Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)

XXXVI. Hauptstück. VI. Abschnitt. Von der Geistlichkeit nt der Militä'r-Granze. che jedoch alle unanständige Zudringlichkeit des Volkes zu dem Synodal-Tische, wie alles sonstige ungebührliche Lärmen und Betragen hintan gehalten werden muß. Zhens: In diesem Zimmer ist ein langer, mit einem Teppiche überdeckter Tisch dergestalt zu­zubereiten, daß oben, und zwar auf einer erhobenen, ebenfalls mit einem Teppiche bedeckten Tafel ein mit Sammt überzogener Lehnstuhl für den k. k. Commissär, und zu dessen linker Seite ein Lehnstuhl, jedoch ohne Stufe für den Metropoliten, so­dann zur rechten und linken Seite 7 Stühle für die Bischöfe, endlich unten 2 Stüh­le, und zwar zur Rechten für den k. k. Actuar, und zur Linken für den Nation- Secretär, endlich zur Seite nächst dem 2ictuar ein Tisch mit einem Stuhle für den Dolmetsch bereitet, und jeder Platz mit Papier, Schreibzeug und Feder versehen seyen. 4tens: Sobald der k. f. Commissär, der mit bedecktem Haupte in dem Wagen fährt, also auch die Treppe sowohl als das Zimmer betritt, in das Synodal-Zimmer eintritt, und den am Tische angewiesenen oberen Platz einnimmt, hat jeder des Synodal- Personals, ohne seinen Sitz einzunehmen, sich auf seinen Platz am Tische zu begeben, und gesammter Magistrat in gerader Linie und anständiger Entfernung von dem Sy­nodal-Tische sich in einer Rethe zu stellen, daS übrige anwesende Volk aber sich von weiten und in geziemender Ruhe und Stillschweigen zu halten.-5teil9: Hierauf hat der k. k. Commissär mit bedecktem Haupte stehend seine Anrede in deut­scher Sprache zu sagen, tztens: welche der Metropolit entweder in deutscher oder auch slavonischer Sprache stehend, jedoch mit einer Danksagungsrede zu beantworten hat, die bereits vorläufig, so­wohl in dem Original-Texte, als auch in der Uebersetzung schriftlich verfertiget, und noch vor dem Anfänge der Rede dem k. k. Commissär zu behändigen ist; 7tenö: worauf der k. k. Commissär der Erste, nach ihm der Bischof und Metropolit, dann das übrige Synodal-Personal seinen Sitz an dem gehörigen Orte einnimmt, der Magistrat nach vorläufiger Verbeugung sammt dem übrigen anwesenden Volke abzu­treten hat, letzteres hierzu von der Wache im Erforderungsfalle verhalten, die Thür des Zimmers zugelassen wird, die im Zimmer zur Ordnung aufgestellte Mannschaft abzirht, und nur solange die Synodal-Sitzung dauert, bey dem Thore des Hauses und respektive der Residenz 6 Mann zur Ehrenwache aufgestellt werden. Ltenö: Nach erfolgter Abtretung wird von dem k. k. Commissär dem Metropoliten die In­struction für die Synode vorgezeiget, in seinem Angesichte das kaiserliche Jnfiegel er­öffnet, sodann dem 'Actuar, damit sie derselbe stehend, laut und deutlich ablese, behändiget; auch har während dieser Ablesung der National-Secretär und Dolmetsch zu stehen. Nach abgelesener Instruction wird dieselbe von dem Actuar dem k. k. Commissär und von diesem dem Metropoliten behändiget, und es nehmen sodann der Actuar, National-Secretär und Dolmetsch abermahl ihre Sitze ein. yrens: Hierauf hält der k. k. Commissär sitzend die zweyte Anrede, in welcher er den Tag zur ersten Session bestimmt, l otens: welche Rede von dem Metropoliten abermahl, und zwar sitzend beantwortet wird. utens: wo dann auf ein von dem k. k. Commissär erhaltenes anständiges Zeichen das Sy­nodal - Personal anfänglich, und dann der k. k. Commissär fernen Sitz verläßt, und unter Vortretung der Bischöfe und zur linken Seite geschehender Begleitung des Metropo­liten bis an die Treppe mit bedecktem Haupte zurück kehret, von dem Metropoli­ten und den übrigen Bischöfen bey dem Anfänge der Treppe sich beurlaubt, von 2 Bischöfen aber, und von dem Magistrate, die seiner am Ende der Treppe warten, bis zu seinem Quartiere begleitet wird, und nach kurz gegen einander abgelegten nähmlichen Ehrenbegrüßungen sich jedes nach Haus begibt. irtens: Tages darauf werden, nach vollendetem Gottesdienste, von dem k. k. Commissär Vormittags die Visiten angenommen, und Nachmittags die Gegen - Visiten abgestacret.

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