Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)

•* XXXV». Hauptstück. I, Abschnitt. §. ioii5. Von diesem Gesichtspunete ausgehend, darf somit gegenwärtige Vorschrift in keiner Hinsicht willkührlich erweitert, folglich der Gränzer keinesweges gegen seinen Willen zu häuslichen und ktiechtlichen Dienstleistungen weder bey der Gelstilchkeir irgend einer Religions- Genoffenschaft, noch von sonst jemand verwendet werden, daher jede Partey, wessen Ranges und Standes sie seyn möge, sich mit dem Dienstgesinde auf die allgemein bestehende Art zu behelfen hat. F* Von der Grundsteuer. Rothwenvigkeit und Zweck der Grundsteuer « Ausmaß derselbe«; §. 10116. Zur Bestreitung der inneren Erfordernisse der Granze, und haupt­sächlich um die Gränz-Lassen mittelst der Zahlung des Constirutivums bil­liger zu vertheilen, ist jeder Grundbesitzer in der Gränze, welchem nicht nahment- lrch eine Befreyung zugestanden ist, verpflichtet einen Geldbetrag an die Gränz- Cassa zu leisten, der nach der Größe und Benutzungsfahlgkeit des Grundes Md nach dem Maße der anderweitigen Obliegenheiten des Besitzers ausgemeffen wird. tz. 10117. Die Gutbesitzer, welche zu dem gemeinen Gränzstande conscribirt sind, entrichten von Einem zu 1600 Quadrat-Klafter berechneten Joch: m Äecker Wiesen. Huthweide. Wein­gärten Obst - und andere Gar­ten und zwar-. 1. 2. 3. 1 . 2. 3. ohne Classification. C l a s s e. K r e 1 b e r. fi. Kreuzer. Im Liecaner, Ottvchaner. Ogulinerund Szluiner Regiments ....... 20 16 12 1 . 3o » Warasdiner, Kreutzer und St. Geor- ger Regimente ......... 3o 26 20 . » . 1 3o 40 » 1. und 2. Banal - Regiments. • . 27 22 16 . * . 1 3o 35 » Gradiscaner-Regiments................ 2« 24 18 . » . 1 3o 4o » Brooder und Peterwardeiner Regi« mente und in dem Tschaikisten-Ba­taillon ............................. 3o 26 20 1 3o 4o » Deutschbanater Regiments.... 32 26 20 32 26 20 3 . 4o » wallachisch, illyrischen Regiments. . 32 26 18 26 20 i4 3 • 4o ©oml'flmr im Banate für Prst-Samdiatunsten un» ka- rhvüsche Gastliche;, in der Warasdiner'mid Da» nal - Granje, mit Rücksicht aut Cie Vertrage von 1764 uns Lkib. «m 6. Oct. 8v7»B 348z. tz. 101l8. Nach dem nahmlichen Maßstabe bezahlen die Cambiaturisten im Banate die Grund­steuer von 12 Joch Äecker und 3 Joch Wiesen ihrer Dienstgründe, und die katholischen Geistlichen von den Grundstücken, welche zu ihrer Dotation gehören, aber ihnen nicht in die Congrua eingerechnet sind. tz. 101 H). Von denjenigen Grundstücken, welche die Provincialisten in der Warasdiner Gränze vordem Gränzscheldungsvertrage des Jahres- 1764, und in der Banal - Gränze vor der eine Erweiterung fcer Vt» ííitétwfcprift folfniípí ©tat* finöen. J

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