Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)
Von den Monturs-Commissionen. salz. bene Stämpelung, laut hofkriegSrathlicher Verordnung vom 26. Jänner 1808, E 267. P r 0 c e nie. A U f b i e A n zahl v 0 tt 75 80 85 90 98 100 200 3oo 4oo 5oo IOOO S t ü ck. 1 , 1 1 1 2 4 6 8 10 20 4 5 5 6 6 6 12 18 24 3° 60 8 8 9 9 IO 10 20 3o 4o 5o ICO 9 10 IO 11 12 12 24 36 48 60 120 10 11 12 12 i3-4 28 42 56 70 14° i5 16 J7 18 19 20 4° 60 80 100 200 9 10 10 11 1 1 12 24 36 48 68 120 1 1 1 1 1 2 4 6 8 10 20 18 19 20 22 23 ■48 72 96 120 140 38 44o 43 45 48 5o 100 i5o 200 25o 5oo 18 20 21 22 23 24 48 72 96 120 240 4 IO 16 Zeichen der Classen und Gattungen, welche mit Stämpeln aufgedruckt werden. G. G. G. G. G. M. It E rklärung, an wel chem Theile eines jeden Monturs - Stückes die Zeichnung angebracht wird Erklärung der Bezeichnungsart, und sonstige Anmerkungen, ? Bey dem Pelze wird der Stämpel auf das Futter d.einenOber armels an d. Schul ter, beym Dollman wiebeymInfanter.- Leibel, und bey den Tuchhosen wie bey-je nen der Infanterie aufgedruckt. Werden wie die In fauterie - Rockel und Tuchhosen bezeich net. wechselung also einer so gut wie der andere avjustirt wird. Wenn daher die richtige AuS- theilung der Montur nach den Classen, Gattungen und den ihnen heygesetzten Zollmaßen geschehen ist, und einige Leute sich vorfinden, denen das classenmäßtg vorgeschriebene Mon turs-Stück nicht paßte, fo muß bey der Ver theilung der Montur in den Regimentern vor züglich auf eine zweckmäßige Umtauschung der nicht passenden Stücke unter der Mannschaft gesehen werden, wodurch allein erreicht werden kann, daß die ganz fertig abgefaßten Monturö-Stücke nicht viel nach dem Körperbaue der Mannschaft gerichtet, und z» diesem Ende erst wieder bey dem Regiments getrennt werden müssen. Außer den Stämpeln, welche die Ocko- nomie - Eommission, die Jahreszahl, Classen und Gattungen anzeigen, sind endlich auf jedem Monturs-Stücke auch noch die des Zuschneiders, und desjenigen, der das Monturs Stück verfertigte, dann dessen, der es visi- tirt hat, angebracht. Hiervon geschieht aus dem Grunde hier eine Erwähnung, damit die Regimenter durch diese weiteren Scämpel nicht beirret werden. Die Zeichen der zufchnciden- den, verfertigenden und visitirenden Professis- nisten bestehen bloß in Nummern, wovon jeder derselben eine führt. Sie werden auf der entgegen gesetzten Seite vom Commissions-Stämpel, z. B. bey den Hosen am unteren Ende des zweyten Beines, bev den Roqucloren, Röckeln und Lei beln auf der zweyten Seite des SRütfenfui- ters, und bey den Pelzen im zwenten Aermel so unter einander stehend angebracht, daß dw Kummer des Zuschneiders die erste, jene des Verfertigers die zweyte, und die des Disiti- renden die dritte ist. Zur Bezeichnung des