Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)

Von her Marine-Verwaltung überhaupt. dem Commandanten und dem beym Haupt-Detail angestellten Officiere Rechenschaft geben, weil er ihnen untergeordnet ist. Bey einem großen Vergehen würde der Befehl und die Un­terschrift dieser beyden Vorgesetzten hinlänglich seyn, um ihn unfähig zur Dienstleistung auf kaiserlichen Schiffen zu erkläre». Der Ausgebe muß seine Maße und Gewichte alle mit dem kaiserlichen Wapen gestäm< pelt, und von dem Ober-Kriegs-Commissär verificirt und bestätiget haben. Diese Maße und Gewichte dürfen weder mir Bley eingefaßt seyn, noch sonst verän­dert oder verwechselt werden. In einem Gefechte ist sowohl der Ober-als der Unterausgeber beym Pulvergeschafte -u verwenden. tz. 6963. Die S chiffschreiber werden aus den Beamten der Marine-Rechnungs-Kanzelley gewählt, und müssen schon in allen Zweigen der Geschäftsleitung und Verwaltung derselben ganz bewandert seyn. Jeder Schreiber der Marine muß wenigstens Ein Jahr auf einem Schif­fe Kriegsdienste geleistet haben, bevor er bey der Administration zu einer höheren Charge befördert werden kann. Er muß als ein vollkommen erprobter, genauer, und in seinen Ge­schäften ganz gewandter Mann anerkannt seyn. §. 6964.’ Auf jedem Schiffe wird ein Schiffschreiber oder Unterschiffschreiber einbarquirt wer­den, je nachdem es Seine Majestät in Bezug auf den Rang des Schiffes vorschreiben. Dieser Schiffschreiber wird unter den Befehlen des Schiffs-Commandanten und unter der besonderen Dlrection des das Haupt - Detail führenden Officiers Alles genau zu er­füllen haben, und zwar von dem Tage der Bewaffnung des Schiffes angefangen, bis zum letzten Tage der Entwaffnung desselben, was auf die Consumtion und den Wiederersatz der Lebensmittel, Munition und anderer Artikel, auf die Anweisungen für die Schiffs-Equi­page, auf Führung der Bücher, Register und andereSchreibereyenBezug nimmt, und zwar auf die Art, wie sie von der Marine-Verwaltung vorgeschlagen, und von seiner Majestät genehmiget sind, oder wie sie ihm von dem das Haupt-Detail führenden Officiere aufge­tragen werden. §. 6965. Der Schiffschreiber ist in dem Verzeichnisse der Equipage unmittelbar gleich nach dem letz­ten Officiere einzutragen , und zwar vor dem Capellan und Ärzten. Er ist in die Pulver­kammer zu bequartieren, in der Kammer links, und speiset mit den Officieren. §. (»966. Alle Protokolle, welche der Schiffschreiber über die Lebensmittel, Munition und andere Artikel zu führen hat, sind von dem Officiere, welcher das Haupt-Detail führt, da, wo sie abgeschlossen werden, zu unterfertigen, und eben so auch von anderen Officieren und Unter - Officieren, je nachdem sie die in ihr Fach und ihre Verrechnung gehörigen Ge­genstände betreffen, und die Com missions-Protokolle sind von dem Schiffschreiber, den die Inspektion oder wachehabenden Officiere, oder von anderen gültigen Individuen nach den in der gegenwärtigen Belehrung entworfenen Formularen zu unterfertigen. §. 6967. Bey der Entwaffnung des Schiffes haben der Schiffschreiber, der beym Haupt-De­tail angestellte Osficier und der Schiffs-Commandant über alle während der Cam­pagne verwendeten und consu,nirten Lebens-und andere Bedürf»risse der Manne-Stelle Rechnung zu legen. $. 696EL Der Schiffschreiber hat einenErfordernißaussat z über alleAusrüstungs- Artikel zu verfassen, welche das Fahrzeug benothiget, solchen dem Cornmandanten der Schiffsabtheilung einzureichen, dieser aber denselben rectificirt und gefertigt dem Unter­er ist in der Monats - Ta­belle unmittelbar nach dem jüngstenQfficiere aufzuführen, er speiset mit dem Officiere und wohnt in der Pulverkam­mer links. Hkth. am -7. März 804. Welche Protocolle der Schiff­schreiber zu führen, und was er mitjufertigen hat. Hkth. am 27. März 804. Bey der Entwaffnung des Schiffes muß er der Marine- Stelle die Rechnung legen. Hkth. am 27. März 3»4. Der Schiffschreiber hat ei­nen Erfordernißaufsa!) über alle Ausrüstungs-Artikel z« versoffen. Hkth. am 10.3310# 814 G 294.1. ) 2fus Weicher Stoffe Dev fcfjrei&ei gewollt toirö, unt wie fange et ouf Dem ßnegfifcfyifs fe fcicnen muß , um »eitere SBeföeDerung ju erhoffen, #Ft&. am 27.33í(iré 804, Sr i'of Die ©efdjafíe , reel* cfce auf Die Sonfumtion unD öen Srfolj Der fie&enémifteí 23ejug »m&en, ju fernsten, Die SRegiffer utiD «He 'Vrotocolte ju füllen , Dann Die Kewfioi nen #orjunei)men. am 27, Siotrj 8o4.

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