Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)

c) Der wirklich ausfallende Inventurs-Vorrath, der als Rest von einem Monathe in den anderen übertragen wird, muß sodann durch den einen oder den anderen Rechnungs­führer sowohl mit dem in den Verschneidungsbüchern ausfallenden Reste, als auch mit der in den Manipulations - Extrakten sich zeigenden Girirung combinirt werden, und die Girirung aus solchen zu erheben seyn. Hierzu ist nothwendrg, daß bey allen monathlicheu Abschlüssen, die immer Samstags vor sich gehen, jedes Mahl Mittewoche vorher in den Manipulationen abgeschlossen, Donnerstags darauf inventirt, und Samstags der Abschluß allgeinein bey der Cassa und den übrigen Departements bewirkt werde, wozu das Commiffions-Commando nach Einvernehmung der Rechnungskanzelley mittelst eines in jeder Manipulation, so wie in der Kanzelley aufzuhängenden Tableau's die Monathstage auf das ganze Jahr bestimmen kann. D ie Manipulationen müssen ihre Zahlungs-Listen gleich nach dem Abschlüsse und u»r- mittelbar dannach auch ihre Manipulations-Extrakte dergestalt verfassen, daß die er- steren am nächsten Montage und die letzteren längstens binnen 14 Tagen nach den» Manipulations-Abschlüsse ganz zuverlässig und unausbleiblich der Rechnungskanzelley übergeben werden. Die unumgänglich nöthige Ordnung in den Manipulationen wird, auch bey ihrer nicht verkannten Beschwerlichkeit, dennoch immer, und selbst bey häufigen Erzeugun­gen, ohne alle Entschuldigung erhalten werden können, wenn anders die Manipula- tions-Ossiciere und cvntrollirenden Beamten, in welche jede Commission schon bey ihrer Auswahl zu einem solchen Geschäfte in Rücksicht ihres Fleißes und ihrer Ge­schicklichkeit das volle Vertrauen setzr, ihren Geschäften mit wahrem Diensteifer und mit Anstrengung obliegen, und sich ihre Amtsstunden nicht durch Vorschriften und Befehle, sondern durch ihre Geschäfte selbst bestimmen lassen; wenn sie solche, je nachdem es die Umstände erfordern, mit Bereitwilligkeit und Anhänglichkeit an den Dienst sich selbst erweitern, und ihr Augenmerk nur auf die Beförderung des Dierr- stes richten, wodurch sich alles möglich machen laßt, was zum Nutzen und zur Er­leichterung des ganzen Geschäftes und zur innerlichen Richtigkeit unumgänglich no- thig ist. Die Manipulationen sind bey den Monturs-Commissionen solche wichtige Geschäf­te, daß jeder dabey angestellte Officier und Rechnungsbeanite Gelegenheit findet, sich durch entsprechende gute Verwendung vorzüglich auszuzeichnen, und sich dadurch der besten Anempfehlung der Commission nach aller Billigkeit würdig zu machen, ti) Damit aber in Folge des Ueberrrages des reinen Inventur -Vorrathes, welcher den Manipulationen zur künftigen Verrechnung vorgeschrieben wird, mit Verläßlichkeit immer der rerne Rest an Materialien, Bestandtheilen und Sorten, welche im lau­fenden Monathe entstehen, sowohl für sich selbst, als auch im Materiale reducrrt, dem mt vorher gehenden Monathe verbliebenen Reste zugeschtagen, und von der hieraus entstehenden Summa nur dasjenige abgezogen werde, was auf die im Laufe des Monathes nach den Zahlungs-Listen erzeugten fertigen Sorten im Materiale und rücksichtiich Bestandtheile wirklich verwendet worden ist: so haben e) die Manipulations - Officiexe den Zusammensatz der wöchentlichen Erzeugung selbst zu machen, und solches ebensowenig, als jene Erzeugung, welche gegen Taglohn ge­schieht , den Meistern zu überlassen, weil diese Leute aus Mangel an echten Begrif­fen die gehörige Benennung der Sorten nach der Rubriken - Ordnung, dann ob solche von zu reparirendem oder von unbrauchbarem Vorrathe empfangen worden sind, nicht rviffen köilnen, daher die Manipulationen bey einem solchen widrigen Geschäftsvor­gänge nur Irrungen und Unrichtigkeiten ausgesebt sind, welche mit vielem 'Aufent­halte der Kanzelleyen wieder berichtiget werden müssen, wodurch aber die monathli- ' chen Cassa - Extrakte selbst nicht richtig verfaßt und eingereicht werden können. XVI. Hauptstück. IV. Abschnitt.

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