Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

§. 8 $63. Ue ber den Zustand der übernommenen Spitaler, somit über die Ab-oder Zunahmeder Kranken, über die Ursachen der größeren oder geringeren Mortalität rc. und über andere Umstande ist mit Schluß eines jeden Monathes der Bericht an das Hofkanzelley-Präsidium zu erstatten, und, wie im Allgemeinen so viel als möglich getrachtet werden muß, mit dem möglichst geringen Personale die beste Besorgung des Spitalwesens zu erreichen, so muß unablässig dahin getrachtet werden, die Verminderung desselben nach und nach zu er­reichen, und in dieser Hinsicht sind daher bey entstehender Abnahme der Kranken die Filialien in den Hauptspitalskörper zusammen zu ziehen, und in den monathlichen Berichten ist das dießfallö Veranlaßte anzuzeigen. §. 8164. Die aufgestellte Revisions - Commission, welche aus 1 General, 1 Regierungsrathe, 1 Kriegs - Commissär, 1 Stabsärzte und 1 Aktuar zu bestehen hat, hat die Oberleitung jder Spitäler; dieselbe hat daher Ein Mahl im Monathe ein jedes Spital zu untersuchen, und so weit die Abhülfe der entdeckten Gebrechen nicht durchaus augenblicklich nothwendig ist, Vor­schläge dazu zur weiteren Verfügung dem Landes-Präsidium zu machen. Die selbe hat vorzüglich dem letzteren die nöthigen Daten zur möglichen Reduktion der Spitaler und des in denselben verwendeten Personals zu liefern, und darauf hinzuwirken, daß die Spitalsverwaltung mit ihren Rechnungen im Currenten bleibe. Alle Relationen der-- selben über die Civil-Feldspitaler müssen zuerst an das Landes - Präsidium geleitet werden, welches sodann, einverständlich mit dem General - Commando, die Erledigung darüber erlaßt. §. 8165. Dort, wo bereits Lieferungs -Contracte von Seite des Militärs und Civils bestehen, sind dieselben stillschweigend fortdauern zu lassen; auch muß sich versichert werden, daß, in so weit das Aerarium freywillige Naturalien-Beytrage oder Vorrathe zu benutzen gesonnen ist, dieses, ungehindert des Contractes , in der Art geschehen könne, daß, wenn diese Vorrathe oder Beytrage verzehrt sind, der Contrahent wieder in seine Lieferungsverbindlichkeit eintrete. §. 8166. Die Nachschaffung von Bett-Fournituren, Requisiten u. s. w. hat von jener Behörde zu geschehen, von welcher dieselben vorher besorgt wurden, nur muß die Nothwendigkeit von dem Spitals - Commando und der Spitalsverwaltung gegenseitig bestätiget seyn. §. 8167. Oie Quantität be$ Geldverlages für jedes Spital hangt von den Verhältnissen dessel­ben ab. Zur Bestreitung der Kosten überhaupt wird von Seite der k. k. Hofkammer die Weisung ertheilt. Die zur Spitalsverwaltung und zu ihrem untergeordneten Personale verwendeten In­dividuen sind mit den normalmäßigen Diäten, und in so weit dieselben keine im Schema auf* geführte Categorie bekleiden, mit einem mäßigen Laggelde zu betheilen, über dessen defini- nitive Passierung aber die Bewilligung einzuhohlen ist. Den in den Militär - Spitälern der k. k. Truppen oder der Kriegsgefangenen verwen­deten Civil-Aerzten werden Diäten, und den Gehülfen Taggelder, den jeweiligen Zeitum­ständen angemessen, bewilliget. §. Oi 68. Uebri gens versteht es sich von selbst, daß nur ganz Genesene aus dem Spitale zu ent­lassen, und die allenfalls erkrankenden Krankenwärter ebenfalls in das Spital aufzunehmen seyen; wobey aber darauf zu wachen ist, daß nicht etwa durch die Krankenwärter die Spi- talskrankheit unter das Publicum verbreitet werde. Daher jede Verbindung derselben wäh­rend dieser Drenstleistung mit ihren Verwandten und Bekannten, so viel möglich, hintan zu halten, und bey ihrer Entlassung darauf zu sehen ist, daß sie in vollkommen gesundem Zustande auskreten. Von der Uebergabe der Feldspitä'ler an die Civil-Administration. 10() Ueber den SpitatszustanL »st Bericht zu erstatte!,. Hkth. am >5. Feh. 814, U 845. Untersuchung dieserSpitäler- Hkth. am i5. Feb. 8,4.1. 8,6. Benehmen hinsichtlich der Contracte. Hkth. am iä. Feb. 6,4. L 846.' Nachscbaffung der Vett-Four- nituren und Requisiten. Hkth. am »5. Feb. 8 >4. u 846. Geldverlag für die Militär- Spitäler, welche vom C>$>:le besorgt werden. Hkth. am >5. Feb. 8,4. L 846. Entlassung der Kran'en. Hkth. am i5. Feb. 8, -,. 1. 846.

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