Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

XXXI. Hauptstück. VIII. Abschnitt. Von der Reinigung der Krankenzimmer. S1 Außer dem ist auch noch der sorgfältigste Bedacht zu nehmen, die Schiffe während der Fahrt möglichst rein zu erhalten, damit weder das Stroh, noch das Bettzeug verunreini­get werde. h. 8o8-3. Die schwer erkrankenden blessirten Officiere, deren Zustand ohnehin keine weite rück­wärtige Transportirung erlaubt, sind fortwährend den nächsten Feldspitälern zugewiesen, wo sie von dem Chef- Arzte des Feldspitales behandelt werden, und die uneutgeldlichen Medi­kamente, laut der im eilften Abschnitte dieses Hauptstückes hinsichtlich der Medikamente im Allgemeinen enthaltenen Vorschrift, zu erhalten haben; übrigens sind dieselben in dem Orte, wo das Feldspital aufgestellt ist, wozu ohne dieß immer nur Orte von größerer Bedeutung ausersehen werden, in Privat-Häuser einzuquartieren, und haben unter der genauen Aufsicht des Spitals-Commandanten zu stehen. VIII. Abschnitt. Von der Reinigung der Krankenzimmer. §« 8084» Da alle Unreinigkeit zum Verderbnisse der Luft beyträgt, so ist die möglichste Rein­haltung der Krankenzimmer eine der ersten Obliegcnhelten; es muß daher gleich bey Errichtung des Spitales für die Reinlichkeit der Zimmer gesorgt, und deren Erhaltung während der Bestehung desselben nicht außer Acht gelassen werden. Die Wände der Zimmer sind daher öfters mit Borstwischen ab-zukehren, und jährlich wenigstens Ein Mahl mit Kalk zu überziehen, wobey sowohl der Fußboden, als auch die Fensterstücke, Fenster,Bettstätten, Tische, Bänke und andere hölzerne Zimmer-Requisiten mit Seifensiederlauge rein abzuwaschen sind. Täglich muß auch zwey Mahl ganz gelinde, damrt der Staub sich nicht in die Höhe ziehe, ohne das gewöhnliche Aufspritzen ausgekehrt werden, webey einige Fenster und die Thür zu öffnen sind; am besten ist es aber, wenn eingefeuchtete Sägespäne auf den Boden gestreuet werden, und dann ausgekehrt wird. Nach dem Auskohren ist mittelst der Abwijchtücher Alles wieder vom Staube zu reinigen. §. 8o85, Es ist daher nicht erlaubt, Wasser oder andere Flüssigkeiten in dem Krankenzimmer auszugießen, und jeder gemachte Schmutz auf dem Fußboden, auf den Bänken, Tischen und Bettstätten muß sogleich gereiniget werden. Niemand darf aus die Erde spucken, es müssen daher hin und wieder in den Zimmern Spuckkästchen, mit Sand gefüllt, aufgestellt werden, die alle Tage mit frijchem Sande zu versehen sind, welches auch auf den Gängen des Spitales zu beobachten ist. Haben die Kran­ken keine Spuckfchalen, so müssen ähnliche Kästchen auch zwischen die Betten gestellt werden. Der abgenommene Verband von äußerlichen Schäden darf weder auf die Erde, noch in die Spuckkästchen geworfen, oder im Zimmer gelassen, sondern muß in den dazu eigenen Behältnissen fortgeschafft werden. Auch ist nicht zu gestatten, daß der Fußboden zur besseren Reinhaltung mit weißem Kalksande bestreuet werde, weil dieses den Kranken höchst schädlich ist, und nur den Schmutz verbirgt. Das Legen einer Rohrdecke vor jede Zimmerthür, um die Füße abzustreichen, ist sehr dienlich, und besser als ein Häufchen Sand. h. 8086. Werden zu Spitälern Schlösser genommen, deren Wände mit Tapeten geziert find, so müssen die Tapetenabgenommen werden, weil sonst sich der faule Spitalszunder hinein zieht, der nicht mehr heraus zu bringen ist, und dadurch eine stets unreine und ansteckende Luft unterhalten wird. Dand viir. 24 * Behandlung der kranken Ossl- ciere, die nicht transßörtirt werden können. Hkth.am 31. Dec. 813.14179, ÜReinfcäiiimg bet? 28änöe ’ «ab bes Sug&eDenö in ben ÄnuiFeiijimmern. <im*6.2ii}r.8i5. l I74 >■* [ [: X i f 2T6n<?ime ber'tn ©efäuteir beftnblicben Japefen, wenn Ke­ilt einem ©pitnie »ew'aiöefc ! Tvcrben. ßftfc. am26. #$n\8i5. ü 174®.

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