Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)
« So?. XXXV. Hau Pt stück. I. Abschnitt. Ein Sadelten-Führer hat Wache -Jnspection. Hkth.am3>. Dec. 762. » » 16 3än. 77S. Alle Donnerstage sind alle Kleinigkeiten der Eadetten zu untersuchen. Hkth.amSi. Dec.752. » » t6.3fln.770. Die Lackeyen sind ihnen auch zum Theile untergeordnet. Hkth. am 3». Dec. 7ür. » » 1b.3an.77L. Wie viel Eadetten-Führer, wenn die jüngeren Abtheilun- gen in den Garten geführt werden, tcy einer Division vorhanden seyn müssen. Hkth. am 3,. Der. 762. » » t6.3an.77L. Die Cadctten - Führer haben ihren Divisions-Eomman- Santen in Allem Gehorsam zu leisten. Hkth. am3>. Dec. 762. » » t6.3an-775. Verhaltungen für die Ober- und Unter - Lieutenants; was sie in Unterredungen mit den Cadetten M beobachten haben; sie haben in allen Gelegen heitcn gelassen zu bleiben. Hkth. am 31, Dec. 762. » » »6.3än. 77S. ordnung enthalten ist, beobachtet wurde, und die Cadetten zur Ruhe gegangen sind, wo es sodann genug ist, daß einer der Cadetten- Führer bey einer jeden Division b«y der Hand sey, und bis zu der gesetzten Stunde (welche etwa um 10 Uhr im Sommer, und um 9 Uhr im Winter bestimmt werden kann) aufbleiben. §. 9016. Emer von diesen Cadetten - Führern hat täglich die Wache-Jnspection. §. 9017. An den Donnerstagen haben sie alle Kleinigkeiten der Cadetten, als da find: Schulbücher, Wäsche und andere unbeträchtliche Geräthschaften, zu durchsuchen, und bey Befund einer Vernachlässigung sollen sie es nach Umständen gehörig melden. §. 9018. Die zur Bedienung aufgestellten Individuen sind auch ihnen zum Theile untergeben, und haben den Cadetten - Führern eben den Gehorsam und tue Folge zu leisten, welche sie den Officieren schuldig sind. Die Cadetten-Führer hingegen sollen sich von aller Vertraulichkeit oder Gemeinschaft mit der Bedienung enthalten, weil sie sich selbst geringschätzig machen , und zum großen Rachtheile des Dienstes weder Achtung noch Folgeleistung veti ihlieu würden erwarten können. §. 9019* Wenn die jüügeren Abtheilungen in den Garten geführet werden, so haben wenigstens vier Cadetten-Führer bey einer jeden Compagnie vorhanden zu seyn, damit bey denen etwa vvrzunehmenden Bewegungen, als Schwenken, Marschiren u. dgl., ein jeder seinen Zug führen und in Ordnung halten könne. tz. 9020. Uebrigens haben die Cadetten - Führer alle Geschäfte, welche ihnen von ihren Dior- sions - Commandanten besonders aufgetragen werden, ohne alle Widerrede anzunehmen, und auf das bestmöglichste zu besorgen. §. 9021. ■ Die Officiere haben ihr Möglichstes zu thun, um sich die Achtung der Jugend zuzuziehen; sie werden sie erlangen, wenn sie selbst einen unsträflichen Wandel führen, und denselben B-yspiele der Rechtschaffenheit, der Liebe zur Ordnung und eines edlen Anstandes geben. Der Jüngling mißt demjenigen am liebsten Glauben bey, welcher am meisten seine Achtung zu verdienen weiß; er würde aber diese Achtung schlechterdings verlieren, wenn er durch üble Gewohnheiten, falsch angebrachte Grundsätze, unüberlegte Redensarten, und gar zu große Gemeinschaft und Vertraulichkeit, sich selbst zu tief herab setzen sollte. §. 9022. In Unterredungen mit den Cadetten, hauptsächlich mit den größeren, muß man sich bemühen, durch gründliche Beweise ihnen die wahren Gränzen des echten und des falschen Ehrgeitzes, des Rechtes und Unrechtes, des Wohlanständigen und Nützlichen genau zu erkennen zu geben und begreiflich zu machen. Wer aber die Gabe nicht hat, sich über Gegenstände von dieser Art bündig und faßlich auszudrücken, der lehre durch sein Beyspiel; er halte sich übrigens geradezu an die heraus gegebenen Verordnungen, und hüthe sich, von Sachen zu reden , die zu hoch über seinem Gesichtskreise sind. Die Jugend ist aufmerksam, und weiß zu beurtheilen, sie entzieht daher demjenigen unfehlbar ihre Achtung, welcher unbehuthsam genug gewesen ist, ihr seine Blöße zu zeigen. , §. 9023. Ein jeder bemühe sich in allen Gelegenheiten, so viel eö ihm möglich ist, gelassen zu bleiben, und sich durch das Ungestüme der Jugend nicht aus seiner Fassung bringen zu lasten. Die Kaltblütigkeit erreichet immer eher den wahren Endzweck, als die Hitze.