Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)

V o tt den M o n L u r s - C o m m i s s i o n e n. "• - , • v"-' : 4' ' f ■ ' ;J-’. :• S V v: . „ ; *- , * tk(i' %’ §. §120. i ■* * i 0> .. V r : den k. k. österreichischen Erblanden bestehen acht Monturs- Oekonomie-Commis­sionen, und zwar . . . zu Stockerau die Haupt-Commission, » Prag, » Brünn, » Alt-Ofen, » Grätz, » Iaroslau, » Karlsburg, » Verona. §. §121. Z u einem Oekonomie - Commiffions -HauS wird ein solcher Ort fürgewählet, welcher zur Sicherheit in Kriegsfällen von den Gränzen hinlänglich entfernt ist, und wo die Zu - und Ablieferung des Materials mittelst eines schiffbaren Stromes, oder durch die besseren Stra­ßen bequemlich geschehen kann. §. §1 22. Der Zweck der Monturs-Commissionen ist, die Armeen sowohl in Friedens- als Kriegszeiten mit den erforderlichen Montours-, Armaturs-, Lederwerks-, Pferdrüstungs- und Feld-Requisiten-Sorten aller Art in den bestimmten Terminen unklagbar zu versehen, auch müssen bfy selben die in Kriegszeiten für Feldspitaler nöthigen Spital-Geräthschaften und ärztliche Requisiten in Vorrath gehalten werden, und so ist ihnen auch die Erzeugung der für die Truppen erforderlichen Bett-Fourniruren aufgetragen. §, 5is3. Die hierbey erforderlichen Officiere, Handlanger, Corporale, Gefreyte und Gemeine werden aus den Halb-Jnvaliden-Stand e der Linien-Regimenter in die Prüfung genommen, und nach anerkanriter Tauglichkeit, erstere mit hofkriegsräthlicher, Unterofficiere und Ge­meine aber mit General-Commando - Bewilligung dahin übersetzt, die nöthigen Professioni- sten aber ausgenommen, und nach Umständen in conftribirten Ländern aus der Classe solcher Menschen gestellt, die aufhabender Gebrechen halber zum Feuergewehrs-Stande die Taug­lichkeit nicht haben. Die Ober-und Untermeister werden auf Vorschläge der Monturs-Commissionen, und des als Inspector über gesammte Monturs-Commissionen aufgestellten Generalen aus den Professionisten vom Hofkriegsrathe ernannt. Stand der Monturs - Com­missionen. Hkth.am l. May ö-3. E 83tf, 2fn welche Plätze Monturs- Commissionen anzulegen sind. yftMrn 24.^9 768. Zweck der Monturs - Com­missionen. Hkth. am 24. May 76g. >> „ ’zB. 9Í0Ö. 808. E 43i8, Ausweiche Art ßie Monturs- Commissionen ihr Handwerks- und Aufsichts-Personale er» halten. Hkth am 24. May 768. „ „ 26. May?y3. L,648. »> tt io. 2iug, 808. 0 1918. Band V. % % u p t ft tt cf. IV. 2Í « f rt) nitt

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