Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
Von der Montur und Rüstung der Mannschaft n n b Pferde. ll §. 5479, Wenn die Infanterie - oder Cavallerie - Reeruten wegen des weiten Marsches und der ungünstigen Jahreszeit mit neuen Noqueloren und Cavallerie-Mänteln bey ihrer Assen- tirung versehen wexden müssen, so sind sie denselben bey ihrem Eintreffen beym Regunente abzunehmen, und nach vorher gegangener Reinigung von Staub und Schmutz zu hinterlegen, dagegen jene Mantel in Gebrauch zu geben, welche von den abgehenden B .'klaubten oder von der sonst in Abgang gekommenen Mannschaft bey der Compagnie oder Escadron zurück bleiben, worauf auch bey der Musterung von der Commission gesehen, und, wie bereits bemerkt worden ist, darüber relationirt werden muß. §. 0480. D en Recruten, welche aus den Transports-Sammelhäusern abgeschickt werden, sind durchaus keine anderen Monturs-Stücke zu erfolgen, als ihnen nach ihrem Körperbau und den damit in enger Verbindung stehenden Classen und Gattungen der verschiedenen Monturs- Stücke unmittelbar gebühren, wofür die Transports-Commanden strengstens verantwortlich sind, und die General-Commanden darüber zu wachen haben, damit dem Recruten keine zweydeutige Ansicht von seinem künftigen Zustande und Schicksale gegeben werde, und überdieß demselben eine enge kurze, oder auch allzu weite oder lange Kleidung nur höchst sparsam vor der Witterung schützt, ihn auf dem Marsche hindert, Marodirung und Erkrankung her- bey führt, und eine solche oft wenige Wochen getragene Montur zum empfindlichsten Verluste für das Aerarium als ganz unbrauchbargegen neue ausgetauscht werden muß. §. 5481. Für die deutschen Cavallerie-Recruten sind, um den Marsch zu den Regimentern zu machen, nie Stiefel, sondern nur ungarische Schuhe anzuweisen, indem die Stiefel, welche eine vierjährige Dauerzeit haben, bey den Regimentern von der abgegangenen Mannschaft schon vorräthig, und überhaupt nicht geeignet sind, mit denselben einen weiten Marsch zu machen. §. 6462. D en galizischen Recruten sind während ihres Transportes in die deutschen Erblande nur Holzmützen, und keine Halsbinden zu verabfolgen, die ungarischen Recruten bekommen nur dann neue Montur, wenn die weite Entfernung vom Regimente nicht gestattet, ihnen alte Sorten aus dem Magazine zu verabreichen. §. 6468. Um zwischen denjenigen Monturs - Sorten, welche die Abgehenden mitnehmen, und die Zuwachsenden zur Leibesbekleidung bekommen müssen, eine nicht allzu große Ungleichheit zu veranlassen, muß der Zuwachs so viel als möglich mit alten, von der in Abgang gebrachten Mannschaft zurück gelassenen Monturs-Sorten versehen werden; daher sollen die Regimenter zur Kleidung der attrapirten und revertirten Deserteure, dann Recruten, so lange sie alte Stücke haben, nie neue Sorten verlangen. Weil aber den Regimentern doch nie- mahls theils durch den früheren Vorrach, theils durch die denselben überlassenen alten Sorten, welche dir Dauerzeit ausgehalten haben, theils durch jene Sorten, welche die Verstorbenen und Entwichenen zurück lassen, so viel bleiben kann, als der Zuwachs erfor dert, endlich von der zurück gelassenen Montur der in Abgang gekommenen Mannschaft ein guter Theil schon abgenützt, von den Deserteuren aber auch manche Sorten mitgenommen werden, so ist als Grundsatz fest gesetzt worden, wie an die Recruten, zurück gelangten Deserteure und Revertenten die Monturs-Stücke zu erfolgen sind, daß sie nähmlich zur Noth- durft gekleidet seyn müssen, damit weder der Mann, noch der Dienst leide, dabey aber auch dennoch die möglichste Wirthschaft beobachtet werde. Der erste Gegenstand betrifft die Verhaltung zwischen derZeit des Zuwachses mit jener, in welchem das ganze Regiment die Monturs-Sorte empfangen soll. Der zweyte Gegenstand betrifft die Dauerzeit dieser Stücke selbst. Der dritte Gegenstand aber den Unterschied der Ubication, ob nähmlich der Mann in der sPtmb vi, 4* Mit welchen Mänteln die bey den Regimentern ein; treffenden Recruten zu versehen sind, und was mit jenen Mänteln, welche sie mitbringen, zu geschehen hat. Hkth.am 6,Rov.8i>. E 3711. Welche Montur den ans den Transports- Sammelhäusern adgeyenden Recruten zu erfolgen ist. Hkth. am 6. 3ict». 811. F.37H. 3fuá welcher Ursache für die deutschen Cavallerie« Recruten nur Schuhe anzuweisrn sind. Hkth. am 11. May6>Z»E>k>2,. Monturs-Gebühr der gali- zischen und ungarischen Recruten. Hkth. am?. Dec. 767. » .. >. Oct- 794Monturs, und Rüstungsgebühr der Recruten, Revertir- ten und Deserteure, wenn sie beym Regimente oder Bataillone eintreffen. Hkth. am 25. Srpt. 767. „ ,, »4.2än. 768. „ y> >0. Sept. 768. „ ,, 6.3un. 769. „ „ 6. Nov. 8l>. EZ71-