Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

Von der Montur und Rüstung der Mannschaft und Pferde. Monturs - und Rüstungs - Gebnhrs - 2lusweis Nr. 6 der Kürassiere. ", Gemeine Hofkriegs­räthlichesRe­sccipt vom O <5 Ú berit­tene 1 riO Anmerkung. Benennung cn 'öimkh. E il |_ ”5 1 1 3 (■)/ O 3 H £ © •e 1 N u­S (Sara­bine r 's 3 s*-r> 3 £ Estandarte lammt Kronen« beute! und Futteral . . Stück Hine pr. Division. Siehe Anmer­kung bey der Infanterie. Estandart-Riemen mit Fut­teral ................................ Küraß-Kreuz» u. Leibriemen V » 1 1 l 1 1 i . 5 Den Trompetern gebührt, gleich den Wachtmeistern, dieganzeMontur. Bey ihrerEntlassung muß ihnen d. nähmt. Montur mitgegeben werden, wie der Mannschaft v. Wachtmeister abwärts. ii. May 8»6. ^E 2196. Helm mit Schild und Bind- bändern ............................ V 1 i 1 1 1 i I 1 1 ‘ • . 8 Die Lackierung und Ausbesserung in allen Theilen ist von den Pansch» geldern zu bestreiten. Helm-Kammquasten. . . Rvquelore............................ ) Rockel...... Weiße > Leibe! m.Aermeln J Tuchhosen. . . V 1 i , 1 1 l i 1 1 • 16 X> » Paar. 1 1 1 1 i i i i 1 1 1 1 1 1 1 1 l l l l 1 1 1 1 1 1 1 1 1 I 1 1 I 1 1 1 6 2 2 1 1 1 • Was hinsichtlich der Leibet, Holz­mützen und Fäustlinge, dann sonst bey der Infanterie angemerkt ist, hat auch hier zu gelten, und ist das Ma­cherlohn für ein aus alter Montur er­zeugtes Eavallerie-Leibel mit Hemeln auf >4 kr-, für eine Jouragier-Mütze od. rin Paar Fäustlinge mit - kr.C.M., und in jenen Ländern, wo Papiergeld im Umlaufe ist , ist das Doppelte an Macherlohn bemessen. »6. Febr. 798. E 2798. 28. Dec. 808. E 4834. 8. Febr. O17. 22. Dec. 818. E 41 »5. U <3 <3 ö Tu chene Ueberzughosen grau l i 1 i 1 i i ' i i 3 • • Dir tuchenen Ueberzughosen der ge- sammten Kavallerie sollen durchaus nur in der wirklich 'alten Jahreszeit, u. selbst auch da bloß beym Dienste zu Pferde in Gebrauch genommen, außer dieser Zeit aber beständig von denC-sca- dronen mit größter Sorgfalt aufbe­wahrt werden- Dieselben dürfen in der Weite nieabgeänderf und zu d. Schu­hen getragen iveröfii. Für d. püncklich- ste Befolgung dieser Vorschrift sind nebst den Divisioneuren und Brigadie- ren vorzügl. auch die Rcgiments-Com- Mandanten und übrigen Stabs-Offi- cim dem General-bommando, u. das General-Eonimando selbst demHof- kriegsratbe verantwortlich, u. eS wird künftig ein jedes vorkommende Pas- sierungS - Gesuch um Reithosen nicht nur ohne Weiters zurück gewiesen, son­dern vielmehr auch als ein sprechender Beweis von Nichtbeobachtung dieser Anordnung angesehen, und darüber der Schuldtragende strenge zur Ver­antwortung gezogen werden. 2<. Sept. 798. E 2798. 28, Sept. 816. E 3984. Tattien................................ Stiefel sammt Spornleder Stück. 2 2 2 0 2 2 2 2 3 2 l 1 29» Apr. 808. Paar. ' 1 . i l 1 ' r 1 4 Das Spornleder ist zugleich mit den Stiefeln zu empfangen, und es gebüh­ren keine Procente darauf. 1 deutsche . . . _ ! Leder ohne Sporne > Schnallen. . J Schnallen . • Hemden................................ Ungar ische Schuhe.... » V Stück. 1 I 1 1 < *2 1 1 1 2 ! 1 1 2 1 1 1 S 1 1 1 2 l l 1 2 1 1 1 2 4 i 1 8 *8 20. Febr, 8o5. E 406. 27, 3äu. 808. E 162 , 284. 19. Jul. 810. E 2408. n. Nov. 8,3. E 4847 u. 5379. 13. Iän. 8.5. £ io5. s <3 n Paar. 1 _ 1 '­l 1 1 1 2 * Danut dieStiefel d. vorshriftmaßigr Cateqorie aushalren, stnd der deut­schen Cavallene die Schuhe bewilliget worden? Den Reeruten sollen, um den Marsch z.d Régim, zu machen, ni. Stief., sondern nur ung Schuhe ange­wiesen werden, weil die Stiefel eine vierjährige Dauerzeit habene, bey den Regimentern von der abgegangenen Mannschaft vorräthig fenn ►Önnen, und überhaupt nicht geeignet stnd, einen weiten Marsch mit denseloeu zu Fuß zu machen. Band vi.

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