Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)

> §. 10142. Unter dieser Voraussetzung wird gedachte SteuerfreyheiL auch den Cameradschafts- Mühlen zu Theil; jedoch wird unbedingt erforderlich, daß : 1 ftens: Dergleichen Mühlen wirklich mehreren Gränzhäusern eigenthämlich gehören, stens: Auf denselben nur das eigene Bedürfniß jedes EigenthümerS, und 3tens: von jedem derselben bloß das ©einige gemahlen werde. Sobald aber auf diesen Mühlen auch für Nichteigenthümer gemahlen wird, oder ein von dem Eigenlhümer gedungener Dritter, oder auch nur ein Mteigenthümer allein zum Vortheile der übrigen gegen irgend einen Zins, eine Abgabe an Geld, Naturalien oder son­stige Prästation das Mahlen besorget, so wird es zum Gewerbe, und eine solche Mühle un­terlieget einer der obigen fest gesetzten Steuern. Es ist sonach von den Compagnie - und Stations-Commandanten, dann Oekonomie- Verwaltungs - Officieren, hierauf eine besondere Aufmerksamkeit zu richten. Da übrigens solche gemeinschaftliche Löffelmühlen gewöhnlich nicht gehörig gebauet und eingerichtet sind, deßhalb schlecht mahlen, und nur als Nothbehelfe in solchen Gegenden zu gestatten sind, wo keine ordentlichen Mühlen bestehen, so sollen in der Folge diese kleinen zweckwidrigen Mühlen nicht vermehret, sondern mit Berücksichtigung des Locales, in dem Verhältnisse eingehen, in welchem die Zahl der ordentlichen und großen Mühlen zunimmt. C 0 n s i g n a t i 0 n N r. r derjenigen Montursstücke, welche zur Haus - Montur gehören, und welche das Gränzhaus seinen Enrolirten vom Dienst-Conftitutivum anzuschaffen und zu unterhalten verpflichtet ist: 1 ungarischer Czako von Hutfilz zur Kopfbedeckung. 1 Röcke! von landesgebräuchlichem (braunem) Tuche, mit Kragen und Ausschlägen von der Regiments-Farbe, sammt erzenen Knöpfen. 1 weißes Leibel. 1 Beinkleid von blauem Tuche. 1 Hosenriemen. 2 Paar Gattien. 2 Hemden. 1 zwilchener Kittel. 1 schwarzer Halsflor. 1 leinener Brotsack. 1 Holz - oder Fouragier - Mühe, und 1 Paar Fäustlinge von landesüblichem Tuche. Für Unter- Officiere über dieß noch: 1 Paar Handschuhe und ein Port-d’épée. 93 »n den Gruudg efetzen für die Militär-Gränze. 2o3 Unter welchen Beovachtuu» gen tiefe SteuerfreyheiL auch den Cameradschafts * Müh­len zu Statten kommen kann. Hkth. am,9. Oct. 807, b 3743. Band ix. 52 *

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