Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)

sä Besorgung des Depatte- Mcnts- Nro. 14. Hkth.gm 10. Nov. 790. E 3,56. Wie sich 6fy Abg,ibe der Sorten von den Negimentern zu benedmen ist. Hkth.am 2e. Nov. 790. E 3i56. mando Hat. In diesem Falle erhält jede fassende Partey von der Commission ein Certifi- cat, wie viel zur Transportirung der abgefaßten Montur an Vorspannswagen nothwen- dig ist. §. 53q3. Das Departement Nro. 14 übernimmt alle unbrauchbaren Sorten, und besorgt die Spedition. §. 53c)4. W enn ein Officier vom Regiment zur Abgabe mit Monturs-Sorten bey der Com­mission eintrifft, so hat sich derselbe bey dem Commandanten zu melden, und seine Doku­mente dem Feld - Kriegs -Commissar zu übergeben. Dieser revidirt und vidirt dieselben, und überg-ibt sie wieder dem fassenden Officier, welcher sie dem Officier des Departements Nro. 14 einhändigst, weil der Officier dieses Departements alle von Regimentern abzuge­benden Monturs-Sorten zu übernehmen har. Sind sodann die abzugebenden Sorten abge­laden oder ausgepackt, so muß der Officier des vierzehnten Departements hiervon sowohl den dieses Magazin respicirenden Mithafter, als auch den Feld-Kriegs- CommiMr verständigen, und die betreffenden Meister zum Visitiren rufen lassen. Mittlerweile tragt der übernehmende Offrcier vermöge der Abgabsentwürfe alle jene Sorten, nebst ihrer Anzahl, wie der Visitir-Rapport zeigt, in die Rubrik: V e r m ö g e A b­gab s e n t w u r f e s sind a b z u f ü h r e n, ein. Wenn sodann der Feld-Kriegs-Commissar und der Mithafter zugegen sind, wird, die Visitirung vorgenc-mmen. Jeder Meister visitirt die in seine Profession einschlagenden M011- rurs Sorten, und sondert die neuen, altbrauchbaren, auszubessernden und unbrauchbaren von einander. Nach beendigter Visitation werden dann die abgegebenen Sorten nach ihrer Eigen­schaft abgezahlt, und in den Visitir-Rapport eingetragen. Findet sich mehr oder weniger, so wird es in demselben angemerkt. Nach dieser Abzahlung wird der Visitir-Rapport von dem Uebergeber, so wie von dem Uebernehmer, dann von dem Feld-Kriegs-Commissar, dem respicirenden Mithafter und allen bey der Visitirung gegenwärtigen Meistern unterschrieben, und durchs den Uebergeber der Matenal- Anweisung sammt den Abgabs - Dokumenten abgegeben. Der Beamte von der Material-Anweisung ersieht nun aus dem Visitir-Rapport die Anzahl, Gattung und Eigenschaft der abgegebenen Sorten, tragt sie in das Empfangs - Pro­tocoll ein, und adjustirt sowohl Quittung als Gegenschein nach dem Visitir-Rapport. Bey Adjustirung der Dokumente ist die größte Deutlichkeit nothwendig, und kann diese Deutlichkeit nicht bey jeder Post hinlänglich angemerkt, und ersichtlich gemacht werden, in welcher Eigenschaft die Sorten abgegeben wurden, so ist es nothwendig, daß am Ende des Dokuments oder auf der rückwärtigen Seite die ganze Abgabe nach allen recapitulirt werde. Nach gleichlautend ratific'irtein Gegenscheine und Quittung wird sodann letztere von dem hierzu bestimmren Mithafter oder Commandanten unterfertigt, und dem Ofiiciere, welcher die'Abgabe besorgte, übergeben. Es ergeben sich aber auch Fälle, daß die Regimenter ausdrücklich eine bestimmte An­zahl neuer oder altbrauchbarer Sorten abliefern müssen. Bey Abgabe solcher Sorten wird eben so vorgegangen, wie schon früher gesagt wor­den ist, nur dem Unterschiede, dass, wenn ein Regiment Sorten im alrbrauchbaren Zustande abüefern soll, sie aber bey der Visitirung nicht altbrauchbar anerkannt werden, das Regi­ment die Herstellungskosten bezahlen muß. In diesem Falle wird gleich bey der Visitirung in Beyseyn des Feld- Kriegs -Commiffärs und des die Herstellung übernehmenden Individuums ein Aufsatz verfaßt, in welchem die beschädigten Sorten, so wie auch das zu ihrer Herstel­lung Erforderliche, nebst Beköstigung für deren Herstellung ausgesührt werden, (wie das XVI. Hüuptstück. IV. Abschnitt.

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