Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

sich auch von den noch vorhandenen ein-, zwey-und dreyjährigen Follen, zu welchem Ende der Unter-Officier im Junius, wo die meisten Stuten schon abgefollet haben, und die Be­legung größten Theils vorüber ist, in seinem Bezirke herum zu gehen hat, und alle vorfindi­gen Follen genau beschreiben muß, wozu er das vorjährige Beschals - Protokoll zu seiner Er­leichterung mitzunehmen hat. §. 6046. Eben so ist eine Conduite-Liste durch die Unter - Officiere über die untergehabten Be­schäler einzureichen. Eine Hauptsache ist, daß jeder Unt. - Officier seine Beschäler genau Lenne, wieviele Fellen dieselben erzeugt, und ob sie überhaupt fruchtbar sind, ywrauf also das sorgsamste Augenmerk zu richten ist; denn ein unfruchtbarer Hengst, wenn er übrigens noch so schön und gut gebauet wäre, ist seiner Bestimmung nicht angemessen, und muß, um dem Staate den unnützen Kostenaufwand zu ersparen, ausgeniusterr werden. $. 6047. Die genaue Eruirung der Follen ist eines der wesentlichsten Dinge im Be­schälgeschäfte; denn nur dadurch kann die Fruchtbarkeit, und aus dem Follen die gute ober üble Eigenschaft der Vaterpferde am sichersten beurtheilr werden. Auf dem Wege, daß die Unter - Officiere von den Beschäl-Stationen die Follen-Eruirung auf die Auskunft des Bauers ankomnren lassen, der ihnen sagen kann, was er will, wird die Et'istenz der Follen immer höchst ungewiß, unverlassig und unstatthaft erhoben, und das Beschal-Commando kann auf den künftigen Remoncen - Ankauf keine sichere Rechnung machen; es kann über das Zu - oder Abn.hmen der Zucht mcht mit wahrem Bestände urtheilen, und kann sich von dem Pferdeausschwarzen oder Verpaschen nicht recht überzeugen; kurz, es fehlet, wenn demselben jber Grad der Erzeugung nicht mit ziemlicher Gewißheit bekannt ist, an einer der vorzüglich­sten Grundlagen zur zweckmäßigen Leitung des Geschäftes. Die beständigen Stations-Unter- Officiere haben die wichtige Bestimmung, zwar ohne Aufsehen, Zwang und ohne Erweckung eines Mißtrauens für den Landmann, auf d>e Erzeugung und Erziehung der Follen, auf ihr Ab- und Zunehmen, auf die Ursachen hiervon, auf die Anzahl der Sruteü, aus das Beneh­men des Landmannes mit denselben, und auf Alles, was zur Beförderung der Landes-Pfer- dezucht beytragt, Acht zu haben, darüber dem visitirenden Officiere den verlässigen Rapport abzustatcen, und dem Landmanne selbst gelegenheitlich bey den Pferdezuchts-Angelegenheiten freundschaftlich an die Hand zu gehen, damit er dadurch sich nach und nach von dem wahren Nutzen überzeugt, feine Vcrurrbeile ablegt, Gebrechen beseitiget, und die Pferdezucht der Verbesserung immer naher zugeführt wird. Erfüllt der Stations-Unter-Officier diese Pflicht, so muß er im Bezirke seineu Station jedes Follen wissen, ja kennen, und hat nicht nörhig, bey der Belegung einst darnach zu fragen. Es folgt aber hier nicht, daß der Stationö-Unter- Officier ordentliche Visitationen halten, und mit Dreistigkeit oder etwa gar mit Ungestüm in den Hausern der Bauern Nachsehen soll, sondern es muß dieses mit Gelassenheit, gleichsam besuchsweise, und auf eine dem Landmanne nicht lästige oder abschreckende Art geschehen. §. 6048. Auf die gemeine Mannschaft ist ein besonderes Augenmerk zu richten, damit sie nicht mit dem Landmanne grob oder ungestüm, im Gegentheile sich höflich betrage. Alles Herum­schwärmen und Saufen in utib außer den Wirthshäufern, dann alle Eycesse sind strenge verbochen. Nicht minder muß auf die gute Adjustirung der Leute, besonders auf die Conser­vation der Montur und Stiefel, welche immer sauber geputzt und gut geschmiort seyn müssen, gehalten weiden. Auf Feuer und Ltcht ist genau zu sehcn, und der Mannschaft auf's schärfste zu untersagen, sich iu den Stallungen weder ti.it b.ennenden Tabakspfeifen, noch mit einem offenen Lichte sehen zu lassen; wcßwegen in iedc.m Scalle bey der Nacht eine La­terne brennen muß. Auch ist Sorge zu tragen, daß den Leuten das gehörige Bettzeug erfolgt werde, und nicht zu gestatten, daß sie statt desselben ihre Montur verwenden. Die Gemei­nen, besc,ädere die Recruten, n.üjffn in der SreLiung, Sattelung, im Zäumen, Decken Von der Rcmontirung durch Beschäl- und Remontirungs-Departements. ®te Unter 5 Öfficiere tat** ffionbutt-'Ciften u&er Bie35efd?ä* ter emiuireicijen. #fti>. aut 3i. 3än. 784. d »37, ?Die öie Sollen * (£ruirun$ nítt ätverfiiwOtufteneiniUleiteH »fl. £ftb. rtttl 3i. 3än 784. D *37. » n 5. 786. D918, .» w SO. @ep. 787-33 568g. aSerfxiltmisBregeln iter *e meinen SRannftfMft «uf Be» SJefctäli ©tötionen. ©iti>. atn 3u3äit. 784. d

Next

/
Thumbnails
Contents