Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 10. (Wien, 1821)
Von dem Militär- Gränz - Communitäts-Regularrv Formular Nr. 3. Eidesformel für den Bürgermeister. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen Eid, daß ich dem Allerdurchlauch tlgsten und großmächtigsten Fürsten und Herrn Herrn N. N., meinem allergnädigsten Kaiser, Könige und Landesfürsten, und Allerhöchstdessen Erben, bann den mir Vorgesetzten hohen Stellen, jederzeit treu und gehorsam seyn, alle von daher erfolgenden Befehle und Verordnungen nach der erhaltenen Amtsvorschrift auf das genaueste vollziehen, alle gegen die Allerhöchste Person und Regierung sowohl mit Worten als Werken geschehenden gefährlichen Handlungen der Ordnung nach ohne den mindesten Hinterhalt sogleich anzeigen, die Gerechtigkeit stets lieben und handhaben , das Beste des Allerhöchsten Dienstes und den Nutzen der Communitäts-Cafsen nach dem besten Gutachten gewissenhaft durch Oekonomie und durch Hintanhalrung aller Unwirthschaft, über die anbefohlenen Empfänge und Ausgaben derPro- venten -, Pupillen Depositen Spitals - und Kirchengelder getreue und vorschriftmäßige Rechnung legen, alle Magistrats - und sonstigen in Communitäts-Aemtern stehenden Individuen zur Erfüllung ihrer Pflichten verhalten, bey der mir übergebenen Bürgerschaft gute Zucht halten, die zum Besten des Dienstes erforderliche Ordnung und Polizey auf das sorgfältigste handhaben, die vorfallenden Gerichtshandlungen in Verschwiegenheit halten, in den RathS- sitzungen keinen ungegründeten Widerspruch oder keine gesetzwidrige Meinung fassen, in allen den Dienst betreffenden Gegenständen mich jedes Eigennutzes und aller Schenkungen, sie mögen in was immer bestehen, dann aller Rache und Abneigung enthalten, und in diesem meinem Amte jederzeit so handeln wolle, daß ich es vor Gott, dem Monarchen und denver- gesetzten Stellen mit Recht zu verantworten im Stande bin. So wahr mir Gott helfe! Formular Nr. 4. Eidesformel für einen Nathsmann. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen Eid, daß ich in dem mir anver- trauten Amte dem Atterdurchlauchtigsten und großmächtigsten Fürsten und Herrn Herrn N. 07., meinem Allergnädigsten Kaiser, Könige und Landesfürsten, und Allerhöchstdessen Erben, so wie den mir Vorgesetzten hohen Stellen, jederzeit, treu und gehorsam feyn, allen von daher erfolgenden Befehlen und Verordnungen, so wie auch der erhaltenen Amtsvorfchrift genau nachleben, alle gegen die Allerhöchste Person und Regierung sowohl mit Worten als Werken geschehenden gefährlichen Handlungen der Ordnung nach ohne den mindesten Hinterhalt sogleich anzeigen, die Gerechtigkeit stets ausüben, das Beste des Allerhöchsten Dienstes und den Nutzen der Communitäts-Cassen gewissenhaft befördern, über die anbefohlenen Empfänge und Ausgaben der Proventen-, Puppillen-, Depositen-, Spitals - und Kirchengeldergetreue und vorschriftmäßige Rechnung legen, die zum Besten des Dienstes erforderliche Ordnung und Polizey auf das sorgfältigste handhaben, die vorfallenden Gerichtshandlungen in Verschwiegenheit halten, in den Ratssitzungen keinen ungcgründeken Widerspruch oder keine gesetzwidrige Meinung fassen, im Falle ich in Abwesenheit des Bürgermeisters dessen Stelle vertreten müßte, alles dasjenige getreu zu vollziehen, wozu ihn sein Erd verbindet, in allen Dienstvorfallenheiten mich jedes Eigennutzes und aller Schenkungen, sie mögen in was immer bestehen, dann aller Rache und Abneigung enthalten, und in meinem Amte jederzeit so handeln wolle, daß ich es vor Gott, dem Monarchen und den Vorgesetzten Stellen mit Recht zu verantworten im Stande bin. So wahr mir Gott helfe!