Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

XVII. Hauptstück. I. Abschnitt. 148 Wann die den nicht <tw litten Grunzern, welche auf dem Corden dienen, gegebe­nen Feuergewehre auf Kosten des Aerarinms reparitt wer­den können. Hth- am 3>, Nob. 7-9.1 11879. Untersuchung der Waffen im Frieden und Kriege- Hkth. am3o. Apr. 749. „ » 20. Iun. 768. „ „ ,i.Mürj7-6. S 3,76. „ 8. Febr. 797. Was die Brigadier« und kriegscommiffariatischen Be­amten bey Musterungen rück- stchtlicb der Feuergewehre zu beobachten haben. Hkth. am 20. Iun. 768. „ „ r i.März 796. S 8,76. „ „ 7.März 3o3.n 38U Was in dem bey der Mu­sterung über die vorhandene Armatur und Munition zu versaffendenJnventarium aus- zuweisen ist. Hkch. am.26. May8»6. w 72, Wie die Feuergewehre zu untersuchen sind, wenn ein Hauptmann oder Capitän- Lieutenant stirbt, austritt, oder avancirt. und die Ge­wehre seinem Nachfolger über­geben werden. Hkth. am 20. 3mm» 768. WaS zu erörtern ist, wenn beym Scheibenschießen oder Abfeuern Feuergewehrläufe zerspringen. Hkth. am >4-2än. 8-5.1 »97. §. 5776. Die den nicht enrolirten Gränzern, welche auf dem Cordon dienen, gegebenen Feuer­gewehre können nur dann auf Kosten des Aerariums reparirt werden, wenn sie wirklich im Dienste beschädiget worden sind. Muthwillige oder.außerdienstliche Beschädigungen aber haben die Granzer aus Eigenem zu bestreiten. K. Von der Untersuchung der Waffen. tz. 5777. In Friedenszeiten haben die Regiments-, Corps-, Bataillons - und Compagnke-Cem- anandanren, so wie auch die Brigadiere, die Waffen jährlich zwey Mahl im Kriege aber nicht nur allein jede Woche, sondern auch in anderen Tagen gehörig zu unter­suchen, und zu sehen, ob sie sich ' in gutem Stande befinden, bie’ etwa sich zei­genden Gebrechen alsogleich abstellen zu lassen, und die Schuldtragenden zum allenfallsigen Schadenersätze zu verhalten und dafür gebührend zu ahnden. tz. 5778. Die Brigadiers und kriegscommissariatifchen Beamten haben bey Musterungen vorzüg­lich darauf zu sehen, ob die Feuergewehre in gutem Zustande sich befinden, ob sie nach der Vorschrift conservirt und gereiniget werden, und den Befund darüber in den Musté»-Re­lationen anzuzeigen. ö. 5779. Bey den Musterungen ist ein Inventarium über die vorhandene Arma­tur zu verfassen, und darin auszuweisen, was davon brauchbar oder unbrauchbar, was auf den com plette n Stand erforderlich, und was sonach hierauf über­zählig oder abgängig ist. §. 5780. So oft ein Hauptmann oder Capitän-Lieutenant stirbt, austritt, oder avancirt, sind die Feuergewehre und Bayonnette von bcm Regiments - Eommandanten und einem Stabs- Officiere sogleich zu untersuchen , und wenn sich hierbey ein Gebrechen oder Abgang zeigt, so ist die Entschädigung von dem Austretenden herein zu bringen, oder von der Verlassenschaft deS Verstorbenen herzunehmen, und auf diese Art sind dem Nachfolger die Gewehre in voll­kommen brauchbarem Stande zu übergeben, worüber derselbe einen Revers auszustellen hat; der vorige Revers aber ist dem Austretenden oder den Erben des Verstorbenen ad cassandum zurück zu stellen. tz. 5781. Wenn beym Scheibenschießen oder sonst beym Abfeuern Feuergewehrläufe zerspringen, so soll vorzüglich und sehr genau erörtert werden, ob die Gewehre von der alten oder neuen Art waren; dann welchen Gebrechen bey jedem derselben das Zerspringen des Laufes zuge­schrieben werden müsse. In so weit die von dem ersten Deponenten angegebene Ursache, daß das Gewehr alt, dessen Lauf abgenützt und bümvnw, bey anderen Gewehren gleichfalls ein- tritt, entstehet die weitere Frage, aus wessen Schuld die unbrauchbaren Gewehre bey dem Regilnente sich befinden; ob nicht die angegebene Abnützung und Dünne der Gewehrläufe durch ein vorschriftswidriges Putzen derselben entstanden sey; wie es geschehen konnte, daß von den Compagnie-Eommandanten bey der ihnen obliegenden Aufsicht über den Zustand der Gewehre £ie angedeuteten Gebrechen nicht angezeigt worden sind, damit diese für den Dienst unbrauchbaren Gewehre gegen Abfassung anderer wohl condirionirter. hätten abgege­ben werden können.

Next

/
Thumbnails
Contents