Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
Von den FeuerZewehren und der Munition. 141 tz. 5743. Es wird nicht gestattet, daß Regimenter und Bataillone oder die Mannschaft auf einzelne Bestandtheile oder auf die neu abgefafiten Gewehre selbst Zeichen oder Nummern anbringen, indem solche Zeichen nicht leicht heraus zu bringen sind, und daher dergleichen Gewehre bey ihrer allenfallsigen Abgabe in die Zeughäuser für andere Truppen nicht füglich verwendet werden können, ohne neue Bestandtheile dazu anzuschaffen. E Von der Verpackung der Waffen, tz. 5744. Die von den Regimentern und Bataillonen aus den Artillerie-Zeughäusern abgefaßten, »der die von denselben an die Artillerie-Zeughäuser von den auf unbestimmte Zeit Beurlaubten u. s. w. einzusendenden Waffen sind, damit sie auf dem Transporte nicht beschädiget werden, und dadurch weder dem Aerarium, noch den Regimentern und Bataillonen ein Nachtheil zuwächst, folgender Maßen zuverpacken, wornach sich alle Truppengattungen bey vorkommenden Fällen zu benehmen haben, weil widrigen Falls die Regimenter und Bataillone die Repara- tions - Kosten der sich an den abgefaßten oder abzugebenden Waffen ’ während des Transportes ergebenden Beschädigungen aus dem Reparations-Pausch-Quantum bestreiten müssen. Was die Verschlage betrifft, so sind sie zu den ^4 löthigen Infanterie- Gewehren Schuh. Zoll. Strich. f lang ................................ . . . . 4 10 6 Im Lichten breit ............................ 1 36 | tief........................... » 56 .Zu jedem Verschlage gehören 6 Stück Einlagleisten. Jede Leiste f breit..................................... *> 26 ist i dick..................................... » 1 » Die Länge der Leisten ist der Lichtenweite des Verschlages gleich. In jeden solchen Verschlag werden 36 Stücke ^löthige Infanterie-Gewehre verpackt, so zwar, daß auf den Boden des Verschlages 12 Stück Gewehre gegen einander gekehrt zu liegen kommen. Diese zu jeder Seite liegenden 6 Gewehre werden mit einer Ein- lagleiste, die an die Batterie, wenn der Hahn ganz abgelassen ist, aufrecht stehend anliegt, und auf jeder Seite mit einem Nagel in der Mitte befestiget wird, zusammen gehalten, damit sich solche nicht bewegen können. Auf diese zwey aufrecht stehenden Leisten wird die zweyte Lage ebenfalls mit i2 Gewehren, so wie die erste, gelegt, und auf die nähmliche Art befestiget. Hierauf kommt die dritte Lage, ebenfalls mit 12 Gewehren, die wie die vorgeschriebene erste und zweyte Lage befestiget wird. Es kommt auch bey der Verpackung darauf an, daß die Leisten nicht mit Gewalt angetrieben werden, weil man sonst Gefahr läuft, die Schäfte in der Niete einzudrücken. D ie Bayonnette werden abgepflanzt, und mit Spagat am Riembügel bey de»» Griffe angebunden, und beym Hineinlegen zwischen jedes Gewehr unterlegt. Bey den »'/rlöthigen, mit Eisen montirten Infanterie-Gewehren wird auf die nähmliche Art verfahren, nur mit dem Unterschiede , daß, (statt 36) nur 3» Stück in einen solchen Verschlag gepackt werden können. Der Verschlag ist von außen zu inehrerer Haltbarkeit mit drey Leisten versehen, die, 2 Zoll 6 Linien breit, und 9 Linien dick, ganz herum gehen, und 8 Zoll vom Haupte einwärts rechts und links und in der Mitte des Verschlages fest genagelt sind. Die aufrecht stehenden Leisten der beyden Seitenwände, so wie die des BodenS und Deckels, springen um die Holzdicke vor, wo sich solche zusammen schließen. Jede Zusammenschlieflung der Leisten wird Warum nickt gestattet wird, auf den Gewehren Zeichen oder Nummern anzubringen. Hkth. am -9.3m. 800, 1 4„o4, Wie sich bey Verpackung der Waffen zu benehmen ist. Hkth. am 28. Feb. 8oö. K 298. » Verschlage' zu ^löthige« Infanterie-Gewehren. Hkth. am *8. Febr. 803.K298,