Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
Von der Montur und Rüstung der Mannschaft und Pferde. Monturs - und Rüstungs - Gebnhrs - 2lusweis Nr. 6 der Kürassiere. ", Gemeine HofkriegsräthlichesResccipt vom O <5 Ú berittene 1 riO Anmerkung. Benennung cn 'öimkh. E il |_ ”5 1 1 3 (■)/ O 3 H £ © •e 1 N uS (Sarabine r 's 3 s*-r> 3 £ Estandarte lammt Kronen« beute! und Futteral . . Stück Hine pr. Division. Siehe Anmerkung bey der Infanterie. Estandart-Riemen mit Futteral ................................ Küraß-Kreuz» u. Leibriemen V » 1 1 l 1 1 i . 5 Den Trompetern gebührt, gleich den Wachtmeistern, dieganzeMontur. Bey ihrerEntlassung muß ihnen d. nähmt. Montur mitgegeben werden, wie der Mannschaft v. Wachtmeister abwärts. ii. May 8»6. ^E 2196. Helm mit Schild und Bind- bändern ............................ V 1 i 1 1 1 i I 1 1 ‘ • . 8 Die Lackierung und Ausbesserung in allen Theilen ist von den Pansch» geldern zu bestreiten. Helm-Kammquasten. . . Rvquelore............................ ) Rockel...... Weiße > Leibe! m.Aermeln J Tuchhosen. . . V 1 i , 1 1 l i 1 1 • 16 X> » Paar. 1 1 1 1 i i i i 1 1 1 1 1 1 1 1 l l l l 1 1 1 1 1 1 1 1 1 I 1 1 I 1 1 1 6 2 2 1 1 1 • Was hinsichtlich der Leibet, Holzmützen und Fäustlinge, dann sonst bey der Infanterie angemerkt ist, hat auch hier zu gelten, und ist das Macherlohn für ein aus alter Montur erzeugtes Eavallerie-Leibel mit Hemeln auf >4 kr-, für eine Jouragier-Mütze od. rin Paar Fäustlinge mit - kr.C.M., und in jenen Ländern, wo Papiergeld im Umlaufe ist , ist das Doppelte an Macherlohn bemessen. »6. Febr. 798. E 2798. 28. Dec. 808. E 4834. 8. Febr. O17. 22. Dec. 818. E 41 »5. U <3 <3 ö Tu chene Ueberzughosen grau l i 1 i 1 i i ' i i 3 • • Dir tuchenen Ueberzughosen der ge- sammten Kavallerie sollen durchaus nur in der wirklich 'alten Jahreszeit, u. selbst auch da bloß beym Dienste zu Pferde in Gebrauch genommen, außer dieser Zeit aber beständig von denC-sca- dronen mit größter Sorgfalt aufbewahrt werden- Dieselben dürfen in der Weite nieabgeänderf und zu d. Schuhen getragen iveröfii. Für d. püncklich- ste Befolgung dieser Vorschrift sind nebst den Divisioneuren und Brigadie- ren vorzügl. auch die Rcgiments-Com- Mandanten und übrigen Stabs-Offi- cim dem General-bommando, u. das General-Eonimando selbst demHof- kriegsratbe verantwortlich, u. eS wird künftig ein jedes vorkommende Pas- sierungS - Gesuch um Reithosen nicht nur ohne Weiters zurück gewiesen, sondern vielmehr auch als ein sprechender Beweis von Nichtbeobachtung dieser Anordnung angesehen, und darüber der Schuldtragende strenge zur Verantwortung gezogen werden. 2<. Sept. 798. E 2798. 28, Sept. 816. E 3984. Tattien................................ Stiefel sammt Spornleder Stück. 2 2 2 0 2 2 2 2 3 2 l 1 29» Apr. 808. Paar. ' 1 . i l 1 ' r 1 4 Das Spornleder ist zugleich mit den Stiefeln zu empfangen, und es gebühren keine Procente darauf. 1 deutsche . . . _ ! Leder ohne Sporne > Schnallen. . J Schnallen . • Hemden................................ Ungar ische Schuhe.... » V Stück. 1 I 1 1 < *2 1 1 1 2 ! 1 1 2 1 1 1 S 1 1 1 2 l l 1 2 1 1 1 2 4 i 1 8 *8 20. Febr, 8o5. E 406. 27, 3äu. 808. E 162 , 284. 19. Jul. 810. E 2408. n. Nov. 8,3. E 4847 u. 5379. 13. Iän. 8.5. £ io5. s <3 n Paar. 1 _ 1 'l 1 1 1 2 * Danut dieStiefel d. vorshriftmaßigr Cateqorie aushalren, stnd der deutschen Cavallene die Schuhe bewilliget worden? Den Reeruten sollen, um den Marsch z.d Régim, zu machen, ni. Stief., sondern nur ung Schuhe angewiesen werden, weil die Stiefel eine vierjährige Dauerzeit habene, bey den Regimentern von der abgegangenen Mannschaft vorräthig fenn ►Önnen, und überhaupt nicht geeignet stnd, einen weiten Marsch mit denseloeu zu Fuß zu machen. Band vi.