Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)

93 on den Mi li tä' r - Regimen ts- E rzi e hungshau ser n. 35 Staates znfiießt; endlich auf den allgemeinen Wohlstand, den die gerechte und milde vater­ländische Regierung verbreitet, deren Aufrechterhaltung jedem Edelgesinnten am Herzen lie­gen , und die jeder mit seinem letzten Blutstropfen zu verrherdigen bereit seyn muß. §. 9461. Besonders ist in den Knaben das Gefühl für militärische Ehre zu erwecken, da§ heißt: sie zu lehren, nichts zu thun, was den Stand des Kriegers herab würdigen kann, und alle Rücksichten, selbst das Leben, aufzuopfern, wenn es darauf ankommt, ihren Pflichten ein Genüge zu leisten. Das Beyspiel anderer braver Krieger, die durch dieses Ehr­gefühl auf den höchsten Gipfel von Ruhm und Ansehen gelangt sind, wird am dienlichsten seyn, diesen Funken in ihnen anzufachen. Daher müssen die Lehrer sich öfter mit den Kna­ben über diesen Gegenstand unterhalten, und ihnen solche Beyspiele theils aus der von ihnen selbst gemachten Erfahrung mittheilen, theils sie auf die Thatcn älterer Helden aufmerksam machen, wozu ihnen die im §. 9464 für die fünfte Classe vorgeschriebene Lektüre einen reichen Stoff liefern wird» Besonders aber müssen die Vorgesetzten durch ihr eigenes Betragen zeigen, daß sie von eben diesen Grundsätzen durchdrungen sind; sie müssen mit den Zöglingen von solchen Bey- spielen mit Wärme sprechen, und sie mit Enthusiasmus für ihren Stand und für die mit ihm verbundenen Pflichten erfüllen. §. 946s. Eine ber unentbehrlichsten Eigenschaften für den Soldaten ist die S ub 0 r d in a ti 0 n, das ist: die willige und pünktliche Befolgung der Befehle seiner Obern, besonders in allen Dienstesangelegenheiten. Die Zöglinge müssen früh daran gewöhnt werden, alle, selbst auch unangenehme Aufträge schnell, mit Genauigkeit und ohne Widerwillen zu erfüllen. Dieses kann nach und nach ohne Zwang geschehen. Die Vorgesetzten müssen mit Ge­lassenheit stufenweise fortschreiten. Das Vertrauen auf sie , und die Ueberzeugung, daß das, was durch sie befohlen wird, zum Besten der Zöglinge gereiche, muß diese gewöhnen, das Befohlene blindlings zu befolgen. Es müssen daher Anfangs den Knaben nur solche Aufträge ertheilt werden, deren Nutzen sie selbst einsehen. Nach und nach ist ihnen begreiflich zu machen, daß es Befehle gebe, deren Beurtheilung über die Kräfte ihrer Einsicht gehe, und deren Nutzen sich spä­ter erst zeige. Auf solche Art muß man anfänglich die Schüler in Kleinigkeiten zum Ge­horsam lenken, und wenn man dieses erreicht hat, so schreiret man zu Aufträgen, die den Knaben schwerer eingehen, z. B. einem jüngeren Knaben zu gehorchen; wenn sich die anderen ergetzen, etwas zu verrichten ; Sachen, an denen er Wohlgefallen hat, abzugeben u. dgl. Geschieht dieses ohne Widerwillen, so kann man auf seinen Gehorsam rechnen. Bey schweren Aufträgen, wenn sie pünctlich und mit Geschicklichkeit vollzogen worden sind, können auch Belohnungen ertheilt werden. Besonders aber muß der Vorgesetzte sich nremahls von dem abbringen lassen, was er einem Knaben befohlen hat, damit der Knabe durch die Unwldercuflichkeit des Befehles die Nothwendigkeit des Gehorsams desto besser fühle. Subordination. Hk lh.am 1. Feb. 81». w in. §. 9463. So wie es für die leichtere Leitung des Instituts nothwendig ist,, daß darin Alles nach einer fest bestimmten Ordnung geschehe, so ist es auch dem künftigen Berufe der Knaben an­gemessen, sie von früher Jugend an in allen ihren Verrichtungen an jene Püncrlich- ke it zu gewöhnen, die man von keinem Stande mit mehr Strenge fordert, als vom Mili­tär, und zu deren Handhabung sie dereinst als Unter-Officiere selbst mrtzuwirken haben. to * t Bend ix. SOíiíifartfdjsí ©emöbttuna ivt ör&nuna. 8jo. W 111. » >. »3. Ifufl. 8.I.L3553. » »6, 3ÄW« 8*5. L ,*63.

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