Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)
lichkeit oder Begünstigung einzelner Parteyen zur Last fällt, sondern daß die Arbeitern led-ig- lich nach Billigkeit und nach dem Verhältnisse der fleißigeren oder nachlässigeren Verfertigung eines oder des anderen Professionisten vertheilt werden, so, daß jede Partey nach dem Verhältnisse des Vorrathes an zugeschnittenen Sorten sowohl in Absicht auf die Quantität der Sorten, als auch auf die Zeit, binnen welcher dieselben fertig werden müssen, ganz gleich behandelt wird. D ie richtige Befolgung dessen muß sich aus dem Protocolle, in welches alle derley 'Ausgaben an geschnittenen Monturs - Sorten eingetragen werden, darthun. Auf gleiche Art ist sich bey Vertheilung der Wäsch- und anderen derley Sorten an das Milizer--Personal, und überhaupt an bte Commissions sowohl, als an auswärtige Individuen zu benehmen, jedem nach Maßgabe des zugeschnittenen Vorrathes eine provortionirte Quantität zu bemessen, keinem aber so viel zu verabfolgen, daß feine eigene Familie dieselbe nicht bestreiten könnte, oder damit ein Monopólium zu treiben, und die Arbeit wieder fremden Parteyen zu überlassen verleitet würde, worauf die Manipulations - Officiere vorzüglich zu sehen, und jeden Uebertreter dieses Verbothes dem Commissions-Commando anzuzeigen haben. tz. 5378. Es muß zwar der Zuschnitt bey den Manipulationen im Allgemeinen auf das wirth- schaftlichste betrieben, und der Nutzen des Aerariums durch die zu erreichende Material-Ersparung möglichst befördert werden. Diese Ersparung kann aber nur bann als reel betrachtet werden, wenn alle Sorten ihre vollkommenen Maße haben, und nach der vorgeschriebenen Classen-Eintheilung geschnitten sind. Es ist daher die erste und wichtigste Obliegenheit der Manipulations - Officiere, so wie der Ober-und Untermeister, daß sie a) jedem Zuschneider, sobald er einiges Materiale zur Verschneidung empfängt, die Anzahl oder Proportionen bestimmen, in welcher er die Sorten von jeder Classe und Gattung zu schneiden hat, wozu ihnen die bestehenden allgemein bekannten Vorschriften, der vorhandene Vorrath, der immer in seinen Classen und Gattungen complettirt seyn muß, und wegen dessen Eruirung die Manipulationen sich immer mit dem betreffenden fertigen Sorten-Departement einzuvernehmen haben, dann der Schlag von Menschen, der in den der Commission zugetheilten Truppen besteht, den richtigsten Maßstab gibt. Daß sie b) streng und unabweichlich darauf halten, daß diese Classen-Eintheilung, die sie den Zuschneidern vorzeichnen, auf das genaueste beobachtet werde. Daß sie c ) selbst tmermübet darauf sehen, daß die Patronen regelmäßig und auf das wirthschaft- lichste angelegt, und die Sorten darnach mit Aufmerksamkeit, echter Professions-Kennt- niß und mit Speculatiou geschnitten werden. E s ist aus der Erfahrung bekannt, daß auch bey pünctlicher Zuhaltung der Classen-Eintheilung, ohne ein Monturs-Stück un mindesten zu verkürzen, eme Material-Ersparung erreicht werden kann, wenn die Manipulations-Officiere in ihrer Geschaftsverwaltung unverändert sind; wenn die Handlungen der Ober - und Untermeister, bann der sonstigen Zuschneider nicht von Eigennutz geleitet werden, sondern wenn sie, ihren aufhabenden Pflichten getreu, ihre Kenntnisse, Speculatiou und ganze Aufmerksamkeit dem Dienste und Nutzen des höchsten Aerariums widmen. Daß niemahls ein Einschnitt in einem Manipulations - Ettract oder in einer Rechnung erscheinen dürfe, muß jedem Individuum ohnehin bekannt seyn, und wenn durch unwirth- schaftliche Gebahrung oder durch Mangel an hinlänglicher Aufsicht irgend einer entstände, kann solcher nur dem Officier von der betreffenden Manipulation zur Last fallen. Dieses abzuwenden hangt bloß davon ab, daß die Zuschneidungsbüchelchen der Meister, so wie die Commissions-Verschneidungsbücher vorschriftmäßig und genau gesühnt und behandelt werden. Beobachtung für die Zuschneider beym schnitte, dann Disitining der zugcsch. uttenen Sorten. Hkth. am 20. Nov. 790. E3 56.