Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 10. (Wien, 1821)
o n der Gensdarmerie. 3o8 stens: Haben sie auf den Marschen die O.ueuees der Brigaden zu machen, und die Traineurs aufzusammeln und nachzuschicken. Ztens: Haben sie alle Plünderer zu arretrren oder abzutreiben. 4tens. Alle verbothene und regulamentöwidrige Bagage zurück zu weifen. Stens: Alle Personen, welche nicht zur Armee gehören, hintan zu halten. Krens: Im Lager selbst haben sie Tag und Nacht fleißig zu patreuilliren, um das Ma- rodiren zu verhindern, dann die ohne Erlaubniß einzeln sich verlaufenden Soldaten zu arretiren, und ihren Regimentern zu übergeben. 7tens: Unnütze Weibspersonen, unbefugte Marketender rc. alsogleich zu entfernen, und nach Umständen zu arretiren. Ltens: Die Cirilisten vor Mißhandlungen, dann das Eigenthum der Landesbcwohner zu schützen, und die murhwillige, unnütze Verwüstung von Gärten, Wiesen, Aeckern rc. zu verhindern. t)ten$: Die Kriegsgefangenen mit Hülfe von Linien - Truppen zu begleiten, und dadurch die Verwendung so vieler Officiere und Unter - Officiere hierbey zu ersparen. lottns: Die Desertion so viel als möglich zu verhüthen, den Deserteuren fleißig nachzuspüren, und sie zu verfolgen. 11 teils: Bey Austheilung von Wein oder sonstigen Lebensmitteln Ordnung zu halten; deßgleichen sowohl in den Militär - als Civil-Magazinen als Sauvegarden, unb zur Erhaltung der Ordnung zu dienen. íütend: Wo es die Localität der Armee zuläßt, haben die Brigaden miteinander über polizeyliche Gegenstände zu correspondiren, und sich besonders die Signalements der verdächtigen Personen mirzutheilen. iStend: Die Hazard - Spiele zu verhindern. i4tens: Bey jedem Fuhrwesens-Transporte von größerer Wichtigkeit wird, wo möglich, eine Gensdarmerre - Brigade decaschirt, um sowohl den Zug auf der Straße, und vorzüglich bey Retiraden in Ordnung zu halten, als auch die Fuhrwesensknechte zur Ordnung zu verhalten. i5tens. Alle Erpressungen, die sich Einzelne oder Mehrere ohne Unterschied des Ranges erlauben, so wie alle unerlaubten Requisitionen, welche sie ausschreiben dürften, sind von den Gensdarmen zu erheben, und alsogleich an ihre Oberen, und sonach bem Commandirenden anzuzeigen. i6tens: Die Marketender und Händler aller Art stehen unter Aufsicht der Gensdarmen. >7lens: Am Tage der Schlacht folgen die Gensdarmerie - Detaschements den Colonnen, welche in daS Gefecht marschiren. Die Detaschements - Commanden vertheilen ihre Brigaden auf das zweckmäßigste hinter die Linie während der Affaire. Die auf solche Art vertheilten Gensdarmen verhindern das Zurückgehen der einzelnen Soldaten aus ben Gliedern; sie weisen diejenigen, welche tj£er die bestimmte Zahl mit Bleffirten zurück gehen wollen, in das Gefecht zurück; sie begleiten die Wagen, welche Blessirte abhohlen, und treiben sie im Nothfalle, wo es möglich ist, auf; sie gestatten nicht, daß diejenigen, welche mit Blessir- ten auf einem Verbandplätze ankommen, daselbst verbleiben, oder sich verlaufen, sondern sie schicken solche Leute in das Feuer zurück. »Ltens: Nach der Schlacht patrouillirt ein eigenes in Reserve gehaltenes Detaschement das Schlachtfeld, um theils die Verlaufenen zu sammeln, theils den Bleffirten Hülfe zu bringen und endlich dem Commandirenden Rapport abstatten zu können. lytens: Wenn es nöthig ist, zwischen verschiedenen Armee-Corps die Correspendenz zu versichern, so werden Gensdarmerie-Piquets auf der Route ausgestellt, welche nicht allein dieselben besorgen, sondern zu gleicher Zeit Ordnung und Polizey in den Orten, wo sie liegen, erhalten, und alle Nachrichten einziehen, welche sie