Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)
Endlich ist jeder subalterne Officier des Feldstandes gehalten, bey diesen Rapporten den Compagnie-Commandanten in Absicht der in militärischer Hinsicht sich zugetragenrn Veränderungen und Ereignisse den sch r i f t l i ch e n Rapport zu erstatten, wo so fort der Compagnie - Commandant hierüber, der Gränzverwaltungs - Officier aber über seine Geschäftsbetreibungs--Gegenstände einGanzes zu fonniven, und den Haupt-Rapport dem Regiments - Commando zu erstatten hat. §. 103 13. Seine Majestät geruhten gesammren Stabs-und Ober-Officieren der Gränztrup- pen, und so auch den Gränzverwaltungs-Ossicieren, das Pferd - Portion - Aequivalent, aus der Ursache zu bewilligen, um eines Theils den Gränzer mit der lästigen Vorspann möglichst zu schonen, andern Lheils aber zu dem Ende, damit die Gränzverwaltungs- Officiere aller Orten in Person Nachsehen können, ob die erlassenen Befehle gehörig und püncllich vollzogen werden; dann in wie weit die vorliegenden Local - Verhältnisse eine Abweichung der im Allgemeinen getroffenen Disposition, und welche Abhülfe an Ort und Stelle nothwendig machen dürften. Der Gränzverwaltungs-Officier ist daher verpstichret, alle »4 Tage seinen Compagnie-Bezirk ganz oder theilweise zu visitiren, sich die Ueberzeugung zu verschaffen, ob die vom Ortsvorsteher erstatteten Rapporte gegründet sind, und sich in der That so befinden; ob Feldhürher und Viehhüther ihre Schuldigkeit thun; ob Felder, Wiesen, Wein-und Obstgärten gehörig umgegraben, durch lebendige oder sonstige dem Waldstande unschädliche Zäune vor Viehschaden geschützet sind; ob zur rechten Zeit geackert, gesäet, geschnitten, gemähet, und die fest gesetzte Arbeitszeit eingehalten werde, mobey er den Fleißigen zu beloben, und den Nachlässigen auszumuntem hat. §. 10214. Auf die Aussaat, so wie auf die Fechsung hat der Gränzverwallungs -Officier besonders das Augenmerk zu richten, hierüber für jede Gränz - Haus-Commission und jedes Ort das Vormerkungs-Protocoll auf das verlässigste zu führen, und die vorgeschriebene, jedoch voneinander abgesonderte Aussaat-und Fechsungs-Tabelle, erstere mit Ende May, letztere aber mit letztem Oktober eines jeden Jahres vom ganzen Compagnie-Bezirke ortschas- tenweise specificirt dem Regiments-Commando zu unterlegen. Dieses Elaborat hat derselbe auf das sorgfältigste zu prüfen, um daraus zu ersehen, ív re weit nach Maßgabe der Ergiebigkeit der Ernte, zur Nahrung und zum Samen für die künftigen Aussaat auszulangen, gehoffet werden könne, oder in welchen Orten, — in welcher Familie — und welche Hülfe nothwendig und in Zeiten vorzukehren seyn dürfte. Das zum künftigen Anbau erforderliche Fruchtsamen - Quantum hat der Gränzverwal- tungs-Officier, da, wo eres nöthig findet, einer jeden Gränz - Haus - Commission nach Maß ihrer urbaren Gründe und Qualität vorzuschreiben, — unablässig darauf zu sehen, daß dieses Quantum in trockenen und sicheren Behältnissen aufbewahret, hiervon nichts verkauft werde, oder muthwillig zu Grunde gehe. ' Verschwenderische und liederliche Hauswirthe hat derselbe dießfalls unter die strengste Aufsicht der Ortsältesten und unter sonstige gute Oekonomie zu stellen, und von dem Bestände der Anbau-Samenfrüchte sich öfters persönlich zu überzeugen. Die Grä'nzhaus-Com- miffion, besonders aber deren Vorsteher, hat der Gränzverwaltungs-Officier zur Sparsamkeit und wirrhschaftlichen Gebahrung mit der Fechsungsergiebigkeit aufzumuntern; da aber t wo vernünftige Zurechtweisungen nichts fruchten, mit angemessenem Ernste vorzugehen. tz. 102i5. Daß die Arrendatoren und Fleischhacker mit genußbarem und dem Preise angemessenen Getränken und Fleische versehen seyen, und daß in keinem Orte irgend jemand gegen die Wald- ordnung excedire, daraus hat derselbe vorzüglich zu sehen. 2knt> IX. 55 Bon dem Gränz-Negulativ der kroatischen, slavonischen u. banatischen Militär»Gränze. 317 Visitation der Gränjverwäk- tungö - Officiere im Compagnie- Bezirke. Hkth.am >.Ma» 787. » » 3». März808. ^ 67 r„ Nachsicht i« Absicht der Aussaat und Fechsungs -Gegenständ». Hkth. am 1. May 787. » » *3. Iu«. O06. » » 3o. März 8o6. JÍ671. Nachsehen öey den ittxm* Sátorén 1 4