünstigen, eingehen zu lassen, und nur solche beyzubehalten, oder neu zu öffnen, welche zugleich zu Scheidungslinien der Wald - Diftricte und Holzschläge dienen können, und zu einer Land-Communications-Straße führen, auf welche man zugleich auf mehrere Orte gelanget, oder die für den angra'nzenden Ort unmit- relbar nöthig sind. Wo in der Nahe der Waldungen zur Holztriftung geeignete Bäche sich befinden, müssen die Ausfuhrswege dahin geführet werden. Alle Holzaussuhrswege müssen daher nur auf den wahren und unentbehrlichen Bedarf beschränkt, und diese Beschränkung mit dem Compagnie - Commandanren, mir dem Wald - Direktor., Waldbereiter, und mit dem son­stigen Wald - Personale, dem Locale gemäß auf eine solche Art bestimmt werden, daß die Wald-Polizey erhalten, die Schleichwege ganz abgeschafft, und die Wachsamkeit durch ent­behrliche Ausfuhrstraßen nicht unnöthig erschweret werde. Viele Wege sind dem Waldstande auch in der Rücksicht schädlich, weil sie die Wmd- fälle vermehren, und wegen der stärkeren Austrocknung den Wachsthum hindern. Die entbehrlichen Wege sind mittelst Gruben zu sperren, und nach Erforderniß zu öffnen. h. 11260. Ferner wird unumgänglich nothwendrg, daß der erste Waldbeamte vom ganzen Ütegi* mente, jedes Wald-Individuum aber von seinem Bezirke den tragbaren und untrag­baren Flächeninhalt der Waldungen, die do mini renden und anderen Holz-Sorten, ihr Ver hält n l ß zum ganzen Holzbe stände, und die Qua n- ritär und Qualität des liegenden Gehölzes genau wisse, dann die Erdarten kenne, »vre sie für eine Holzgartung und für den Wachschum der Bäume mehr oder minder geeig­net sind; wie jede Erdakt überhaupt, ferner wie dieselbe in der Ebene in Vertiefungen, Schluchten, Anhöhen, und mit welcher Mischung, angetroffen »verden und beschaffen seyn; weicers, ob die Erde, und wie tief auf Steinlagen oder Schichten liege; welche Holzgattung vermöge des Bodens am besten fortkomme: wie hoch in der dominirenden Holzgattung die unbeästeten Schäfte wachsen, und welche andere Holzgattungen mehr.oder minder fortkom- men; dann welche Gattungen von Nutzholz und in welcher Qualität vorhanden sind; endlich welche vortheilhafte Benutzungsart für das Aerarium Statt finden könne. h. 11261. Da nur unter diesen Voraussetzungen sich eine kluge und vernünftige Forstwirthschaft erwarten läßt, so wird es dem ersten Waldbeamten oder Waldbereirer zur vorzüglichsten Pflicht, hierüber die unterstehe.nden Wald-Individuen bey seinen Bereisungen auf das gründ­lichste zu belehren, zu welchem Ende jeder erste Waldbeamte sich imr Hartig's Forst­lehrbuch zu versehen hat. tz. 1126a. Wo es nur immer möglich ist, müssen bey Holzschlägen die schon vorhandenen Straßen, Wege, Relt- oder Fußsteige, Bache, Wasserrisse und dergleichen Gegenstände zur Schei­dungslinie der Schläge angenommen oder doch zum Theil in diese Linie gezogen werden, da­mit nicht nothwendig »verde, zum Nachtheile des Holzgrundes viele neue Linien durchzu­schlagen. Jede neue Linie hat die Breite eines Holzausfuhrweges zu erhalten. Obwohl es gut und eigentlich in der Regel ist, die Schläge nach einer gleichen Größe anzulegen, so können doch, um die besagten Gegenstände zur ScheidungSlinie zu benützen, kleine Abrveichungen, ohne sich zu strenge an einen völlig gleichen Flächeninhalt der Schlage zu halten, Statt finden, weil die wirkliche Holzfallung sich ohne dieß auf die taxirte Wald ergiebigkeit zu beschränken hat, vermöge deren von einem ininder ergiebigen Schlage in einen erwas mehr ergiebigeren vorgegriffen, in einem verletzten aber, so lange als haubares Holz vorhanden ist, zurück geblieben werden könne.

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