Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)
Von den Monturs-Commissionen. 27 §. Ő2Ó0. Bey der Uebernahme der Leinen-Materialien wird eben so vorgegangen, wie bey dem Tuch-Magazine gesagt wurde. Die Abladung darf erst dann geschehen, wenn die Anweisung in das Magazin gelangt. D ie Stricke werden in Beyseyn des Officiers abgeladen und abgezahlt, die Anzahl der Gattung der abgeladenen Stücke nebst dem Nahinen des Lieferanten auf eine schwarze Tafel geschrieben, die Waare zur Visitirung vorgerichtet, und durch den respicirenden Mithafter in Beyseyn eines Werks - Ober - und Untermeisters visitirt. h. 5261. D ie übernommene Leinwand zu Hemden wird mit H, jene zu Gattien mit G, und die Leintücher-Leinwand mit L, bezeichnet. Beym Ankäufe wird Leinwand auf Leintücher niemahls contrahirt, sondern nur Gattien - Leinwand, daher die Leintücher-und Gattien - Leinwand auch nur in einer Rubrik geführt, und im gleichen Preise bezahlt wird; die feinere wird zu Gattien, die gröbere zu Leintüchern classificirt. Aus jener, welche auf Gattien und Leintücher zu gering ist, entsteht sodann die Futterleinwand, welche mit F bezeichnet wird. h. Ő2Ó2. In Kriegszetten werden auch ungebleichte Leinwänden zu Futter verwendet; dieses kann zwar auch in Friedenszeiten geschehen, denn es ist nicht verbothen, Monturs- Sorten mit ungebleichter guter Leinwand zu füttern. §. 5263. Jene Leinwänden aber, welche nicht zu Futter angenommen werden können, werden, wenn ein Bedarf von Emballage-Leinwand nöthig, und eine höhere Beivilligung zu dessen Ankauf vorhanden ist, als Emballage-Leinwand angenommen, oder dem Lieferanten zurück gegeben, nachdem sie vorher mit dem Ausschußstampel A bezeichnet worden sind. H. 5264. Der Zwilch zu Zelten wird mit Z, zu Kitteln mit K, zu Futter mit F bezeichnet; der Ausschuß vom Futterzwilche kann manches Mahl, wenn er die vorgeschriebene Qualität hat, auch statt Strohsack-Leinwand verwendet werden. In diesem Falle ist nebst der Qualität auch vorzüglich nothwendig, daß er vollkommen eine Elle breit sey, weil sonst die hieraus erzeugten Bett-Fournituren zu schmal würden. §. 6265. Wie bey dem Tuche werden auch bey der Leinwand die angenommenen und ausge- schossenen Stücke auf die Tafel mit Kreide bemerkt und nach der Visitirung abgezählt. h. 5266. Auf die Leinwand werden eben so, wie bey dem Tuche, der Gattungsstämpel, der Commissions-Stämpel, der Stämpel des visitirenden Mithafters, des Meisters und des Lieferanten mit rother Oehlfarbe aufgedrückt. §. 5267. Bey dem Visitiren der Leinwand wird sie aus einander gelegt, und von dem Visitirenden durchaus besichtiget, aber nicht so, wie bey dem Tuche, ganz aus einander ge- legt, und gegen das Tageslicht durchgezogen. Gemessen werden die Leinwand und der Zwilch, so wie das Tuch, ausgenommen eben so wie das Tuch in Gegenwart des Mithafters und des Feld-Kriegs-Commissärs durch einen Beamten und den Departements-Officier, in fortlaufenden Nummern num- merirt, das Aufnahms-Protocoll von dem Feld-Kriegs-Commissä'r bestätiget, der Lieferschein ausgestellt, und übrigens ganz so, wie im Tuch-Magazine, verfahren. H. 5269. In dem Departement Nro. 3 können alle Ledergattungen, rauhe Kalb - und Schaffelle, Sattelhaute im Falten, zugeschnittene und zusammen gesetzte Pelzbräme, ganze Bä8 * Beobachtung bey Uebcrnah- me des Leinen- Materials. Hkth.am 20, Nov 790. E 3=56. , Elassisication der Leinwänden in Hinsicht der Anwendbarkeit. Hkth.am 10. Nov. 790. E 3a,56. Ungebleichte Leinwand kann zu Futter genommen werden. Hkth.am 20. Nov. 790. E 3256. Welche Leinwänden zu Emballagen zu verwenden sind. Hkth.am 10. Nov. 790. E 3256. Beobachtung bey der Uebernahme der Zwilchgattungen. Hkth.an« 20. Nov. 790. E 3i56. Vormerkung der übernommenen Leinwandgattungen. Hkth.am »».Nov. 790. E 3*56. Aufdrückung der verschiedenen Stämpel. Hkth.am 20. Nov. 790. E 3,56. Von der Visitirung und Abmessung der Leinwandgattungen. Hkth.am 20. Nov. 790. E g, 56. Sorten, welche in dem dritten Departement auszubc- wahren sind. Hkth.am 20. Nro. 79°*E 3-56. Band V.