Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)

Von den Monturs-Commissionen. 27 §. Ő2Ó0. Bey der Uebernahme der Leinen-Materialien wird eben so vorgegangen, wie bey dem Tuch-Magazine gesagt wurde. Die Abladung darf erst dann geschehen, wenn die An­weisung in das Magazin gelangt. D ie Stricke werden in Beyseyn des Officiers abgeladen und abgezahlt, die Anzahl der Gattung der abgeladenen Stücke nebst dem Nahinen des Lieferanten auf eine schwar­ze Tafel geschrieben, die Waare zur Visitirung vorgerichtet, und durch den respicirenden Mithafter in Beyseyn eines Werks - Ober - und Untermeisters visitirt. h. 5261. D ie übernommene Leinwand zu Hemden wird mit H, jene zu Gattien mit G, und die Leintücher-Leinwand mit L, bezeichnet. Beym Ankäufe wird Leinwand auf Leintü­cher niemahls contrahirt, sondern nur Gattien - Leinwand, daher die Leintücher-und Gat­tien - Leinwand auch nur in einer Rubrik geführt, und im gleichen Preise bezahlt wird; die feinere wird zu Gattien, die gröbere zu Leintüchern classificirt. Aus jener, welche auf Gattien und Leintücher zu gering ist, entsteht sodann die Futterleinwand, welche mit F bezeichnet wird. h. Ő2Ó2. In Kriegszetten werden auch ungebleichte Leinwänden zu Futter verwendet; dieses kann zwar auch in Friedenszeiten geschehen, denn es ist nicht verbothen, Monturs- Sor­ten mit ungebleichter guter Leinwand zu füttern. §. 5263. Jene Leinwänden aber, welche nicht zu Futter angenommen werden können, werden, wenn ein Bedarf von Emballage-Leinwand nöthig, und eine höhere Beivilligung zu dessen Ankauf vorhanden ist, als Emballage-Leinwand angenommen, oder dem Lieferanten zu­rück gegeben, nachdem sie vorher mit dem Ausschußstampel A bezeichnet worden sind. H. 5264. Der Zwilch zu Zelten wird mit Z, zu Kitteln mit K, zu Futter mit F bezeichnet; der Ausschuß vom Futterzwilche kann manches Mahl, wenn er die vorgeschriebene Qualität hat, auch statt Strohsack-Leinwand verwendet werden. In diesem Falle ist nebst der Qualität auch vorzüglich nothwendig, daß er vollkommen eine Elle breit sey, weil sonst die hieraus erzeugten Bett-Fournituren zu schmal würden. §. 6265. Wie bey dem Tuche werden auch bey der Leinwand die angenommenen und ausge- schossenen Stücke auf die Tafel mit Kreide bemerkt und nach der Visitirung abgezählt. h. 5266. Auf die Leinwand werden eben so, wie bey dem Tuche, der Gattungsstämpel, der Commissions-Stämpel, der Stämpel des visitirenden Mithafters, des Meisters und des Lieferanten mit rother Oehlfarbe aufgedrückt. §. 5267. Bey dem Visitiren der Leinwand wird sie aus einander gelegt, und von dem Vi­sitirenden durchaus besichtiget, aber nicht so, wie bey dem Tuche, ganz aus einander ge- legt, und gegen das Tageslicht durchgezogen. Gemessen werden die Leinwand und der Zwilch, so wie das Tuch, ausgenommen eben so wie das Tuch in Gegenwart des Mithafters und des Feld-Kriegs-Commissärs durch einen Beamten und den Departements-Officier, in fortlaufenden Nummern num- merirt, das Aufnahms-Protocoll von dem Feld-Kriegs-Commissä'r bestätiget, der Liefer­schein ausgestellt, und übrigens ganz so, wie im Tuch-Magazine, verfahren. H. 5269. In dem Departement Nro. 3 können alle Ledergattungen, rauhe Kalb - und Schaf­felle, Sattelhaute im Falten, zugeschnittene und zusammen gesetzte Pelzbräme, ganze Bä­8 * Beobachtung bey Uebcrnah- me des Leinen- Materials. Hkth.am 20, Nov 790. E 3=56. , Elassisication der Leinwän­den in Hinsicht der Anwend­barkeit. Hkth.am 10. Nov. 790. E 3a,56. Ungebleichte Leinwand kann zu Futter genommen werden. Hkth.am 20. Nov. 790. E 3256. Welche Leinwänden zu Em­ballagen zu verwenden sind. Hkth.am 10. Nov. 790. E 3256. Beobachtung bey der Ueber­nahme der Zwilchgattungen. Hkth.an« 20. Nov. 790. E 3i56. Vormerkung der übernom­menen Leinwandgattungen. Hkth.am »».Nov. 790. E 3*56. Aufdrückung der verschiede­nen Stämpel. Hkth.am 20. Nov. 790. E 3,56. Von der Visitirung und Ab­messung der Leinwandgattun­gen. Hkth.am 20. Nov. 790. E g, 56. Sorten, welche in dem drit­ten Departement auszubc- wahren sind. Hkth.am 20. Nro. 79°*E 3-56. Band V.

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