Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)
20Ő XXIII. Hauptstück. I. Abschnitt. Der Erlangung einer Offiziers - Stelle hat die vorgc- schriebene Prüfung voraus zu gehen. Hkth. am »7. März 804. Verwendung der Officiere. Hkth - am 27. März 804, Dis Officiere haben sich hauptsächlich auf die Manoeu- vrcs zu verwenden. Hkth. am 27. Marz 804. Wie sie sich beym Csmmarr- dircn zu benehmen hahen. Hkth. am 27. März 804. Wie sich ein Officier bey «intrerenden Unglücksfällen benehmen soll. Hkth. am 27. März 804. §. 7o58. Der Unterricht, welchen man bey den Cadetten voraus setzet, und fordert, bildet die Grundlagen, und ist die Basis der Kenntnisse, welche die Officiere besitzen müssen, weil sie nicht zu Officieren hätten befördert werden können, wenn sie nicht vorher geprüft und in den theoretischen Kenntnissen ihrer Wissenschaft vollkommen bewandert befunden worden wären. §. 7o59‘ Die eingeschifften Officiere, mit Ausnahme desjenigen, welcher das Pilcten- Geschäft auf sich hat, haben wechselsweise die Wachen und Manoeuvres zu commsndiren, welche der Commandant des Schiffes im Falle eines Hauprgefechtes, oder in wichtigen und gefährlichen Umständen in eigener Person zu commandiren hat. In diesem Falle hat sich der wachehabende Officier auf das Vorderthcil zu begeben, um die Anordnungen des Comman- danten befolgen zu machen, und der Cadett hat sich im Hintertherle zu dem besagten Commandanten zu verfügen. Diese Regel ist immer zu beobachten, außer wenn das Manoeuvre allgemein ist, und der das Haupt-Detail führende Officier im Vordertheile commandirt, unb bey einem Gefechte, wo sodann jeder Officier sich auf den Posten zu begeben hat, welcher vorgeschrieben ist. §. 7060. Die Marine-Officiere haben sich hauptsächlich auf das Manoeuvre zu verlegen, und ihren Werth vorzüglich darin zu setzen, daß sie alle Manoeuvres unb Bewegungen , deren ein Schiff nur immer fähig ist, auszuführen im Stande sind, und zwar mit aller der Geschwindigkeit und PracisioN, welche ben erfahrenen Sachkenner darftellen. Um diese Stufe der Vollkommenhelt zu erreichen, ist es sehr nöthig, daß man die Leute gut anzustellen verstehe, und ein jeder ben ihm betreffenden Posten gleich zu wissen und zu beurrheilen im Stande seyn, was ev zu thun habe. Es werden daher stets die Manoeuvrir-Zettel zu entwerfen seyn. §- 7o6l‘ Die Officiere haben kurz und mit einer starken unb klingenden Stimme zu cornmandi- ren, unb sich, wenn es nöthig ist, des Sprachrohres, welches sie immer in ihrer Nähe haben müssen, zu bedienen. Wenn aber das Commando - Wort gegeben ist, unb das Pfeifchen das Zeichen zur Vollziehung gibt, so muß sich Alles im nähmlichen Augenblicke zugleich bewegen, unb mit jener Schnelligkeit arbeiten, welche den gut abgerichteren unb erfahrenen Leuten eigen ist. Es wirb nur von dem Fleiße der Officiere abhangen, die Schiffs-Equipage nach und nach auf diesen Grad der Vollkommenheit zu bringen. §. 7062. Niemand anderer, als der Officier, darf die Stimme laut Horen lassen. Die llnret- Officiere dürfen die Fehler nur mit leiser Stimme bemerken unb verbessern. Die Officiere sollen sich nie ereifern ober schreyen. Ruhig unb mit Kälte müssen sie ihre Untergebenen behandeln, unb die Eigenschaften ihres Schiffes kennen. Auf diese Art werben sie Alles vorsehen, unb die Mittel anzuwenden wissen, welche sie ihre Erfahrurig unb Kenntniß lehret. Sie werden Alles auf die kürzeste Art in Vollzug setzen, unb in keinem Falle zweifelhaft oder unruhig scheinen, welches nur weniges Vertrauen in ihre eigenen Kenntnisse unb Schwäche verrathen würbe. Der Marine - Officier muß sich mehr, als jeder andere, auf der Stelle zu fassen und zu entscheiden wissen. Sein Entschluß muß das Resultat seiner Beobachtungen seyn; daß man dieses nicht bemerkt, muß er aber sehr schnell seyn. Die Natur verleihet zwar nur wenigen tiefe Gabe; allein ein unterrichteter Officier, der seiner Sache gewiß ist, muß sich dieselbe nach und nach eigen zu machen suchen. Die Erfahrung lehret es, wie wichtig diese Gegenwart des Geistes ist, um eine Gefahr zu entfernen, welche man weder voraus sehen, noch ihr zuvor kommen kann. Außerdem soll er auch noch das Talent besitzen, welches eben so nothwendig ist, daß er alle Gegenstände, Entfernungen unb die Bewegung seines Schiffes, sowohl in Bezug