Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

102 XVI. Hauptstück. VI. Abschnitt. Formular Nr. 3. F 0 V Itt U l <1 X, ív te der Mann im Compagnie-Buche a b zuschließen i st. Präsente. ^ 40 D ^ 5 -B ?S> K £ jj £ Mn Ende Orkober . . auf dem Leibe oehalleir. (lM. Hier lß oer Empsangslag zu benennen ) Den 3o. Junius empfangen. ...... » 3o. September empfangen. . . . •_____■ Zusammen. H i e r v o n hat die Tragzeit ausgehalten. » verbrannt. Zusammen. Verbleib n mit Ende Oktober am ideibe Ferner: Den 3o. Februar empfangen. Zusammen Hiervon die Dauerzeit ausgehalten. Verbleiben mit Ende Ortober am Leibe. T r a n s f e r i r t e Mit Ende Octobec auf dem Leibe behalten. Den 3o. Junius empfangen. Zu>a nmen. H i e r v o n die Dauerzeit ausgehalten. Zu anderen Regimentern transferict. Zurück gelassen und in der Vvrrathbkammer ambewaln'k. Zusammen in Nb gang. Deserteure Mit Ende Octobec auf dem Leibe. Den 3o. Junius empfangen. Zusammen. Hiervon unter tveges außer der Dauerzeit zu ©runde gegangen. Bey seiner Desertion mitgenommen. Zurück gelassen und in der Vorrathskammer aufbewahrt. Zusammen. G e ft o r b e Vom N. Regiments anher transferier, oder als ex propriis gepellt. Oder als revertirrer Deserteur eingebracht. Auf den 3o. Junius am i. May empfangen. ._____ . Zusammen. H i e r von die Dauerzeit ansgryalten. In das Grab mitgegeben, oder als unbrauchbar abgeschafft. Zurück gelassen und in die Vorratystammer übertragen Zusammen in Abgang A n in e r k u n g. Erstens: Auf diese Art wird sowohl der präsente, als anch der abgängige M an n im Cvmpagn e-Buche abgeschlossen, welches bey einem Abgängigen, sobald er abgängig wird, gleich geschehen, und mit der Conipagnie- Eingabe combimrt und gleichstimmend seyn muß. Z w e y te n s: Sollte abei das jährliche Äbschließen der effectiven Mannschaft gar zu viel Platz einnehmen, und man dennoch ohne dieses die j ä h r l i ch e A b n ü tz u n g, so wie auch die am Leibe h a b e n d e M o n» tu r, was zu dem jährlichen Abschlüsse Anlaß gegeben hat, erproben können, so kann die jährliche Abschlre- ßung unterbleiben, jedoch muß dagegen dieAbnützung in margine mit IDiiftnguirung der Jahrgänge verläßlich bemerkt werden, indem man im Gegentheile außer Stand gesetzt würde, die in der jährlichen » Ausweis - Tabe ,e legal elnzubnngende nöthige Abnützung zu eruiren. Drittens: Daß bey den vor Abschluß des Compagnie Buches übertragenen Sorten der Empfangs tag zu specifici- ren ist, versteht sich von selbst. Viertens: Bey einem Manne, der außer der ordinären Zeit ein Monturs-Stück erhält, muß nicht nur derTag des Empfanges, sondern auch auf welche rückwärtige oder künftige Zeit dasselbe ge­hört, vorgemerkt werden, glelchwie auch, wen nein Mann e i n a l t e s S tu ck b e k o m m t, des Vor fahre rs Empfanqsrag beyzusetz n ist. Fünftens. Wann, wider Verhoffen, bey einemManne die am Leibe die Tragzeit ausgehaltenen Sorten mitEndeO.to- ber übertragen wären , so sind dieselben gleich in margine a l s a b g e N ü tz t zu bemerken, um nicht etwa, wenn ein solcher Mann inzwischen in Abgang kommt, als mitgenommen oder zurück gelassen fälschlich eingebracht zu werben.

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