Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)

42-Führung der Veewcndungs- Piotocolle über die Handlan­ger - Arbeiten der Ober-oder linrcrmeiftcc, auch MÜizer in den Magazinen. Hkth.am 20. N»v. 790, E 3266, Nro 79. Konsignationen und Be- ftärigunge» der Magazine über diesen Taglohn. Hl.h.am 20. Nov. 790. E 3266. Nro. 80 und 81. Manipulati ons-Extract und der hierzu nothioendigeZusain- niensatz aus denZahlungs-Li­sten. Hkth.am 20. Nov. 790. E3256. Nro. 82 und 83. Verbindung des Manipula- tions-Srtracts mit dem Haupt­buche. Hkth.am 20. Nov. 79o. E 3256. Nro. 84­' Hcvidirung der Manipula- tionr- Cxtracre und Zahlungs- Liften. Hkth-aM 20. Nov. 790, E 3i56, XVI. Hauptstück. IV. Abschnitt. - §. 5359. Nachdem mehrmahls Ober-- und Untermeister und auch Milizer bey Uebernahme der Materialien und bey deren Abmessung zugegen seyn, und letztere auch bey überhäuften Ar­beiten in den Magazinen als Handlanger arbeiten müssen, wodurch ihnen ihr Professions- Verdienst entgehet, so bekommen dieselben während dieser Zeit einen Taglohn oder eine doppelte Löhnung; damit aber sowohl das Commando, als auch der Feld-Kriegs - Commiss sär sich bie Ueberzeugung verschaffen könne, müssen für beyde Manipulations-Prorocolle (nach dem Muster Nro. 79) geführt werden. In diese Prorocolle wird täglich jeder Mann, welcher in ein Magazin verlangt wird, eingetragen, und der Mann muß von den Devar- rements-Officier, bey dem er gearbeitet hat, einen Zettel mit zurück bringen, welcher die Zeit, wie lange derselbe dort gearbeitet hat, bestätiget. Ohne Beybringung dieses Zettels wird ihm kein Taglohn erfolgt. §. 536o. lieber diesen Taglohn wird monathlich eine Consignation (Nro. 80) verfaßt, und die Bestätigungen der Magazine werden nach dem Formulare Nro. 81 beygelegt. §. 536i. Um sonach den Manipulations - Extract, welcher als die monathliche Material-Rech­nung der Manipulation zu betrachten ist, gehörig zu entwerfen, muß der Beamte (nach dem Formulare Nro. 62) aus den Zahlungs-Listen einen mit denselben genau überein stim­menden Zusarnrnensatz verfassen, und die durch Milizer und Civilisten erzeugten Sorten in die betreffenden Rubriken des unter Nro. 83 als Formular vorgeschriebenen Manipulati­ons-Extracts nach der Rubriken - Ordnung eintragen, sodann für jede Sorte den Divi­denten ansetzen, und die ausfallende Gebühr hiernach entwerfen. Ist nun die Gebühr für alle erzeugten Sorten entworfen, so wird dieselbe sum- rnirt, und die wirkliche Verwendung nach den Verschneidungs-Protocollen entgegen gehal­ten. Diesem Manipulations-Ertracte ist auch ein Ausweis beygefügt, in welchem alle in dem Manipulations - Ertracte vermöge Verschneidungöbuches verwendeten Tücher nach ih­rem Ellenmaße angesetzt und summirt werden müssen; nachdem aber jedes Tuch auf bey - den Seiten mit einem Ende versehen ist, so entstehen von jeder verschnittenen Elle Tuch zwey Ellen Tuch-Enden, welche in diesem Ausweise in Empfang zu stellen kommen. Eben so kommt der durch den ganzen Monath sich ergebende, von den neu erzeug­ten und von den aus dem unbrauchbaren Vorrathe zergliederten Sorten entstandene Abfall von Tuch und Leinwand in Empfang. Werden neue Sorten abegalisirt oder abgeknöpft, so kommen die abae trennten Ega- Itftrtmgen und Knöpfe ebenfalls daselbst in Empfang, und werden in die Magazine abgegeben. tz. 536s. Der Verfasser des Manipulations-Extracts muß, bevor er dessen Bearbeitung beginnt, sich überzeugen, ob er auch alles aus der Strazza in das Hauptbuch (Formular Nro. 64) richtig eingetragen hat, daher die Rapporte in das Hauptbuch etnrevidiren; iss dieses richtig, so kann er auch mit Grund arbeiten. W eil das Hauptbuch nach der Rubriken-Ordnung verlegt ist, so kann er auch aus demselben die in seinem Manipulations - Extracte nothwendigen Rubriken heraus ziehen; denn in jenen Rubriken, in welchen in diesem Monathe hin Empfang geschehen ist, kann auch keine Verwendung Vorkommen, und er hat daher nicht nothwendig, mmöthige Ru­briken ernzuziehen. tz. 5363. Dee Manipulations - Extract und die Zahlungs-Listen werden von dem Feld-KriegS- Eommissär rémhírt; es wird sonach in den Zahlungs-Listen das jeweilig vondemHofkriegs- rathe bessimmte Schnitt-, Mittelding- und Macherlohn eincottationirt, und bann aus­gerechnet.

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