Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
37 Von der Montur und Rüstung der Mannschaft und Pferde, b ü h r s - A u s w e i s Nr. 1. (Fortsetzung.) Anmerkung. Hofkciegsräthliches Rescript vom Jene Truppen, welche im ^reloe leinene Beinkleider und derley Kamafchen bekommen, müssen ihre Tuchhosen um Drei) Mo. nathe länger tragen, als hier die Eategor>e bestimmt. Die ungarischen Hosen sind vom lichtblauen Tuche für die ungarische Infanterie, und der Recrut bekommt das erste Mahl einen Hosenriemen. 39- 3w(. 8i5. £ Z979. Den Truppen kann nur in äußerst nöthiqen Fällen auf Hobe Bewilligung mit einem dritten Hemde ausgeholfen werden, und der Brigadier und der resplcirende Frid-Kriegs -Commissär bleiben sodann für die richtige Austheilung verantwortlich. Solche Aushülfen sind nur dann von der Gevühr abzuschlagen, wenn sie in den letzten Monathe» vor Eintritt der Categorie geleistet worden sind. 1. Sept. 793. Die schwarztuchenen Kamaschen gebühren nur der deutschen Infanterie. Die Dauerzeit der Schuhe ist im Frieden neun, und im Kriege sechs Monathe; damit sie aber diese Dauerzeit au-shalken, müssen sie an der Sohle und an den Absätzen mit eisernen Nägeln versehen werden. Es sind für ei» Paar Schuhe 3» Stuck Nägel für die Sohlen, und >o Stück, für die Absätze bemessen; die Benagelung der Schuhe hat erst dann durch die Compagnie-Schuh- niacher zu geschehen, wenn sie in der Compagnie an die Mannschaft ausgegeben werden, indem diese Manipulation wegen der Reibung des Leders durch die Nägel nicht früher vorgenommen werden kann, als wenn die Schuhe nicht mehr gepackt und transportirt werden müssen, sondern m den wirklichen Gebrauch gelangen. Die Nägel werden bey jeder Schuhfassung entweder in natura oder int Anschasiungsprerse den Truppen von der Monturs-Commission verabreicht. 30. Febr. 8o5. E 406. 11, Oct. 8o5. E 2735. 7. Nov» 813. E 48.(7 und S079. 37.3än., 814. E 383. Die Zivilchkittel gebühren der Infanterie nur im Frieden zur Confervirung der Rockel und Roquelcre, weil sie im Kriege wegen der Beschwerlichkeit nicht angemessen sind; wenn daher die Armee auf den Kriegsfuß gesetzt ivirD, so müssen die Kittel, wenn sie die halbe Tragzeit noch nicht ausgebalken haben, an die Monturs-Oekonomie-Commission abgeliefert werden; haben sie aber die halbe Dauerzeit ausgrhalcen, so sind daraus die Brotsäcke zu erzeugen. 38. März 780. 10. Dec. 7S9. 38.Mgy8o8 Ei527 und 4. Dec. 8,3. E683..* 6. May 8-3. E 20J0. Die kalbfellenen-Tornister sind statt der zwilchenen Schnappsäcke eingesührt worden. Die Tragriemen an denselben, welche bisher an den Tornister-Säcken angeschnallt waren, sind künftig nur mittelst hölzerner Knobel (Oliven) daran anzuhängen. 5. Jun. 755. 28, May 3y8, E 1672. Die Truppen erhalten für den neuen Zuwachs die Brotsäcke das erste Mahl vom Aerarium, für die übrige Mannschaft aber muß dieselbe aus den alten Kitteln erzeugt werden. Wenn die Truppe« aus den Kriegsfuß gesetzt werden, so müssen die K.rtel der Infanterie, wenn sie die halbe Tragzeit noch nicht ausgehalten haben, an die Monturs-Oekonomie-Commissionen abgeliefert, und dagegen die im Kriege bestehenden, leinenen Brotsäcke von daher neu empfangen werden; sollten aber die abzulegenden Kittel dereftS die balbe Tragzeit ausgehalten haben, so müssen aus denselben die Brotsäcke erzeugt werden, jedoch wird dafür fein Macherlohn vom Aerarium verabfolgt. Es ist strenge darauf zu halten, daß die Mannschaft sich des Brotsackes lediglich zur Fortbringung des Brotes bediene, und nicht um etwa den Anlaß nehme, sich mit mehr Gcpäcke zu belasten, als der Tornister fassen kan. 1. März 778. 15. May 808. E i/jo8 und 1627, 28, » » E 1827 und 1672. 4, Dee. 813. E 6o31. 8. Map 815. E 2o3o. >5. May 806. E 1408 UNd 1527. ; Die Grenaden sind statt der Luntenverberger eingeführt worden. 6. Okt. llo4> 2231,! 2282 und 2281. i5.Jän. 809. E i5o. Don den Führern haben drey keine Feuergewehre, sohin auch keine Rüstung. 26. May 808. w 72. Der Infanterie gebühren die Säbel mit Eisen niontirt; in die Klingen soll die Regiments-Nummer einzeätzt werden, und die dießfallsig.-n Auslagen sind aus den Regiments-Unkosten zu bestreiten; die Scheiden aber müssen von den Pauschgeloern unterhalten werden. 31. Jun. 773. i 20. Febr. 8c>5. 21. Nov. 808. E 4182, Die Schnallen an den Ueberschwungriemen sollen (statt von Messing) von Eisen sepn. 28, Dtk» 808, E 4834Den Recruten der ungarischen Infanterie und Eavallerie wird der Hosenriemen bey ihrer Assen tirung nur das erste Mahl neu verabfolgt4.3wl. 804.E 1516 • Der Trommel-Tragriemen für Regiments - Tambours muß zwölf Jahre, und rücksichtlich so lange derselbe dauert, getragen werden; die Trommeln, Trommelriemen, Leine, Reifen, dann Trommelfelle sind von dem Feld - Requisiten-Pauschale zu unterhalten. ü. Jul. 75s. 25. Sept. 767. 10. » 768. 7. Avr. 770. 3i. Dec. 770. 8. War» 816. E 93g. 8. Feb. 817. E 409. 9. Oct. »>». E 3334. 22 Dec. 8 -9 E 41 »5 j Die Holzmützen und Fäustlinge sind aus den alten Röckeln und Leibeln (bey den Husaren aber aus den Dollmans und Tuchhosen) zu erzeugen, wofür an Macherlohn für eine Holzmutze oder ein Paar Fäustlinge 2 fr. in Conventions-Munze ausgemessen sind, und in jenen Ländern, wo bloß Papiergeld tm Umlaufe ist, mit dem doppelten Betrage in Papiergeld bezahlt wird. Die Grenadiere haben auf Holzmützen keine Gebühr. Bánd VI.