Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

X)b XXXI, Hauptstück. IX. Abschniít. sind, dabey zugleich auf die möglichste Schonung des Aeraxiums den schuldigen Bedacht zu nehmen. Außerdem muß auch bey der Auswahl der zu reinigenden Sorten darauf gesehen wer­den, daß deren Werth nicht unter den Kosten der Reinigung steht, oder daß nicht solche zur Reinigung bestimmt werden, die hernach zu keinem ine Kosten lohnenden Gebrauche mehr zu verioenden-wären, und deren Vertilgung daher dem Aerarium einen größeren Vor- cherl, als ihre Beybehaltuug, verschaffen würde. §. 8101. Bey den deshalb ergehenden Verfügungen -muß der Schein einer Besorgniß vor An­steckung möglichst vermieden, und die Absicht allenfalls unter dem Vorwände verbergen werden, daß (weil KrankheiLeai, besonders die Krätze, durch die nicht genügsame Reinigung der Monturs-Sorten fortgepflanzt werden) man sich zur vorzunehmenden Reinigungs- Methode veranlaßt finde; weil widrigen Falls eine allgemeine Furcht verbreitet, und es daher schwer halten würde, mit Leuten anfzukommen, die sich diesem Geschäfte unterzögen. §. 8102. Alles, was Lauge, welche durch Kalk geschärft, ist, verträgt, als Hemden und Gattien rc., sind mit solcher Lauge drey bis vier Mahl zu begießen, hernach im fließenden Wasser auszu­waschen , und in freyer Luft trocknen. Alles, was die durch Kalk geschärfte Lauge nicht verträgt, als von Tuch verfertigte Mon­turs-Stücke, sind im fließenden Wasser zu schwemmen, sodann, das Geschwemmte in freyer Luft zu trocknen, welches Schwemmen und Trocknen jedoch wenigstens drey Mahl wieder- hohlt werden muß. Umwalle Furcht vor einer Ansteckung durch das Wollenzeug zu entfernen, sind die erstgedachten Sorten, wenn sie getrocknet sind, in einem verschlossenen Zimmer aufzuhängen, und täglich zwey Mahl mit mineralsauren Dämpfen zu räuchern; daher auch diese Sorten nicht dicht auf einander gehängt werden dürfen, damit der Rauch überall Einbringen kann, welche Räucherung jedoch wenigstens durch acht Tage fortgesetzt und dabey«beobachtet werden muß, daß alle diese Sorten täglich umgekehrt werden. §. 8io3. Die Monturs-Sorten aus Tuch dürfen aber nie, wie wollene Decken u. d. gl., durch die Walkung gereiniget werden, weil das Schlagen und Stampfen der Walke die Sorten durchlöchert, die verschiedenen Urstoffe vernichtet, somit das Ganze unbrauchbar macht. §. 8104. Die Ueberbleibsel der zur Räucherung benöthigenden Ingredienzen können von Zeit zu Zeit aufgehoben, und nach Beendigung derselben gelegenheitlich der Medicamenten - Regie zugeschickt werden, welche wieder ein brauchbares Mittelsalz verfertigen kann, folglich der Kostenbetrag auf dieser Seite wieder herein gebracht wird, weil im Ganzen nichts ver­loren geht. h. 8i.o5. Werden nun die angeführten Regeln genau beobachtet, so wird aller Ansteckungsstoff entweder zerstört ober ausgeschwemmt, somit alle Gefahr der Ansteckung vermieden, daher es dabey nur darauf ankommt, daß der erforderliche Fleiß bey der Reinigung angewendet werde. Damit jedoch die.zur Reinigung bemerkte Vorsichtsmaßregel auch die vollkommene Be­ruhigung verschaffe , daß alle zu reinigenden Stücke genau nach der Vorschrift behandelt worden seyen, und dadurch alle Furcht vor einer Ansteckung verbannt werde, hat bey der den Chef-Aerzten obliegenden Bestimmung der Stücke, welche der Reinigung fähig, oder zu großer Verunreinigung wegen zu verbrennen sind, jedes Mahl auch ein Officier gegen­wärtig zu seyn, welcher die nöthige Sorgfalt über die Reinigung tragen, und daher bey dem Reinigungs-Prozesse stets gegenwärtig seyn und fleißig Nachsehen muß; eben so hängt ajorftdusmaöregef $ur (St« i;aitung Ser $u ter Steinigung nötftigen Arbeiter. £fti;. am*. 806. I. 181.3. SDie Sic ©orten, treidje Sur# Äaif gefdjärfte Sange »ertra* gen, Sann 1 wie Sie Ju Pforten $u reini­gen finS. ^ ft^. am 1.806. l 1823, AufSewafjrung Ser Kancf rungd = SngreSienjen. £ft&.am i. Sftat) 806.L i0i3. » » 2. Qct, 808. W i63. Allgemeine SSeríic^támnfjríí geln t>et> Ser SKeinigung. am i.SJtaij 806. l 1823. ' H

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