Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 10. (Wien, 1821)
224 XXXIX. Hauptstück. L. Abschnitt. wie sich auf den übrigen Posten zu benehmen ist; teer die Dienste zu gereichten hat, wenn in einer Garnison fein eigentlicher Plak- Major und Lieutenant cinge- stellt sinv; wie den in der Garnison lie- tzendenReqimentem oderDeta- schements der Befehl zu geben ist; wie die Sperrung der Thore zu geschehen hat; wer die Schlüssel von dem Commandanten abzuhohlen hat, und was dabey zu beobachten ist; wie sie der Wach - Kommandant zu erwarten, und welche Bedeckung derselbe mitzugeden hat; wir nach der Thorsperre Sie Schlüssel zurück zu begleiten sind; was zu beobachten ist, wenn die Schlüssel bey der Nacht abgehohlet werben müssen; wie die Eröffnung der Tho- xezu geschehen hat; §. 11983. Auf diese nähmliche Art wird sich auch auf allen übrigen Posten Benommen; der Com- Mandant empfängt die Parole und Losung von demjenigen, der sie gehohlet hat, unter geschultertem Gewehre, die Befehle aber außer demselben, und läßt auf die nähmliche Weise durch seinen ersten Unter-Officier die übrigen Unter-Officiere und Gefreyten und seine ab» hängigen Posten abfertigen. Jeder Commandant läßt seinen Leuten die Befehle auf der Wachstube ertheilen, und von jenen Posten, die nur ein Gesreyter commandirt, hohlt immer ein dazu tüchtiger Gemeiner die Befehle ab; wenn aber ein solcher Gefreyter auch die Losung zu bekommen hat , so wird ihm dieselbe, nebst dem Befehle, durch einen Unter-Officier von jenem Posten überbracht, von welchem er abhängt. §. 11988. Wenn in einer Garnison kein eigentlicher Platz-Major und Lieutenant angestellet sind, so haben ein Major und ein subaltener Officier von der Besatzung diese Dienste zu verrichten. tz. 11934. Die in der Garnison liegenden Regimenter oder Detaschements geben den Befehl, wie im Felde, vor dem Quartiere des Regiments - Commandanten aus, und die Abfertigung der Compagnie geschieht in oder vor der Caserne, oder vor dem Quartiere des Hauptmannes. Uebrigens schicken die Regimeckker und Delaschements, welche in der Besatzung liegen, alle Tage früh zur befohlenen Stunde den schriftlichen Rapport nedst Rottenzetiel in großen Garnrsonen ihrem Brigadiers, in kleinen Besatzungen dem Platz-Major. Alle bedeutenden Ereignisse unter der Zeit sind aber sogleich zu melden. tz. 11935. Sobald der Sperrschuß geschieht, oder zur befohlenen Stunde bey den Thoren auf dem Ramparr der Ruf geschlagen wird, so begibt sich von der äußeren Thorwache ein Gefreyter mit drey Mann zu dem Scblagbaume und zu den Gittern, um solche zu sperren, und daselbst so lange zu verweilen, bts sie völlig geschlossen sind. §. 11986. Wenn sich der Platz-Major und Lieutenant zu dem Commandamen um tue Schlüssel verfüget, so schicket der Commandant von der Hauptwache einen Corporal und sechs Mann mit dem Gewehre nebst einem Freyreiter dahin, uni die Schlüssel zu begleiten, welche letzterer daselbst von dem Platz-Lieutenant übernimmt, und ohne Gewehr zwischen dem ersten und zweyten Glieds dieser sechs Männer zu tragen hat. Beym Thore erwartet sie der Wach-Commandant unter dem Gewehre , gibt deiiselben noch eine Bedeckung von einem Corporal und sechs Mann bis zum äußersten Gitter mit, schickt zugleich einige Mann mit den Gewehren an die Fallbrücke, um solche aufzuziehen, und laßt erst dann seine Wache aus dem Gewehre treten, wenn die Schlüssel bey ihm vor- bey wieder zurück pástiért sind. i- H937Sobald alle Thore gesperret sind, so sollen die Schlüssel auf eben dieselbe Weise zu dem Festungs-Commandanten begleitet, und gleich nach dem Thorsperren die Nachtposten ausgestellet werden. tz. 11933. Uebrigens muß man noch bemerken, daß, wenn auch bey der Nacht, wegen Einlasses der Post und anderer wichtiger Umstände halber, die Schlüssel abgehohlt werden sollten, die besagte Bedeckung jedes Mahl vorgeschriebener Maßen mltgegeben werden müsse. tz. 11989. Die Thorwache empfängt die Schlüssel auf die nähmliche Art, wie es bey der Thorsperre vorgeschrieben ist; jedoch wird die Bedeckung nicht durch die Hauptlhore, sondern durch