Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

6/, XXXI. Hauptstück. V. Abschnitt. Abnahme der Montur bey der Ankunft im Spitale. Hkth. am rS.^Apr. 6,5. L »74«. mundeten sind vor allen anderen vorzunehmen, oder wohl gar gleich in das Krankenlager bringen zu lassen , und dort die Aufnahme zu bewirken ; auch muß bey großer Kalte, über­mäßiger Hitze oder übler Witterung mit der Uebernahrne nicht gezaudert werden. Wenn in Kriegszeiten hundert und mehrere Kranke auf Ein Mahl zuwachsen, so müs­sen mehrere Founere und Inspections-Officiere zur Aufnahme angestellt werden, damit die Kranken nicht Tage lang ohne Labung und Arzeney im Freyen liegen bleiben; auch muß in einem jeden Garnisons - oder Feldspitale ein besonders großes Zimmer dazu gewidmet werden. Kommt ein großer Kranken - Transport noch Vormittag an, so muß für denselben für diesen Tag sogleich gekocht, für die Schwachen aber mit einer guten Suppe vorgesorgt werden. Wenn einmahl die Aufnahme der Kranken angefangen hat, darf sich das hierzu bestellte Personal nicht mehr entfernen, bis nicht die ganze Aufnahme beendiget ist. §. 8021. Jeder Kranke und Blessirte muß bey feiner Einkunft im Spitale befragt werden, ob - er nicht etwa einiges Geld bey sich habe, und solches zu seiner Sicherheit zur Aufbewah- ° rung in die Spitals - Cassa abgeben wolle, wo sonach über die auf solche Art eingehenden Barschaften eine Consignaticn verfaßt, von dem kriegscommissariatifchen Beamtenund dem bey der Revision eines Kranken- Transportes anwesenden Officier gefertiget, auch, wenn es der Mann verlangt, über den abgegebenen Geldbetrag ein Recepisfe ausgestellt werben muß. Die bießsallfigen Beträge müssen in die Spitals - Cassa beponirt und hierüber ein V 0 r- merkungsbuch pünctlich unterhalten werben. §. 8022. Vor bem Abgehen in bas Spital müssen, wegen Vermeidung der Entfrem­dung der Ehren-Mebaillen, dieselben den Leuten vom Regimente abgenommen, und bort bis zu ihrer Einrückung aufbewahrt werben. §. 8028. Vorkommende Ansuchen um Aufnahme in ein Militär-Spital solcher Officiere und Parteyen, welche zur Aufnahme in ein solches, der Vorschrift nach- nicht geeignet sind, sind von den General-Ccmmanden nach gründlich erwogenen und erhobenen Umstanden zu entscheiden, und wenn die Bewilligung zur Aufnahme ertheilt wirb, ist zugleich zu be­stimmen, ob die jeweilige Verkostung vergütet werben soll, ober ob, mit Rücksicht auf die vorhandene Familie, wegen gänzlicher Mittellosigkeit und Dürftigkeit, die Aufnahme und Verpflegung unentgeldlich Statt haben darf. §. 8024. Da der Soldat, besonders im Felde, sehr selten Gelegenheit hat, für die Reinlichkeit seines Körpers zu sorgen, öfters auch durch Umstände sehr verunreiniget ober voll Ungezie­fer in das Spital gebracht wirb, so muß jeder Kranke durch ein Fußbad erst gereiniget,baS Gesicht und die Hände gewaschen, die Haare aus dem Kopfe, die Nagel an Händen und Füßen abgefchnitten werben , bevor er in bas ganz frische und gesäuberte Bett gebracht wirb, wel­ches Alles nicht nur bas Bett rein zu erhalten beyträgt, sondern auch die faule Ausdünstung und Ansteckung hindert, und die geschwindere Heilung begünstiget. Bey den Fuhrwesensgemeinen ist dieses besonders zu beobachten, weit gerade es immer diese sind, die am unreinsten und voll Ungeziefer im Spitale anlangen, und dadurch bas ganze Spital anstecken. Wenn im Kriege so viele Kranke auf Ein Mahl zuwachsen, baß diese Vorschrift nicht befolgt werben kann, so muß diese Reinigung nach und nach, und unausgesetzt, bis jeder Kranke ganz rein ist, vorgenommen werden. • §, 8025. Im Felde bringen die Kranken meistens ihr ganzes Gepäck und auch ihre Armatur mit in das Spital. Alles dieses muß denselben zur Gewinnung mehreren Luftraumes abgenom­men werben. Den Krauten ifl bet) ifcrer llnfunft Sie iepdadende 23ars fctyaft afyunedmen und íré \ $u idrer ©cnefung aufjubtt »adren. .fjfti?. «nt i.Jfpr. 807. L 1203. » » 18. 3?lav 815, L 2098. V tfOnafwe der <SdrentWo íailíe. £Ftfy ant ío.Dec. 798.G 11410. 25ie fid? Dev der 3iufnadme folcper 3ndii'iduen $u fened* «ten ift, welche náci} ver 93er* fcprift dierju nicpt geeignet find. fjftfß «ttt 19. £>Cí. 818. L 7091. 2>te Kranfen find iet) der tfnfunft im ©pitaie 411 reini* gen. ■tiiid. am »6.2fvr. 815. l 1740. 1 I (

Next

/
Thumbnails
Contents