Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

» Von der kriegscommissariarlschen Co «trolle. was in den Wi kungskreis des Feld - Kriegs-Commissariats einschlägt, und was zugleich auch zur guten Beförderung des Krankendienstes beyträgt, ohne jedoch in letzteren Elngele- genheiten eigenmächtig zu handeln, sondern Eitle» m Gemeinheit der zusammen gesetzten Spi­tals - Commission einzuleiten. In die Fllialien des Hauptspitales hat er sich oftmahls, und zwar unvermuthet, zu verfügen, und dort ebenfalls seine Aufsicht und Conrrolle zum Besten des Spitalsdienstes und zur Sicherheit des Aerariums möglichst wirksain zu machen, die Gebrechen aber theils gleich abzustellen, theils, in so weit es nöthlg ist, bey der Spitals-Commissi>:n zur Sprache und Elbhülfe zu bringen. §. 8i<)5. Cs har sich, ungeachtet der so oft erlassenen Befehle, bey den Garnisons Spitälern gezeigt, daß die Erfsrdernißausweise über den Aufwand des Spitalsdienstes immerfort eine außerordentliche Höhe erreichen, und denjenigen Betrag weit überschreiten, welcher aus der Militär-Dodation auf diesen Zweig gewidmet werden kann. Die Ursachen, welche nach dem Stande der Preise der verschiedenen Bedürfnisse auf dieses ungünstige Resultat einwirken, sind nicht unbekannt. Allein eben so gewiß ist es, daß Mangel an der mit pflichtmäßig strenger Sorgfalt für das Beste des Aerariums geführten Oekonomie einen sehr entscheidenden Einfluß auf den leider bemerkten, stets größeren Aufwand in den Spitälern sich äußerte, und zur ernstli­chen Aufmerksamkeit auffordert. Man findet daher, was'sich auf die Verbesserung des Dienstes und zur Erleichterung des Aerariums begründen kann, die ernstliche Erinnernng zu erlassen. Es ist bestimmter Grundsatz, das in jedem Spitale dasjenige, mit Rücksicht auf die bestehenden Vorschriften und Ausmaße eingerichtet und herbey geschafft werden kann, was das Wohl der Krankenpflege und der Heilzweck fordern, aber dieser Grundsatz muß auch die äußerste Gränze der Erfordernisse ziehen, und mit strengster Handhabung jeder lhunll- chen Oekonomie angewendet werden. Jede, auch die kleinste, Abweichung davon ist daher eine Pflichtverletzung, und um so sträflicher, da sie in der Totalität zu sehr bedeutendem Aufwands, und gewöhnlich nur zu oft zu immer größeren Mißbräuchen führet. Man rechnet hierher sowohl die möglichst größte Oekonomie in dem Personal-Stande der Spitäler, besonders hinsichtlich der Zahl der Krankenwärter, welche systemmäßig die Zahl von einem Wärter auf fünf schwache, und einem Wärter auf zehn minder Kranke nicht über­schreiten soll, und hinsichtlich der Genüsse derselben, als auch die möglichst größte Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bey Anschaffungen und in der Verwendung. Es ist die unerläßlichste Pflicht, in allen Zweigen des Spitalsdienstes die strengste Oekonomie, die sich mit dem Heil­zwecke nur immer verträgt, auf das sorgfältigste und gewlssenhafteste zu handhaben, und der Spitals-Commandaut, der respicirende feldkriegscommissariatische Beamte und der Chef- Arzt müssen dahin, theils jeder in seinem Wirkungskreise, theils mit vereinten Bemühun­gen, nach ihrer Amtsobllegenheit bedacht seyn, wobey vorzüglich der letztere auf die letzt er­gangene Diät - Ordination zurück gewiesen wird. * Der Hofkriegsrath hofft nicht, und hat auch keinesweges die Stimmung, hierdurch eine Erinnerung ohne eingreifende und dem Aerarium wahrhaft nützliche Folgen zu erlassen; denn er roirb jede Uebertretung dieser Erinnerung, sobald er dieselbe bemerkt, oder die ihm von der dazu beauftragten Hofkriegsbuchhaltung aus dem Befunde der Rechnungs - Lensur zur Kenncniß gebracht wird, auf das unnachsichtlichste zur Ahndung ziehen. Um jedoch dre gegenwärtige, auf den wichtigsten Beweggründen beruhende Erinnerung desto gewisser für den Dienst fruchtbar zu machen- findet man noch anzuordnen, daß in jedem Garnisons-Spitale in eigenen Spitals Commissions-Sessionen jeder Theil des Spitalsdien­stes der reiflichsten Erwägung und Erörterung, ob und welche Beschränkung des SBic ftd) ju benefjmen ift, tvenn fid? bei) @<irnifen&8pU talern ein dödererlfufroani öeá ©pitalőöienfteá scigt. ans 26.2fpt\ 8i5. L174«. w » 14 3un.816.Liäög. » n 4- 51:0.817.

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