Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

Von der Montur und Rüstung der Mannschaft und Pferde. Monturs-Gebührs-Ausweis Nr. 41 für conbmnivte Arrestanten des männlichen und weiblichen Geschlechtes. n o Benennung der Sorten. Dau ér­zett. Jahre. Anmerkung. Hofkriegsräthliches Nescript vom Für die zur Schanzarbeit ver- u r t h e i l t e n Arrestanten des männlichen Geschlechtes: Muße von weißem Hallina - Tuche. . Caput - Rock..................................... Leibel mit Aermeln. . Paar lange Hosen von Zwilch. Paar Tuchhosen. Hemden. Paar Comiß - Socken. . » » Schuhe von Rindleder. Für die zur Zuchthaus st ras verurtheilten weiblichen Sträflinge sind bemessen: Hemden. Röcke von Zwilch Chemise. Vortücher. . Halstücher. . Paar Schuhe. Rock. . Chemise. Unterleibel. . 'k F <9 <9 Der Caput - Rock ist von weißem, starken Hallina- Tuche mit einer Capuce, 7 messingenen Knöpfen zum Zumachen, inwendig auf beyden Seiten mit Säckeln von hinlänglicher Weite und Länge bis über die Waden, wohl genäht und eingeschlagen. D en Zuchthaussträflingen und Schanzarbsitern gebühren Leibel mit Aermeln, welche sie im Win­ter unter den Caput - Rocken, im Sommer aber statt der Rockel zu tragen, und daher letztere in der wärmeren Jahreszeit ganz abzulegen haben. Die Hosen sind von gutem starken Zwilche, auf beyden Seiten von unten bis oben mit löcherigen hölzernen Knöpfen, wohl angenähet, zum Auf-und Zumachen, damit der Mann unter dem ungeschmie deten Schließeisen solche abziehen und säubern könne; oben ein Bündel mit einem kleinen Sacke für die warme Jahreszeit. ?luf gleiche Art ein Paar Ho­sen von Hallina-Tuch, mit welchen der Mann zu- sammen 2 Jahre Auskommen muß. Die Hemden müssen aus starker hänfener, halb- gebleichter Leinwand von hinlänglicher Länge und Weite seyn. Den mit einem leichten oder mit gar keinem Schließeisen versehenen Festungs-Arrestanten kön­nen Guttien, lange Infanterie-Tuchhosen und un­garische Schuhe, aber weder Kamaschen, noch wol­lene Strümpfe verabreicht werden. In jenem Falle, wenn ein Arrestant außerordent­lich verwendet, und seine Schuhe stark abgenützt wer den, können ihm, damit er nicht an seiner Gesundheit leide, 1 Paar Absatzflecken und 1 Pa> r Doppelsoh­len nach voraus gegangener Untersuchung verabfolgt werden. 7. Aug. 769. 6. » 8o5. H, 667 7. Aug. 769. 6. Aug. 8oä, H 567, 7. Aug. 769. 8. 3ui. 776. 16. Apr. 814. 7. Aug. 769. 10, Febr. 8o3, e 123. 17. » » E 264. 19. May 791. E 555, Vanv Vi. 20

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