Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

Von der medicinisch - chirurgischen Josephs-Akademie. 325 §. 9l67­Während der Vorlesungen ist niemanden erlaubt, durch das Amphitheater in die für die Präparate und Instrumente bestimmten Zimmer zu gehen, damit weder die Professoren, noch die Zuhörer im Geringsten unterbrochen werden. Falls Personen von hohem Range zu einer solchen Zeit die Zimmer zu sehen verlangen sollten, so hat der zu dieser Stunde ge- schäftsfreye Stabsarzt solche bey einer..anderen Thür hinein zu führen. Um aber auch zu ver- hüthen, daß die Professoren nicht zu oft deßhalb angegangen werden, so kann niemand, außer der vom Oberst - Feldarzte ein Billett hat, diese Zimmer sehen. §. 9168. Der Professor der Anatomie hat die Aufsicht über das Präparaten-Zimmer. Der zur Verwahrung der Präparate nöthige recrificirte Weingeist muß mittelst eines von ihm unterschriebenen Zettels aus der Apotheke des Spitales gehöhlt werden. Ein solches hat er auch zu beobachten, wenn er zu anatomischen Präparaten, oder auch zu Einspritzungen tobtet Körper Wachs, Terpenthin oder sonstige Ingredienzen bedarf. Uebrigens darf er nicht mehr, als er nöthrg hat, begehren; sollte was davon übrig blei­ben, so muß es aufbewahret werden. Der Professor der Anato­mie hat die 'Aufsicht über die Präparaten - Zimmer. Hkth. am 3>. Dec. 784. §. 9169. Auch har dieser Professor bie Instrumente alle Monathe, oder noch öfterem Beglei­tung des hierzu bestellten Instrumenten-Machers durchzusehen, um, wenn er das eine ober andere rostig finden sollte, dasselbe alsogleich putzen zu lassen. Diese Untersuchung muß im­mer in Gegenwart eines Stabsarztes, oder wenigstens des Prosectors geschehen. Sollte sich außer dieser bestimmten Untersuchung an gewissen Instrumenten einiger Rost ansetzen, so darf auf die gewöhnliche Untersuchung nicht gewartet werden, sondern der Jnstrumenten- Macher muß sie sogleich reinigen. §. 9170. Der Prosector hat zu sorgen, daß im Winter der Ofen des Hörsaales leidentlich ge- heitzet werde, auch daß die Ventilatores bey schöner Witterung geöffnet werden. §. 917V­Alle zum Lehr - Curse berufenen Aerzte, die sich während der zwey Jahre sowohl in der theoreti/chen als practischen Arzeney- und Wundarzeneykunde, als auch in ihrem per­sönlichen moralischen Betragen gut auszeichnen, und sich theils die Zufriedenheit des Oberst- Feldarztes , therls die der Professoren erworben haben, erhalten zum Zeugnisse ihrer Ver­wendung ein von erfterem unterfertigtes, und mit dem k. k. Jnsiegel versehenes, in latei­nischer Sprache verfaßtes Attestat, und es kann sich nach Maßgabe der darin enthaltenen Ausdrücke bey vorkommender Beförderung darauf berufen werden. Hierzu ist aber auch ei­nerseits eme Magistrat-Prüfung nothwendig; oder es Éö-nnen auch jene, die sich vorzüg­lich auszeichnen, den Gradum eines Doctors der Chirurgie bekommen; es darf aber kein Arzt weder das eine, noch das andere unternehmen, bevor er nicht den zweyjährigen Lehr- Curs in der Josephs-Akademie gehört hat. Bey jeder Beförderung dieser Art müssen die Genehmigung und das Gutachten des Oberst-Feldarztes dabey seyn, von ihm sind alle Be­förderungen der Aerzte abhängig. §. 9l72­Es wird nicht gestattet, daß ein Anfänger den Vorlesungen der höheren Chirurgie beywohne, wofern er nicht vorher unter dem Prosector wenigstens einen Curs von den Anfangsgründen der Anatomie und Chirurgie angehört hat. Jene Practicanten ober, die schon bey der Aufnahme einigen Unterricht erhalten haben, sind davon ausgenommen; in­dessen bleiben sie dennoch verbunden, auch den Vorlesungen über die Anfangsgründe beyzu- wohnen, weil Elementar - Kenntnisse zum Grunde liegen müssen, wenn man in der Fol­ge mit größeren Schritten in einer Wissenschaft forrgehen will. Der Prosector bat zu sorge«, dasi im Winter der Ofen des Horsaales leidentlich geheitzc wird, und die Ventilatoren bey schöner Witterung geöffnet werden. Hkth. am 3i. Dec. 784. Die Aerzte, welche sich auf demLehr-Eursein der theore­tischen und practischen Arze- neykunde auszeichnen, erhal­ten ein Attestat. Hkth. am 3i„ Dec. 784. 3« tote fern Anfänger de» Vorlesungen der höheren Chi­rurgie beylvohnen dürfen. Hkth. am 3i Dec. 784. Siefer 'Vrofeffor bat Sie 3tu tfrumeitfe alic OTonatlje ober au# Öfters in 33egieitung bes Ijieriu beflettten SniUrumcnfen? 2!Jfa$erS burctjjufefton. &f tb- am 3t. ®ec. 784. SBä$rrni> üer ‘Soriefuttgen »ft niemanSen ertaubt, bur# baS Öfmr&it&eater 41t géljén, am 3i. 35fc. 784.

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